WIR02 10.10.2009

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Sharox
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Es ist vollbracht!!!

Soweit ich mich erinnere.

Detail gabs nichts neues alles hier schon mal gepostet !

Komplex2:

1. Autoverkauf mit Eigentumsvorbehalt..schon gepostet
2. Couchverkauf mit "2Stunden" Frist.....schon gepostet
3. Bei Malerarbeiten Faxgerät kaputt, weil Eimer umgekippt und nicht richtig abgedeckt wurde...auch schon gepostet

Komplex1:

Weiß ich nur die erste...weil ich dann nicht mehr weitergelesen habe

1. Bürgschaft von Tante ..."Wohnung unbewohnbar"....schon gepostet


Bitte um Ergänzungen


Das Seminar war bei Her Prof. Dr. Klink. sehr kompetent wie ich finde aber leider nicht zielführend ....Ständig mit neue Paragraphen rumgeworfen, die ich vorher noch nie gehört habe...Glaube das Seminar hat viele verunsicher...mich zumindest!!!

Zeit war gerade so ausreichend...eher knapp...muss schon alles ohne viel zu überlegen hinschreiben können.

Solong

Schönen Abend
Thats the way aha aha i like it aha aha :-)
Duke Mike
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In Leipzig war die gleiche Klausur dran.

Bei Komplex 1 kann ich ergänzen:

Fall 3: Der Fall mit der Motoryacht, welche vor Übergabe und Bezahlung aufgrund einer Explosion gesunken ist. Wurde hier auch schon mehrmals gepostet.

Seminar bei Dr. Georgi war in Ordnung.
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Nadine1407
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Hallo Zusammen,

die Detailfragen:
1. abgeleiteter Erwärb, orginärer Erwerb, Vollbesitz, Teilbesitz und Mitbesitz erklären.
2. Was bedeutet Gefährdungshaftung?
Nennen Sie 3 Beispiele.
3. Was ist eine Unerlaubte Handlung und warum kann ein Unterlassen ebenfalls eine Rechtsverletzung sein?
4. Unterschied von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhaltnissen
Nennen Sie die 3 gesetzlichen Schuldverhältnisse.

Komplex 1.2
Anwalt kauft einen Drucker bei S.
Die Festplatte ist nach 7 Monaten defekt. Er hat diese ausschließlich Privat genutzt und ist sich nicht sicher, ob vielleicht seine Minderjährigen Kinder den Schaden verursacht haben.
Hinzu kommt, dass der Hersteller H der Festplatte eine Garantieerklärung abgegeben hat. "Alle Mängel innerhalb des ersten Jahres werden durch Reparatur behoben."
Kann der Anwalt gegen S und H Ansprüche geltend machen?
GReiff
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Bei meinem ersten Seminar bei Prof. Dr. Klink ging es mir genauso. Konfusion pur, obwohl ist seit Jahrzehnten juristische Themen sehr erfolgreich bearbeite. Ergebnis: Untergang in der Klausur.

Ich gehe davon aus, daß Prof. Dr. Klink das Thema Schadenersatz Unmöglichkeit etc intensiv behandelt hat.

Ich kann jedem, der sich dem WIR-Modulen verschrieben hat nur eines ans Herz legen: Leute, wer den allgemeinen Teil des BGB nicht zuverlässig beherrscht, sollte erst gar nicht anfangen weiterzumachen oder die Klausur zu "buchen". Symbolhaft gesagt: Wer die Baugrube noch nicht ausgehoben hat, sollte sich mit der Frage der Farbe der Fliesen im Penthouse-Bad noch nicht befassen.
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