DANKE!
Das hilft schon mal weiter...
Weiß zufällig jemand, ob die 96,- Euro auch fällig werden, wenn eigentlich nur noch aufs Kolloqu. "gewartet" wird, also alle sonstigen Leistungen erbracht und bewertet sind?
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Denke das der Betrag so lange fällig ist bis zur Exmatrikulation. Denn bis dahin stehst du "rein theoretisch" in der Betreuung der Hochschule.
Genauere Auskünfte kann dir aber bestimt deine Hochschule geben.
Gruß
Marcus
Genauere Auskünfte kann dir aber bestimt deine Hochschule geben.
Gruß
Marcus
Guglielmo...hehe, wie geil. 

Hallo zusammen,
kurz zu den Überziehungsgebühren: die sind m.A. nach nur fällig wenn noch nicht alle Klausuren geschrieben sind, für DA und kolloquium kann man sich dann entspannt zeit nehmen. Zumindest war dies damals mein Kenntnisstand, der mir von der Akad mitgeteilt wurde...Und ich musste auch nie was zahlen...
Aber man kann ja sicherheitshalber nochmal nachfragen.
VG
Lanina
kurz zu den Überziehungsgebühren: die sind m.A. nach nur fällig wenn noch nicht alle Klausuren geschrieben sind, für DA und kolloquium kann man sich dann entspannt zeit nehmen. Zumindest war dies damals mein Kenntnisstand, der mir von der Akad mitgeteilt wurde...Und ich musste auch nie was zahlen...
Aber man kann ja sicherheitshalber nochmal nachfragen.
VG
Lanina