WIR02 am 24.4.09 in Frankfurt

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Marin
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Hallo Leute,
ich versuch´mal die blöde Klausur vom Freitag wiederzugeben.
Blöd deshalb, da die meisten von uns nach der Klausur wegen den Detailfragen total baff waren.
Es kamen Fragen zu
- Gefährdungshaftung mit Bsp.
- Bsp. zu beweglichen und unbeweglichen Rechte nennen
- was sind dingliche Rechte? u.v.m.
> mehr weiß ich leider nicht mehr!

Zu den Komplexfragen:
1) V verkauft K eine Motorjacht am 11.7. um 13 Uhr. Bezahlung und Übergabe soll am nächsten Tag erfolgen. V erfährt am 11.7. um 11 Uhr, dass seine Jacht aufgrund einer Explosion gesunken ist.
Welche Ansprüche/ Rechte kann K geltend machen?

2) Rechtsanwalt R beauftragt W und dessen Helfer E mit Malerarbeiten. E hat schon drei Bier intus und stösst kurz vor Feierabend die Leiter mit dem Farbeimer um, so dass der spärlich abgedeckte Drucker einen Schaden davon trägt.
Wie ist hier die Rechtslage? Wer kann von wem was verlangen?
Ähnlicher Fall mit dem Hydranten aus dem roten Buch

3) Ähnlicher Fall wie der Segelanzug aus dem roten Buch, nur dass nicht aus dem Internet bestellt wurde und es keine Probleme mit den AGB gab.

Seminar bei Herrn Roth war ganz gut.
Wer die Tatbestandsvoraussetzungen bei den einzelnen § gelernt hat, sollte die Kompelxfragen eigentlich gut drauf haben. Zudem sind zwei Stunden echt wenig!

Viel Erfolg an alle!
LG
Marin
audili21
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Registriert: 27.10.08 10:00

Ich versuch mal die Fälle der anderen Komplexaufgabe zusammen zu bekommen:

Fall1
Frau A aus Aachen bestellt beim Büroartikelhersteller B einen PC mit Monitor und Drucker. Vereinbart ist Abholung am 01.07. Frau A kommt nicht am 01.07. und auch nicht auf den darauf folgenden Tagen. Herr B ist erbost und will ihr die Artikel zuschicken. Leider wird der LKW des Spediteurs beim Überqueren der Elbbrücke von einer Flutwelle erfasst und von der Brücke gerissen.
Muss Frau A den PC trotzdem bezahlen?

Fall2
Frau X kauft in einem Laden einen roten Pullover für 90 Euro. Nach einem Monat wäscht sie ihn genau nach der Angabe. Es entstehen rosa Flecken auf dem Pullover.
Der Laden will den Pullover nicht einschicken, da dies zu teuer ist.
Frau X verlangt eine Kaufpreisminderung von 50 Euro.
Hat sie ein Recht darauf?

Fall3
weiss ich leider nicht mehr!

Mich haben die Detailaufgaben auch sehr überrascht. Mal schauen was dabei raus kommt!
Sebastian79
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Die Noten sind online

Weiß zwar nicht wie - aber irgendwie ist es eine 4.0 geworden. hüpf, freu, spring :mrgreen: :mrgreen:

Und nun ab in den Biergarten

Schönen Abend
audili21
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Geht mir genauso! :D
DJH
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Hallo zusammen,

Detailfrage anbei: - Bsp. zu beweglichen und unbeweglichen Rechte nennen

Sagt mal, weiss irgendjemand was bewegliche und unbewegliche Rechte sein sollen? Gibt es das überhaupt?
Oder seid ihr auch der Meinung, dass da evtl. ein entscheidendes Wort vergessen wurde?


Vielen Dank schon mal.

Grüße, DJH
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Sharox
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Registriert: 06.12.07 09:39

Hallo,

diese Frage hat mich auch schon beschäftigt.
Habe einen Freund gefragt von mir der RA ist und er hat mir
bestätigt, dass es keine beweglichen oder unbeweglichen Rechte gibt, da diese ja gar nicht existieren...sprich virtuell sind!!!

Entweder war das falsch wiedergegeben oder ein kleiner Trick *g

Schreibst du auch am Sa. ?

Gruss
Sharox
Thats the way aha aha i like it aha aha :-)
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