Hallo,
da mache ich mir eigentlich keine Sorgen um die Seminare, da ich es schriftlich vorliegen habe, dass ich die Seminare und Klausuren weiterhin besuchen darf.
mfg
Urlaubssemester
@viper: Ja aber dich zwingt doch auch niemand zum lernen und wie viele Lektionen zu Hause liegen ist doch auch egal. Wenn sich das ganze nicht an deine Verlängerungszeit anhängt, verlierst du doch genau so viel Zeit wie wenn du einfach so ohne Urlaubssemester drei Monate nicht gelernt hättest. Den Unterschied verstehe ich nicht, oder geht es dir nur darum dass auf deinem Abschlußzeugnis dann evtl ein Fachsemester weniger auftaucht.
Wie auch immer, ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück bei deinen Abschlußprüfungen und danach einen guten Wiedereinstieg ins Studium.
harr
Wie auch immer, ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück bei deinen Abschlußprüfungen und danach einen guten Wiedereinstieg ins Studium.
harr
Langsam,
aber nur, wenn Du wirklich was wiederbekommst.
Ich hab ja auch die Sprintvariante gewählt und zahle (zahlte) monatlich mehr als in der Hausmeistervariante. Aber im Endeffekt war die Summe gleich und die Dauer des Studiums ist auf 5 Jahre bei beiden Varianten gleich lang. Danach fallen neue Gebühren an.
Deine Rechnung stimmt also nur dann, wenn man wirklich so schnell ist, dass man einen Teil der Gebühren erstattet bekommt. Laut AKAD hat glaube ich niemand, oder 2 Leute das jemals in der Sprintstudienzeit geschafft.
Was ich dann nicht verstehe, aber das ist ein Problem der AKAD:
Urlaubssemester, damit die Uhr stehen bleibt, aber dann trotzdem weiter Klausuren schreiben und Seminare besuchen.
Wenn das so aufgeht, könnte ja jeder eien Break machen: Die Uhr bleibt stehen, man arbeitet die angehäuften Unterlagen ab und startet dann wieder mit neuen Unterlagen, wenn das Urlaubssemester rum ist. Dann schafft man ie Sprintvariante in der vorgegebenen Zeit oder nur leicht drüber.
Also ich weiß nicht, ob das so durchgeht. Wenn ja, hast Du die Lücke entdeckt.
Viel Glück damit
Naui
aber nur, wenn Du wirklich was wiederbekommst.
Ich hab ja auch die Sprintvariante gewählt und zahle (zahlte) monatlich mehr als in der Hausmeistervariante. Aber im Endeffekt war die Summe gleich und die Dauer des Studiums ist auf 5 Jahre bei beiden Varianten gleich lang. Danach fallen neue Gebühren an.
Deine Rechnung stimmt also nur dann, wenn man wirklich so schnell ist, dass man einen Teil der Gebühren erstattet bekommt. Laut AKAD hat glaube ich niemand, oder 2 Leute das jemals in der Sprintstudienzeit geschafft.
Was ich dann nicht verstehe, aber das ist ein Problem der AKAD:
Urlaubssemester, damit die Uhr stehen bleibt, aber dann trotzdem weiter Klausuren schreiben und Seminare besuchen.
Wenn das so aufgeht, könnte ja jeder eien Break machen: Die Uhr bleibt stehen, man arbeitet die angehäuften Unterlagen ab und startet dann wieder mit neuen Unterlagen, wenn das Urlaubssemester rum ist. Dann schafft man ie Sprintvariante in der vorgegebenen Zeit oder nur leicht drüber.
Also ich weiß nicht, ob das so durchgeht. Wenn ja, hast Du die Lücke entdeckt.
Viel Glück damit

Naui
Hier eine ganz aktuelle Ansage der AKAD zum Thema Urlaubssemester:
"Sie haben die Möglichkeit, schriftlich ein Urlaubssemester (entweder 3 oder maximal 6 Monate) zu beantragen. Der Antrag muss begründet sein (z.B. Krankheit oder berufliche Überlastung). Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.
Sie können während der Unterbrechung alle Leistungen in Anspruch nehmen, die kostenfreie Betreuungszeit verlängert sich durch das Urlaubssemester aber nicht.
Da sich durch das Urlaubssemester der Abschluss Studiums naturgemäß nach hinten schiebt, würden Sie in diesem Fall vermutlich nicht in den Genuss der Bonusprämie kommen."
Grüße
Monika
"Sie haben die Möglichkeit, schriftlich ein Urlaubssemester (entweder 3 oder maximal 6 Monate) zu beantragen. Der Antrag muss begründet sein (z.B. Krankheit oder berufliche Überlastung). Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.
Sie können während der Unterbrechung alle Leistungen in Anspruch nehmen, die kostenfreie Betreuungszeit verlängert sich durch das Urlaubssemester aber nicht.
Da sich durch das Urlaubssemester der Abschluss Studiums naturgemäß nach hinten schiebt, würden Sie in diesem Fall vermutlich nicht in den Genuss der Bonusprämie kommen."
Grüße
Monika