Klitzekleine Frage zur Nacherfüllung

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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PatrickStar
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Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen, ob der Verkäufer per AGB darauf bestehen kann, dass ein mit Sachmangel behafteter Gebrauchsgegenstand, zunächst zwingend repariert werden muss und somit das Recht auf Neulieferung ausgeschlossen ist?

Steh gerade auf dem Schlauch. :roll:

1000 Dank im Voraus.

Viele Grüße
PatrickStar
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Hawkmoon082
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Soweit ich weiß kann erst echter Ersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen wenn die Nacherfüllung nicht in einem vernünftigen Zeitraum erledigt wird. Wenn der Verkäufer das also schafft und den Mangel beseitigt sollte der dem Problem entgehen können.

Würde aber nicht meinen Arm drauf verwetten.. :P
Gabriele
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Schau mal ins BGB, dort steht, dass es von der Zumutbarkeit abhängt. Der Verkäufer hat einen zumutbaren Zeitraum und drei Versuche frei, den Mangel zu beheben. Es sei denn, es ist dir als Käufer nicht zumutbar zu warten, weil du dann vielleicht die Sache gar nicht mehr brauchen kannst...
Ich kann dir jetzt leider nicht den genauen Paragraphen sagen aber schau mal im Bereich der §§437.
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