kann mir bitte jemand sagen, ob der Verkäufer per AGB darauf bestehen kann, dass ein mit Sachmangel behafteter Gebrauchsgegenstand, zunächst zwingend repariert werden muss und somit das Recht auf Neulieferung ausgeschlossen ist?
Steh gerade auf dem Schlauch.

1000 Dank im Voraus.
Viele Grüße
PatrickStar