Hallo,
ich komm mit dem Modul nicht klar. hab mich gerade durch die Einsendeaufgaben gekämpft und würde sie vor dem einsenden gerne abgleichen.
Bitte an patthecommander@gmx.de
Danke sehr
Benötige dringend Lösungen zu WIR01
+++Lesen gefährdet die Dummheit.+++
Leider ist auf der genannten Website nichts mehr hinterlegt.
Ich habe die Aufgaben alle gelöst, würde mich über Abgleichmöglichkeiten v.a. zu Frage 1 sehr freuen.
Wenn jemand seine Einsendeaufgaben zum Vergleich mailen möchte, bitte an kailerin@web.de.
Danke und Gruß
Monika
Ich habe die Aufgaben alle gelöst, würde mich über Abgleichmöglichkeiten v.a. zu Frage 1 sehr freuen.
Wenn jemand seine Einsendeaufgaben zum Vergleich mailen möchte, bitte an kailerin@web.de.
Danke und Gruß
Monika
ist schon fast 2 Jahre her, daher weiß ich nicht obs aktuell ist.
1. Welche Gesetzbücher müssen Sie zu Rate ziehen, wenn Sie eine Antwort auf folgende Rechtsfragen suchen (Mehrfachnennungen möglich):
a) Kann ein Vater seine Tochter als seine Erbin ausschließen, nachdem sie – seiner Meinung nach – nicht standesgemäß geheiratet hat?
Zivilrecht. BGB. Buch Vier Familienrecht, Buch Fünf Erbrecht richtig
b) Kann man dafür bestraft werden, wenn man als Unfallverursacher bei einem Verkehrsunfall einem Schwerverletzten nicht hilft, sondern die Unfallstelle sofort verlässt?
Öffentliches Recht. Strafgesetzbuch. richtig
c) Sie wollen eine OHG gründen und sich über die Gründungsvoraussetzungen informieren.
Zivilrecht. HGB. Zweites Buch. §105ff.richtig und u.a. §§ 17-19 HGB und ergänzend BGB
d) A und B stoßen mit ihren Fahrzeugen an einer Kreuzung zusammen. Es entsteht Streit darüber, wer den Unfall verursacht hat und wer dafür haften soll.
Zivilrecht. BGB. Buch Zwei a. §823.
Öffentliches Recht. Straßenverkehrsgesetz StVG.richtig
e) Der Arbeitgeber hat den gesetzlichen Urlaub trotz Mahnungen nicht gewährt und der Arbeitnehmer will auf Gewährung des Urlaubs vor Gericht klagen.
Zivilrecht. BGB. Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse hier ist in erster Linie BUrlG und ArbGG zu nennen.
f) Ist der Gläubiger eines Schuldners berechtigt, im Wege der Zwangsvollstreckung den Lohn zu pfänden, den der Schuldner bezieht?
Zivilrecht. BGB. Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse führen Sie SGB I und ZPO an
g) Sie sind mit ihrem Einkommenssteuerbescheid wegen Nichtanerkennung einzelner Werbungskosten nicht einverstanden und wollen vor Gericht klagen.
Öffentliches Recht. EStG.richtig und FGO
1. Welche Gesetzbücher müssen Sie zu Rate ziehen, wenn Sie eine Antwort auf folgende Rechtsfragen suchen (Mehrfachnennungen möglich):
a) Kann ein Vater seine Tochter als seine Erbin ausschließen, nachdem sie – seiner Meinung nach – nicht standesgemäß geheiratet hat?
Zivilrecht. BGB. Buch Vier Familienrecht, Buch Fünf Erbrecht richtig
b) Kann man dafür bestraft werden, wenn man als Unfallverursacher bei einem Verkehrsunfall einem Schwerverletzten nicht hilft, sondern die Unfallstelle sofort verlässt?
Öffentliches Recht. Strafgesetzbuch. richtig
c) Sie wollen eine OHG gründen und sich über die Gründungsvoraussetzungen informieren.
Zivilrecht. HGB. Zweites Buch. §105ff.richtig und u.a. §§ 17-19 HGB und ergänzend BGB
d) A und B stoßen mit ihren Fahrzeugen an einer Kreuzung zusammen. Es entsteht Streit darüber, wer den Unfall verursacht hat und wer dafür haften soll.
Zivilrecht. BGB. Buch Zwei a. §823.
Öffentliches Recht. Straßenverkehrsgesetz StVG.richtig
e) Der Arbeitgeber hat den gesetzlichen Urlaub trotz Mahnungen nicht gewährt und der Arbeitnehmer will auf Gewährung des Urlaubs vor Gericht klagen.
Zivilrecht. BGB. Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse hier ist in erster Linie BUrlG und ArbGG zu nennen.
f) Ist der Gläubiger eines Schuldners berechtigt, im Wege der Zwangsvollstreckung den Lohn zu pfänden, den der Schuldner bezieht?
Zivilrecht. BGB. Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse führen Sie SGB I und ZPO an
g) Sie sind mit ihrem Einkommenssteuerbescheid wegen Nichtanerkennung einzelner Werbungskosten nicht einverstanden und wollen vor Gericht klagen.
Öffentliches Recht. EStG.richtig und FGO
+++Lesen gefährdet die Dummheit.+++
dankeschön für den link.....SeeYou hat geschrieben:Für alle - aber nur einmal und dann nie wieder:
http://www.schmidts-welt.de/
/Chris
