Fernstudium von der Steuer absetzen?

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
kathschi
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Hallo Zusammen,

ich habe heute mit einer netten Dame vom Finanzamt telefoniert. Diese hat mir gesagt, dass ich mein Fernstudium (Erststudium) nicht von der Steuer absetzen kann. Mein Frage ist nun ob dies stimmt bzw. ob Ihr Kosten von der Steuer absetzen könnt?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß
Kathrin
Gahst
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... als Fortbildungskosten bspw. als Sonderausgaben
Ist imho sogar besser als Werbungskosten, auch wenn auch die Sonderausgaben bis max. 4000 euro pro jahr gehen (kann man mit Versandpausen ganz gut regeln), dafür bereits ab dem ersten euro....
SebastianMA
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Du kannst es nur in Form von Sonderausgaben geltend machen (Höchstsatz 4000€). Kosten für ein Zweitstudium können in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Ich manchen Fällen lohnt es sich aber auch, Kosten für ein Zweitstudium als Sonderausgaben geltend zu machen, wenn man dadurch noch die WBk-Pauschale ausnutzen kann.
kathschi
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Das heißt die kompetente Dame hat mir Mist erzählt und ich kann einen Teil absetzen *freu* ?! :P
dnitsche
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Jup genau!!!
Tasse

Hallo,

so pauschal kann man das nicht sagen, auch nicht was günstiger ist. Das kommt auf Deine Gesamtaufwendungen an. Liegen Deine Gesamtkosten weit über den Sonderausgaben von € 4.000, so sind die Werbungskosten günstiger. Wählen kannst Du eigentlich nicht, liegt am Sachbearbeiter beim Finanzamt, wie er Dich einstuft.

Es sind Werbungskosten, wenn Du Dich in Deinem Beruf weiterbildest.
Bsp. Du arbeitest in der Marketingabteilung und studierst BWL mit Schwerpunkt Marketing im Erststudium = Werbungskosten

Sonderausgaben:
Du arbeitest als Informatiker und möchtest im Erststudium Biologie studieren = Sonderausgaben.

Jedes Finanzamt hat ein Infodesk. Da würde ich mal hingehen und genau definieren, was Du gerade machst. Die Sachbearbeiter beim Finanzamt haben oft unterschiedliche Meinungen.

Grüße
Tasse :roll:
Gahst
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Tasse hat geschrieben:Hallo,

so pauschal kann man das nicht sagen, auch nicht was günstiger ist. Das kommt auf Deine Gesamtaufwendungen an. Liegen Deine Gesamtkosten weit über den Sonderausgaben von € 4.000, so sind die Werbungskosten günstiger. Wählen kannst Du eigentlich nicht, liegt am Sachbearbeiter beim Finanzamt, wie er Dich einstuft.

Es sind Werbungskosten, wenn Du Dich in Deinem Beruf weiterbildest.
Bsp. Du arbeitest in der Marketingabteilung und studierst BWL mit Schwerpunkt Marketing im Erststudium = Werbungskosten

Sonderausgaben:
Du arbeitest als Informatiker und möchtest im Erststudium Biologie studieren = Sonderausgaben.

Jedes Finanzamt hat ein Infodesk. Da würde ich mal hingehen und genau definieren, was Du gerade machst. Die Sachbearbeiter beim Finanzamt haben oft unterschiedliche Meinungen.

Grüße
Tasse :roll:
Auch das stimmt nur teilweise.

Sonderausgaben nur bis 4000 Euro absetzbar stimmt. Ob es Sonderausgaben oder Werbungskosten sind bestimmt das Finanzamt: stimmt auch.

Aber die Begründung wann es was ist...? Ich hatte alles für eine Anerkennung als Werbungskosten (inklusive Bescheinigung des Arbeitgebers) trotzdem Sonderausgaben. Andere haben es als Werbungskosten ohne großen Aufwand durchgekriegt (trotz "fachfremdem Erststudium"). Dazu gibt es aber auch mehrere Threads hier und in der VH (inkl. eines BFG-Urteils, das ich auch irgendwo habe....)

Deshalb hab ich eben mit meinem Versand jongliert um immer an die 4000 ranzukommen aber nicht viel drüber. Seit die km-Pauschale für die Fahrten zur Arbeit weggefallen sind, nehm ich die Werbungskostenpauschale lieber komplett und die 4000 Euro oben drauf. Weil um an mehr als 4000 Euro pro Jahr dranzukommen muss man entweder seeeeeehhhrrrr viele Seminare machen und möglichst weit vom Wohnort entfernt sein, oder sein Arbeitszimmer komplett neu einrichten oder alles auf einmal schicken lassen oder oder oder...
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Hawkmoon082
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Tasse hat geschrieben:Es sind Werbungskosten, wenn Du Dich in Deinem Beruf weiterbildest.
Bsp. Du arbeitest in der Marketingabteilung und studierst BWL mit Schwerpunkt Marketing im Erststudium = Werbungskosten
Wenns nur so wäre..

Ich bin DBA und Webentwickler, hab Fachinformatiker gelernt und studiere Wirtschaftsinformatik..

Trotzdem wollen die nur Sonderausgaben geltend machen lassen!

Spacken..

Liegt jetzt bei der Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt :roll:
Tasse

Das ist unser Steuerrecht, erlebe ich jeden Tag in einer anderen Form. Man kann es in jede Richtung ziehen. Viele Sachbearbeiter sind nicht auf dem neuesten Stand. Das sieht man auch an ganz einfachen Dingen wie ein Notebook absetzen. Manche erkennen ohne zu zögern 100% an, andere nur 70% etc.. Bei mir wollte einer mal die Druckerpatrone und Kopierpapier auf 3 Jahre abschreiben. Nur so viel zum Thema Finanzamt. Leider muss man alles so glaubhaft wie möglich darstellen. Wenn es um kleiner Beträge geht, dann sind sie meist großzügig, aber bei unserem Studium geht es um einige tausend EUR. Ich selbst habe bisher nur den Eintrag als Freibetrag (als Werbungskosten) auf der Lohnsteuerkarte. Musste nur ein paar Fragen beantworten. Die letzte Entscheidung trifft natürlich immer der Sachbearbeiter, der dann Deine Steuererklärung bearbeitet.

Übrigens: man kann sich schon vorab monatlich einen Freibetrag 1/12 von den geschätzten Werbungskosten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann bezahlt man gleich jeden Monat einiges weniger an Steuern. Sonst muss man bis zur Einreichung der Steuererklärung warten. Könnte man bei den guten Zinsen auch anlegen. Nur wenn Du oder es ein anderer noch nicht weis.

Halt durch und gib nicht nach. Erzähl mal, wie es ausgegangen ist.
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Hawkmoon082
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Tasse hat geschrieben:Halt durch und gib nicht nach. Erzähl mal, wie es ausgegangen ist.
Mach ich, geht ja auch um richtig Geld. Durch meine hohen Fahrtkosten (ca. 12.000 km dieses Jahr à 30 Cent) von 3.600 Euro zzgl. 3.960 Euro Studiengebühren + Übernachtung + Verpflegungsmehraufwand geht ja auch RICHTIG viel Kohle verloren wenn "die" nur 4.000 Doppelkracher anerkennen :cry:

Naja..läuft..

:P
Timon
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Ich habe jetzt auch glatt mal eine Anfrage an mein zuständiges Finanzamt gestellt. Mal sehen was die dazu sagen.
Timon
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Hier die Antwort von meinem zuständigen Finanzamt:

Für ein erstes Studium ist der Werbungskostenabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: Es handelt sich um ein Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses.Aufwendungen für die berufliche Bildung nach dem Abschluss der ersten Berufsausbildung sowie Aufwendungen für ein zweites oder weiteres Studium zur beruflichen (Weiter)-Bildung gehören stets zu den WK.
Soweit Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung nicht den WK zuzurechnen sind, können sie bis zu 4000 Euro je Kalenderjahr als Sonderausgabe abgezogen werden.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.
Toby66
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Hallo zusammen,

leider habe ich zu Beginn des Studiums einen Fehler gemacht und das Studium als Sonderausgaben geltend gemacht. Das war auch 3 Jahre lang in Ordnung, da ich die 4000 € nicht oder nur knapp überschritten habe. Im Hauptstudium (Dipl-BW) hat das aber nicht mehr geklappt, da ich ja zu den Hochschulen reisen mußte (von Düsseldorf aus) und Hotelübernachtungen hatte. Von Sonderaufgaben auf Werbungskosten zu wechseln ist dann auch ein Problem.

Insofern würde ich dazu raten, sich gut zu überlegen, wie die auflaufenden Kosten inclusive Fahrtkosten und Hotelübernachtungen in etwa aussehen und gleich von Anfang an ggf. versuchen, es als Werbungskosten anerkannt zu bekommen. Es hilft vermutlich, eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu haben (vom direkten Vorgesetzten), daß man das Studium für den Job nutzt (je mehr Argumente, desto besser). Eine Garantie für die Anerkennung ist es aber leider offenbar nicht.

Den Grundgedanken, der dieser Regelung zu Grunde liegt, verstehe ich aber sowieso nicht: wieso kann eigentlich ein Erst-Studium nur begrenzt abgesetzt werden, ein Zweit-Studium aber voll (unabhängig davon, ob ich das Zweitstudium für den Job oder zum Vergnügen nutze!)? Bei der Stöhnerei über Fachkräftemangel und zuwenig akademisch gebildete Fachleute ist so etwas doch völlig daneben (und von den einigen hundert Fernstudenten, die ihre Kosten voll absetzen könnten, würden die Kommunen auch nicht pleite gehen).

Viele Grüße und viel Erfolg beim Finanzamt
Thomas
SebastianMA
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Toby66 hat geschrieben:leider habe ich zu Beginn des Studiums einen Fehler gemacht und das Studium als Sonderausgaben geltend gemacht. Das war auch 3 Jahre lang in Ordnung, da ich die 4000 € nicht oder nur knapp überschritten habe. Im Hauptstudium (Dipl-BW) hat das aber nicht mehr geklappt, da ich ja zu den Hochschulen reisen mußte (von Düsseldorf aus) und Hotelübernachtungen hatte. Von Sonderaufgaben auf Werbungskosten zu wechseln ist dann auch ein Problem.
Hier sollte man wohl mal nachforschen, ob es heißt "kann" oder "muss" als Werbungskosten angesetzt werden. Weiterhin ist fraglich, ob es in dem Fall (mittlerweile) auch eine Art Günstigerprüfung gibt, d. h. man darf das nehmen, was einem den besten finanz. Vorteil bietet oder es allein im Ermessen des Bearbeiters liegt. :roll:
Vroni.V
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"Aufwendungen für die berufliche Bildung nach dem Abschluss der ersten Berufsausbildung sowie Aufwendungen für ein zweites oder weiteres Studium zur beruflichen (Weiter)-Bildung gehören stets zu den WK"

Verstehe ich es richtig, dass ich es also als Werbungskosten geltend machen kann, wenn ich vorher schon eine Berufsausbildung gemacht habe?Meine Güte ist das alles kompliziert... LG Vroni
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