Guten Morgen zusammen.
Ich überlege gerade zusammen mit meinem Arbeitgeber, welches die -für beide Seiten- günstigste Methode ist, das Masterstudium zu finanzieren. Tendenziell will mein Arbeitgeber mir 50% der Gebühren sponsoren.
Wie ist es steuerrechtlich zu behandeln, wenn mein Arbeitgeber mir eine Gehaltserhöhung gibt (inoffiziell als Zuschuss zum Masterstudium). Wir hatten das so überlegt, damit ich später beim Finanzamt die Weiterbildungskosten komplett als Werbungskosten ansetzen kann. Jedoch kam dann aus der Personalabteilung der Hinweis, dass man beim Finanzamt bei der Steurerklärung angeben muß, ob man irgendwelche Zuschüsse vom Arbeitgeber für die Weiterbildung erhalten hat.
Meine Frage: Kommt das FA eigentlich dahinter, wenn man sich auf eine Pseudo-Gehaltserhöhung einigt oder gibt es da Stress?
Wäre nett, wenn ihr ggfs. eure Erfahrungen damit berichten könntet, da wir uns zeitnah auf ein Finanzierungsmodell einigen wollen!
Ich bin dankbar für jeden Kommentar in diese Richtung.
Mit freundlichem Gruß,
Gerald
Finanzielle Unterstützung Arbeitgeber...
Na, ich würd mal sagen:
Das Finanzamt kann doch nur meckern, wenn du eine steuerfreie Zulage von deinem Arbeitgebe bekommst. Das kann ich mir aber hier kaum vorstellen.
Wenn du aber einen Gehaltsbestandsteil - egal wofür er ist - versteuerst, dann darfst du dafür auch Werbekosten absetzen. So seh ich das.
Aber ich bin kein Finanzbeamter...
//Chris
Das Finanzamt kann doch nur meckern, wenn du eine steuerfreie Zulage von deinem Arbeitgebe bekommst. Das kann ich mir aber hier kaum vorstellen.
Wenn du aber einen Gehaltsbestandsteil - egal wofür er ist - versteuerst, dann darfst du dafür auch Werbekosten absetzen. So seh ich das.
Aber ich bin kein Finanzbeamter...

//Chris
+++Lesen gefährdet die Dummheit.+++
da schliesse ich mich auch an - wenn man eine gehaltserhöhung bekommt ist die begründung egal. man versteuert sie. solange du keinen ausdrücklichen zuschuss zu den kosten bekommst kannst du sie voll als werbungskosten absetzen.
zuschüsse muss man generell schon angeben aber es wäre eine doppelversteuerung wenn man den höheren lohn versteuert und diesen dann noch als zuschuss bei den werbungskosten abziehen müsste.
somit dürfte da kein ungemach drohen
vlg martina
zuschüsse muss man generell schon angeben aber es wäre eine doppelversteuerung wenn man den höheren lohn versteuert und diesen dann noch als zuschuss bei den werbungskosten abziehen müsste.
somit dürfte da kein ungemach drohen

vlg martina
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- Mitglied
- Beiträge: 16
- Registriert: 06.03.09 10:35
Vielen Dank für eure Meinungen.
Was meint ihr jedoch zu diesem Kommentar:
Könnte ich evtl. in Schwierigkeiten kommen, wenn das FA in meinem Betrieb vorbeischaut und herausfindet, dass die Gehaltserhöhung auf der Finanzierung des Masters basiert?!
Evtl wäre hilfreich zu wissen, wie ihr es mit eurem Arbeitgeber geregelt hab?!!
Vielen Dank schonmal....
Gruß,
Gerald
Was meint ihr jedoch zu diesem Kommentar:
Wer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine mehrere tausend Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat. Auch wer Dienstreisen, die der Arbeitgeber zahlt, absetzen will, muss aufpassen: Schaut das Finanzamt beim Arbeitgeber vorbei, kann so etwas schnell auffliegen.
Könnte ich evtl. in Schwierigkeiten kommen, wenn das FA in meinem Betrieb vorbeischaut und herausfindet, dass die Gehaltserhöhung auf der Finanzierung des Masters basiert?!
Evtl wäre hilfreich zu wissen, wie ihr es mit eurem Arbeitgeber geregelt hab?!!
Vielen Dank schonmal....
Gruß,
Gerald
Hallo Gerald,
da verstehe ich jetzt das Problem nicht - es wurde doch schon alles gesagt zu dem Thema: wenn Du eine Gehaltserhöhung aufgrund einer besseren Qualifikation bekommst und Du das Gehalt voll versteuerst, wo sollte das Problem sein? Wenn es keine Gehaltserhöhung ist, sondern ein Weiterbildungszuschuß, dann wirst Du es angeben müssen.
Aus dem Bankenbereich kenne ich von Bekannten die Regelung: der Arbeitgeber zahlt die Weiterbildung und dann wird es aber auch so deklariert, d.h. da kannst Du nichts von der Steuer absetzen. Praktischerweise können die dann aber auch, falls der geförderte MA sich entschließt, zu einem anderen Institut zu wechseln, die Förderung ganz oder teilweise zurückverlangen (das wird da aber vertraglich geregelt).
Es gibt viele denkbare Konstellationen - es kommt darauf an, daß Du mit dem Arbeitgeber eine (steuerlich) saubere Lösung hinbekommst.
Nachdem der ganze Vorgang nun hier im Forum diskutiert wurde, wäre ich auch zusätzlich vorsichtig, denn man weiß nie, wie wer beim Finanzamt an seine Informationen kommt (blöde Zufälle gibt es genug).
Viele Grüße
Thomas
da verstehe ich jetzt das Problem nicht - es wurde doch schon alles gesagt zu dem Thema: wenn Du eine Gehaltserhöhung aufgrund einer besseren Qualifikation bekommst und Du das Gehalt voll versteuerst, wo sollte das Problem sein? Wenn es keine Gehaltserhöhung ist, sondern ein Weiterbildungszuschuß, dann wirst Du es angeben müssen.
Aus dem Bankenbereich kenne ich von Bekannten die Regelung: der Arbeitgeber zahlt die Weiterbildung und dann wird es aber auch so deklariert, d.h. da kannst Du nichts von der Steuer absetzen. Praktischerweise können die dann aber auch, falls der geförderte MA sich entschließt, zu einem anderen Institut zu wechseln, die Förderung ganz oder teilweise zurückverlangen (das wird da aber vertraglich geregelt).
Es gibt viele denkbare Konstellationen - es kommt darauf an, daß Du mit dem Arbeitgeber eine (steuerlich) saubere Lösung hinbekommst.
Nachdem der ganze Vorgang nun hier im Forum diskutiert wurde, wäre ich auch zusätzlich vorsichtig, denn man weiß nie, wie wer beim Finanzamt an seine Informationen kommt (blöde Zufälle gibt es genug).
Viele Grüße
Thomas