WIR04 München Klausur 16.05.09

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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RoiDanton
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Hier die Themen von der Klausur/Test WIR04 heute in München.
Es kann sein, dass ich etwas anders ausdrücke, da mich mein Gedächtnis schon verlassen hat. ;)
Wer ergänzen kann, sollte dies bitte tun.

Detailaufgaben (20 Punkte)
1.1
Willenserklärung 2 Bestandteile
2 weitere Fragen

1.2
4 Auflösungsgründe bei der BGB Gesellschaft
Wer darf oHG, KG, GmbH und Einzelunternehmen vertreten?
1 weitere Frage

1.3
Vertragstypen 4 Beispielen zuordnen
Vertragstypen nennen, die Gebrauchsgegenstände überlassen
Unterschiede Arbeitsvertrag-Dienstvertrag

1.4
Nennen Sie die 5 Gründeschritte der AG!
Nennen Sie die 5 Aktionärsrechte!


Komplex 2.1 Vertragsrecht (je Fall 10 Punkte = 40)
4 Fälle
Fall 1
A verkauft B einen Pkw mit vereinbarungsgemäßer Lieferung am 03.06.06. Die Lieferung erfolgt aber erst zum 06.06., weil A sich versehentlich als Liefertermin den 03.07. notiert hatte. B mußte am 03.06. zu einem Geschäftstermin und hat sich daher einen Mietwagen für die drei Tage für 600 € nehmen müssen.
1. Welche Art der Leistungsstörung liegt hier vor?
2. (sinngemäß) Welche Anspruchsgrundlage liegt vor und muß A B den Mietwagen bezahlen?
3. Erörtern, ob die Voraussetzungen für den Anspruch gegeben sind.


anderen Fälle weiß ich nicht mehr


Komplex 2.2 (je Fall 10 Punkte =40)
Fall 1
A und B wollen ein Geschäft im Weinhandel eröffnen. A bringt 50000 Euro mit, B hat gute Kontakte zu italienischen Winzern und hat bei einem Weinhändler gearbeitet.
B soll Einkauf, A Verkauf übernehmen.
Erörtern welche Geselltschaftsform nicht in Frage kommen, und welche bleibt.
Die gewählte Gesellschaftsform bis zum Errichten erklären.

Fall 2
Eine oHG mit 3 Gesellschaftern im Lebensmittelhandel. Einer von ihnen kauft ohne das Wissen der anderen beiden 500 Kaffeegedecke. Die beiden anderen merken erst dann etwas davon, als der Porzellanhersteller Mahungen an sie schickt und Bezahlung verlangt.
a) liegt ein Kaufvertrag vor und war der Gesellschafter dafür berechtigt
b) vergessen
c) kann sich der Hersteller an beide Angeschriebenen wenden oder nur an die oHG
d) können sich die beiden am dritten Gesellschafter schadlos halten, nachdem sie die Rechnung bezahlt haben

Fall 3
K bekommt von B (Buchclub) nach über einem Jahr nach seinem Austritt ein Buch zugesandt, am 15.02. Im beigelegten Schreiben steht: "Wenn sie dieses Buch behalten wollen, brauchen sie sich nicht zu melden. Falls Sie nicht daran interessiert sind, schreiben sie uns bis zum 10.03."
K legt das BUch zur Seite mit dem Gedanken, dass sich B nochmals meldet. Das tun sie 2 Monate später mit einer Zahlungsaufforderung.

Ist K zur Zahlung verpflichtet?

Fall 4
Drei Nachbarn kaufen zusammen einen Rasenmäher und jeder bezahlt 1/3 des Kaufpreises.
Jeder der drei mäht mit dem Rasenmäher den Rasen in seinem eigenen Garten.
b) Drei Nachbarn kaufen zusammen einen Rasenmäher und jeder bezahlt 1/3 des Kaufpreises.
Jeder der drei mäht mit dem Rasenmäher den Rasen in seinem eigenen Garten.
Zusätzlich verleihen die Nachbarn den Rasenmäher gegen Entgelt in der Nachbarschaft.

Frage: Liegt eine Gesellschaft vor? Wenn ja, welche? Begründung!
Occitane
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Hallo,
mir scheint, wir haben in Pinneberg die gleiche Klausur geschrieben :) Der Dozent war Herr Peter Schneider, seines Zeichens Forumsbetreuer in der VH und Klausursteller und Korektor. Herr Schneider hat das Seminar gut geleitet und hat uns wirklich viele Tipps gegeben was den Inhalt der Klausur betrifft. War echt sehr hilfreich.

Ich weiß leider nur noch den letzten Fall der ersten Kompexaufgabe:

4. Fall: Welche Gesellschaftsform bietet sich an, wenn der Vater in das Geschäft des Filius nur einmal einzahlen will, einige Kontrollrechte ausüben und nicht ständig nachschießen will?

Ich stelle euch mal meine Vorbereitungsunterlagen ein, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.

Viele Grüße
Occi
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Stine77
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mal sehen, was noch hängen geblieben ist:
Willenserklärung: war noch gefragt, ob sie wörtlich abzugeben ist und was Schweigen bedeutet

Komplex 1:
Frage mit der stillen Gesellschaft wie schon beschrieben

Dann kauft einer einen alten Golf, nach ein paar Monaten Motorschaden wegen defekter Ölpumpe, die zm Zeitpunkt des Kaufs noch nicht hätte gewechselt werden müssen:
die 4 dazugehörigen Fragen zielten auf den Anspruch des Käufers und ob dieser berechtigt ist

DAnn hat ein Vater seiner Tochter auf feuchtfröhlicher Betriebsfeier Prokura erteilt, sie hat sofort diverse Geschäfte getätigt und man musste erläutern, ob Prokura rechtmäßig erteilt war und ob sie die Geschäfte hätte durchführen können.

So, mehr fällt mir auch nicht mehr ein...

Viel Glück allen, die es noch vor sich haben

Stine

PS: in München war der Dozent Herr Dr. Klughardt, das Seminar war insgesamt ganz gut, die meiste Zeit ging es ums Schuldrecht und das richtige Beantworten der Komplexaufgaben (der erste Satz :D )
easy_aus_brindisi
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Hallo RoiDanton,

war auch am 16.05. in München am Start. :lol:

Für die späte Stunde, hattest du aber noch alles 1a zusammengetragen. Habe dem nichts zu hinzuzufügen. Genau das waren die Fragen. Wenn man die geistigen Ergüsse aus dem Forum zusammenträgt, sollten die Detailaufgaben ohne Weiteres zu machen sein....

Wo ich noch etwas am Grübeln bin, ist die Komplexaufgabe mit dem Buchclub. Hast du die (oder jemand anderes) genommen?? An so eine Art von Aufgabe kann ich mich nicht erinnern, dass diese im Forum, "roten Buch" etc. enthalten war. Die Sache mit den "unbestellten Waren" ist doch sehr aktuell und da gibt es erst seit letzten Jahr einen Entscheid vom BMJ, wonach man noch nicht mal widersprechen muss. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft (zwar Angebot aber kein Antrag/Bestellung), also ist nach §433 BGB kein Vertrag zu Stande gekommen. Selbst das Zurückschicken kann er sich sparen = Schickschuld (theoretisch müsste sich der Buchclub das Ding wieder abholen). Selbst gebrauchen (lesen) kann er das Buch. Kann mich hier jemand in meiner Annahme bestärken....?? :wink:

Ist m. E. doch ein sehr "aus der Art geschlagener" Fall....
Rumtata106
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Hi,

was den Buchclub angeht gibt's da den § 241a Abs. 1 BGB bzgl Unbestellter Leistungen.
Aus dem wird klar, dass kein Anspruch auf Leistung (Bezahlung der Rechnung & Abnahme des Buches) besteht.

Viele Grüße,
Karsten
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minileni
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Hat irgendwer schon ne Note bekommen? 8O
RoiDanton
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minileni hat geschrieben:Hat irgendwer schon ne Note bekommen? 8O
Habe auch noch nichts erhalten.
Rumtata106
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RoiDanton hat geschrieben:
minileni hat geschrieben:Hat irgendwer schon ne Note bekommen? 8O
Habe auch noch nichts erhalten.
Noten aus PI vom 16.05. sind online :D

Gruß,
Rumtata
Zuletzt geändert von Rumtata106 am 09.12.09 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
RoiDanton
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Rumtata106 hat geschrieben:
Noten aus PI vom 16.05. sind online :D

Gruß,
Karsten
Jup, hab es gerade gesehen. Bin durch, guuuuuut. :D
danisahne
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....kam nix neues dran.
Der Dozent war Hr. Dr. Quast. Hat das Thema ganz gut erklärt und einiges was in der Klausur dran kam haben wir vorher auch besprochen. Sehr zu empfehlen.

1.1 Was ist Willenserklärung? Bestandteile? Muss man wörtlich annehmen?

1.2 Welche Formvorschriften gibt es? Funktion? Folgen bei Nichtbeachtung?

1.3 Gibt Vertreter eigene WE ab, oder die des Vertretenen? Muss er deutlich machen, dass er vertritt? Folgen, wenn nicht?

1.4 5 Gründungsschritte der AG und 5 Rechte des Aktionärs

Komplex 1: irgendwas mit Bürgschaft

Komplex 2:
Fall 1;
TV als Ausstellungsstück gekauft, fällt bei Abmontage im Laden runter, vollkommen zerstört:
Liegt eine Leistungsstörung vor? Wenn ja welche?
Muss Verkäufer noch liefern?
Muss Käufer noch bezahlen?

Fall2:
Kamera, die im Schaufenster für 95,-€ ausgezeichnet, da gutes Schnäppchen kauft K diese. Aber nach Kauf rennt Verkäufer nach, dass falsch ausgezeichnet war und sie 100,-€ mehr kostet.
Ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen? Wenn ja, zu welchem Preis?
Welche Möglichkeiten hat Verkäufer den Mehrbetrag zu bekommen?
(Dieser Fall steht so ähnlich im Roten Buch, Fall6)

Fall3:
Waschmaschine hat laut Werbeprospekt 1600 U/min; nach Lieferung stellt Käufer aber fest, dass sie höchstens 500-600U/min hat und außerdem einen Kratzer außen hat.
Welche Rechte hat der Käufer bei den jeweiligen Mängeln?

Fall4:
Weinflaschen. Als Lieferung wurde "demnächst" vereinbart, aber nach 3 Wochen kam immer noch nix an.
Liegt eine Leistungsstörung vor?

Abwandlung: Kunde vereinbart genauen Liefertermin, da zu Geburtstagsfeier benötigt werden. Am vereinbarten Termin wird nicht geliefert.
Welche Leistungsstörung?
Muss Kunde die Ware noch annehmen, wenn später noch geliefert wird?

Vielleicht kann ja noch jemand Komplex 1 ergänzen.
Viel Erfolg weiterhin.
VG Dani
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