Hallo!
Weiß jemand, "worauf es bei der Kurzfassung der Diplomarbeit so ankommt"?
Was man also schreiben sollte und was nicht (um nicht gleich einen schlechten Eindruck in der Prüfungsrunde des Kolloquium zu machen)
Gruß von Tom
Kurzfassung Diplomarbeit
Hallo zusammen,
mir wurde gesagt, die Zusammenfassung soll eigentlich lediglich dem Prüfer oder dem Zweitprüfer dazu dienen, sich schnell einen Überblick über das Diplomarbeitsthema beschaffen zu können, falls es sich bei den Prüfern nicht um die Gutachter der Diplomarbeit handelt. Von daher wäre es auch in Ordnung, die Zusammenfassung formlos zu verfassen (ich meine, das hätte auch ausdrücklich im Anschreiben gestanden). Meines Wissens haben sich bei meinem Kolloquium (in Stuttgart) auch einige derjenigen, die für das Kolloquium Noten im 1er-Bereich bekommen haben, daran gehalten und lediglich Namen und Überschrift drüber geschrieben und dann einen Text geschrieben.
Die Diplomarbeit ist ja zum Zeitpunkt der Einreichung der Zusammenfassung schon mindestens eingereicht (wenn nicht sogar schon benotet), d.h. da spielt die Zusammenfassung keine Rolle. Beim Kolloquium wird die mündliche Prüfungsleistung bewertet. In meinem Fall hat nur der Zweitprüfer einen kurzen Blick auf die drei Blätter geworfen, die Zusammenfassung aber sonst nicht weiter beachtet. Erstprüfer war mein Zweit-Gutachter - d.h. der brauchte die Zusammenfassung eh nicht.
Man kann mit etwas Glück inhaltlich in die Zusammenfassung das hereinschreiben, wo man sich besonders gut fühlt und gerne geprüft werden möchte - eben wenn keiner der Prüfer auch Gutachter war und auf die Zusammenfassung angewiesen ist. Wenn man da diskret mal ein unliebsames Kapitel (z.B. weil kompliziert zu erklären) wegläßt, fragt oft auch keiner danach. Aber Vorsicht: das KANN funktionieren, MUSS aber nicht.
Ansonsten: kurz beschreiben, wie man zum Thema gelangt ist, wie man vorgegangen ist, welche Gesichtspunkte man beleuchtet hat, die wesentlichsten Zwischenergebnisse und was als Lösung herausgekommen ist.
Ich hoffe, das hilft ein wenig, viele Grüße
Thomas
mir wurde gesagt, die Zusammenfassung soll eigentlich lediglich dem Prüfer oder dem Zweitprüfer dazu dienen, sich schnell einen Überblick über das Diplomarbeitsthema beschaffen zu können, falls es sich bei den Prüfern nicht um die Gutachter der Diplomarbeit handelt. Von daher wäre es auch in Ordnung, die Zusammenfassung formlos zu verfassen (ich meine, das hätte auch ausdrücklich im Anschreiben gestanden). Meines Wissens haben sich bei meinem Kolloquium (in Stuttgart) auch einige derjenigen, die für das Kolloquium Noten im 1er-Bereich bekommen haben, daran gehalten und lediglich Namen und Überschrift drüber geschrieben und dann einen Text geschrieben.
Die Diplomarbeit ist ja zum Zeitpunkt der Einreichung der Zusammenfassung schon mindestens eingereicht (wenn nicht sogar schon benotet), d.h. da spielt die Zusammenfassung keine Rolle. Beim Kolloquium wird die mündliche Prüfungsleistung bewertet. In meinem Fall hat nur der Zweitprüfer einen kurzen Blick auf die drei Blätter geworfen, die Zusammenfassung aber sonst nicht weiter beachtet. Erstprüfer war mein Zweit-Gutachter - d.h. der brauchte die Zusammenfassung eh nicht.
Man kann mit etwas Glück inhaltlich in die Zusammenfassung das hereinschreiben, wo man sich besonders gut fühlt und gerne geprüft werden möchte - eben wenn keiner der Prüfer auch Gutachter war und auf die Zusammenfassung angewiesen ist. Wenn man da diskret mal ein unliebsames Kapitel (z.B. weil kompliziert zu erklären) wegläßt, fragt oft auch keiner danach. Aber Vorsicht: das KANN funktionieren, MUSS aber nicht.
Ansonsten: kurz beschreiben, wie man zum Thema gelangt ist, wie man vorgegangen ist, welche Gesichtspunkte man beleuchtet hat, die wesentlichsten Zwischenergebnisse und was als Lösung herausgekommen ist.
Ich hoffe, das hilft ein wenig, viele Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank für deine Antwort, die mit Sicherheit etwas geholfen hat!
Da ich auch in Stuttgart Kolloquium haben werde, wollte ich fragen, welche Vertiefungsfächer du hattest und wer deine Prüfer waren,
soweit du hierauf antworten möchtest/kannst.
Grüße von Tom
vielen Dank für deine Antwort, die mit Sicherheit etwas geholfen hat!
Da ich auch in Stuttgart Kolloquium haben werde, wollte ich fragen, welche Vertiefungsfächer du hattest und wer deine Prüfer waren,
soweit du hierauf antworten möchtest/kannst.
Grüße von Tom
Hallo Tom,
leider habe ich einen Fehler gemacht: ich hätte mir doch grob notieren sollen, WAS gefragt wurde (wenigstens zwei, drei Stichworte), denn in der allgemeinen Anspannung habe ich das weitgehend vergessen. Es ging um Controlling-Instrumente / Bewertungsmethoden. Wenn ich mir die Hefte nochmal anschauen würde, würde ich mutmaßlich drauf kommen - aber dazu fehlt mir momentan die Zeit. Wenn ich es schaffe, blättere ich am WE mal durch - vielleicht zündet es ja.
Viele Grüße
Thomas
leider habe ich einen Fehler gemacht: ich hätte mir doch grob notieren sollen, WAS gefragt wurde (wenigstens zwei, drei Stichworte), denn in der allgemeinen Anspannung habe ich das weitgehend vergessen. Es ging um Controlling-Instrumente / Bewertungsmethoden. Wenn ich mir die Hefte nochmal anschauen würde, würde ich mutmaßlich drauf kommen - aber dazu fehlt mir momentan die Zeit. Wenn ich es schaffe, blättere ich am WE mal durch - vielleicht zündet es ja.
Viele Grüße
Thomas
Hi,
wo steht eigentlich, daß man eine Kurzfassung der DA machen muß? Im Vergabeschreiben ist nichts davon erwähnt!
Muß die erst beim Kolloqu vorliegen, oder schon bei Abgabe der DA mitgeschickt werden?
Danke
Ken.
PS: Am 6.1. ist Termin, und brauche jede Sekunde....
wo steht eigentlich, daß man eine Kurzfassung der DA machen muß? Im Vergabeschreiben ist nichts davon erwähnt!
Muß die erst beim Kolloqu vorliegen, oder schon bei Abgabe der DA mitgeschickt werden?
Danke
Ken.
PS: Am 6.1. ist Termin, und brauche jede Sekunde....
Hallo, in der Ablaufbeschreibung zum Kolloquium steht, dass die Prüfer die Kurzfassung der DA erhalten, um entsprechend Fragen stellen zu können. Irgendwo stand auch geschrieben, dass eine solche Kurzfassung anzufertigen ist. Diese wird nicht bewertet und sollte 3 Seiten nicht überschreiten (meine wurde mir zurückgeschickt, mit dem Vermerk, doch bitte zu kürzen, hatte aber absolut keine Auswirkung auf die Note).
Schau dir noch mal alle Beschreibungen und Abläufe zur DA an, irgendwo muss es stehen. Im Zweifel den Prüfungsausschuss fragen, die wissen es garantiert.
Noch viel Erfolg mit der DA!
Gruß
Micha
Schau dir noch mal alle Beschreibungen und Abläufe zur DA an, irgendwo muss es stehen. Im Zweifel den Prüfungsausschuss fragen, die wissen es garantiert.
Noch viel Erfolg mit der DA!
Gruß
Micha
Hi Micha,
Danke für die schnelle Antwort! Habe jetzt doch nochmal bei der AKAD angerufen: Die Zusammenfassung muß mit der DA abgegeben werden. das steht aber nicht auf dem offiziellen Vergabeschreiben
.
Danke & Gruß
Ken.
Danke für die schnelle Antwort! Habe jetzt doch nochmal bei der AKAD angerufen: Die Zusammenfassung muß mit der DA abgegeben werden. das steht aber nicht auf dem offiziellen Vergabeschreiben

Danke & Gruß
Ken.
Hallo zusammen,
also normalerweise gilt: was die AKAD sagt, ist die gültige Fassung. Leider bin ich diesmal in der unglücklichen Situation, daß in Stuttgart das Verfahren etwas anders war, als ich Kolloquium hatte.
Soweit ich mich erinnere (das ist schließlich schon 10 Monate her...) stand der Hinweis auf die Kurzfassung der DA entweder im entsprechenden Modul in der VH, oder aber es stand in einem Anschreiben (entweder per Brief oder per Mail). Ich versuche mal, das noch wiederzufinden. Ich erinnere mich nämlich, daß ich auch etwas überrascht war und in Zeitnot geraten bin (klar: eine kurze Kurzfassung schreibt man fast von selbst - aber bei mir klappte es eben schlecht).
Und ich habe die Kurzfassung später abgeben können. So oder ähnlich steht das auch von anderer Seite hier im Forum. Wichtig ist, daß sie rechtzeitig (das ist natürlich Auslegungssache) vorliegt, damit sich die Prüfer - falls nicht mit den Gutachtern identisch - mit der Kurzfassung mal informieren können, worum es denn geht in der Diplomarbeit und sich ggf. im Vorfeld mal ein paar Fragen überlegen können. Ich möchte es im Nachhinein nicht mehr beschwören, aber ich bin relativ sicher, daß ich die Kurzfassung nur per Mail an das Prüfungsamt geschickt habe (ich habe im Mailpostfach noch die Bestätigung, daß die Mail mit der Kurzfassung angekommen ist). Ich hatte damit auch meinen Wunsch geäußert, daß das Modul, das ich zusätzlich belegen mußte, bitte auch im Diplomzeugnis aufgeführt wird (wegen der vorzeigbaren Note). Die zuständige Dame in Stuttgart war an sich sehr freundlich und hilfsbereit (auch per Mail).
Im Anschreiben wegen der Themenvergabe steht nur, daß man 3 CDs zu brennen hat, 3 Exemplare Diplomarbeit und jeweils die eingebundene eidesstattliche Erklärung. Ich hatte den ganzen Kram wegen schlechter Erfahrungen eines Arbeitskollegen persönlich nach Stuttgart gebracht, da ich sowieso etwas dort zu erledigen hatte - da kann ich mich nicht an eine Kurzfassung erinnern.
Benotet wird ausschließlich die Diplomarbeit selber. Da die Kurzfassung nur der reinen Information der Prüfer dient, gelten da im Prinzip auch keine Formvorschriften (ein guter Eindruck schadet aber im Zweifel nicht).
Viele Grüße
Thomas
also normalerweise gilt: was die AKAD sagt, ist die gültige Fassung. Leider bin ich diesmal in der unglücklichen Situation, daß in Stuttgart das Verfahren etwas anders war, als ich Kolloquium hatte.
Soweit ich mich erinnere (das ist schließlich schon 10 Monate her...) stand der Hinweis auf die Kurzfassung der DA entweder im entsprechenden Modul in der VH, oder aber es stand in einem Anschreiben (entweder per Brief oder per Mail). Ich versuche mal, das noch wiederzufinden. Ich erinnere mich nämlich, daß ich auch etwas überrascht war und in Zeitnot geraten bin (klar: eine kurze Kurzfassung schreibt man fast von selbst - aber bei mir klappte es eben schlecht).
Und ich habe die Kurzfassung später abgeben können. So oder ähnlich steht das auch von anderer Seite hier im Forum. Wichtig ist, daß sie rechtzeitig (das ist natürlich Auslegungssache) vorliegt, damit sich die Prüfer - falls nicht mit den Gutachtern identisch - mit der Kurzfassung mal informieren können, worum es denn geht in der Diplomarbeit und sich ggf. im Vorfeld mal ein paar Fragen überlegen können. Ich möchte es im Nachhinein nicht mehr beschwören, aber ich bin relativ sicher, daß ich die Kurzfassung nur per Mail an das Prüfungsamt geschickt habe (ich habe im Mailpostfach noch die Bestätigung, daß die Mail mit der Kurzfassung angekommen ist). Ich hatte damit auch meinen Wunsch geäußert, daß das Modul, das ich zusätzlich belegen mußte, bitte auch im Diplomzeugnis aufgeführt wird (wegen der vorzeigbaren Note). Die zuständige Dame in Stuttgart war an sich sehr freundlich und hilfsbereit (auch per Mail).
Im Anschreiben wegen der Themenvergabe steht nur, daß man 3 CDs zu brennen hat, 3 Exemplare Diplomarbeit und jeweils die eingebundene eidesstattliche Erklärung. Ich hatte den ganzen Kram wegen schlechter Erfahrungen eines Arbeitskollegen persönlich nach Stuttgart gebracht, da ich sowieso etwas dort zu erledigen hatte - da kann ich mich nicht an eine Kurzfassung erinnern.
Benotet wird ausschließlich die Diplomarbeit selber. Da die Kurzfassung nur der reinen Information der Prüfer dient, gelten da im Prinzip auch keine Formvorschriften (ein guter Eindruck schadet aber im Zweifel nicht).
Viele Grüße
Thomas
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- Beiträge: 254
- Registriert: 02.03.06 14:51
- Wohnort: Köln
Schreibe meinen Senf auch nochmal dazu für zukünftige Leser:
auf Nachfrage hat mir mein Betreuer gesagt, die Kurzfassung sollte schon zusammen mit der DA abgegeben werden (lt. Vergabeschreiben allerdings elektronisch per email), aber naja 1 Tag später wäre nicht so schlimm. Ich habe mir daher gesagt: lieber nix riskieren und am Abgabetag Abends per email verschickt (jaja, es war knapp
.
Ich fand die Kurzfassung auch nicht einfach zu schreiben. Habe im Prinzip Einleitung und Zusammenfassung der DA hintereinander kopiert und dann entsprechend gekürzt und umgeschrieben, bis es passte. Hab mir immer vorgestellt, was jemand wissen muss, der noch nix von dem Thema gehört hat.
Da die Kurzfassung dann doch zumindest einem der Prüfer einen ersten Eindruck vom "Prüfling" vermittelt, finde ich, ein bisschen Mühe lohnt sich hier schon.
Gruß, S.
auf Nachfrage hat mir mein Betreuer gesagt, die Kurzfassung sollte schon zusammen mit der DA abgegeben werden (lt. Vergabeschreiben allerdings elektronisch per email), aber naja 1 Tag später wäre nicht so schlimm. Ich habe mir daher gesagt: lieber nix riskieren und am Abgabetag Abends per email verschickt (jaja, es war knapp

Ich fand die Kurzfassung auch nicht einfach zu schreiben. Habe im Prinzip Einleitung und Zusammenfassung der DA hintereinander kopiert und dann entsprechend gekürzt und umgeschrieben, bis es passte. Hab mir immer vorgestellt, was jemand wissen muss, der noch nix von dem Thema gehört hat.
Da die Kurzfassung dann doch zumindest einem der Prüfer einen ersten Eindruck vom "Prüfling" vermittelt, finde ich, ein bisschen Mühe lohnt sich hier schon.
Gruß, S.