Feiertage sind Pech für mich, weil wenn ich das Geld haben will, muss ich dann an einem anderen Tag kommen - oder eben weniger verdienen.
Dies soll angeblich ausgeglichen sein dadurch, dass ich durch weniger Abzüge effektiv mehr die Stunde erhalten (soll)?!
Ja, so eine Argumentation habe ich auch schon mal gehört. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob die Arbeitgeber gesetzeskonform handeln. Bei 20 Stunden ist man (nach meinen Kenntnissen) sozialversicherungspflichtig - ob nun Studentin, Hausmann, Schülerin oder sonstiger Jobber.
Und auf Stundenbasis?? Das geht doch eigentlich nur bei Honorarverträgen, also bei Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen zwischen einem Auftraggeber und einem selbständigen / freiberuflichen Dienstleister. Aber dann müsstest du von deinem Arbeitgeber ja als "selbständig" eingestuft sein. Und ich nehme mal an, das bist du nicht.
Ich habe vorhin absichtlich das Beispiel von der Putzhilfe genommen. Das ist auch so ein "Kleinjob", wo man oft sagt: Ja, man vereinbart eine Stundenanzahl (sagen wir mal: 4 Stunden pro Woche) und dann wird man nach Stunden bezahlt. LEGITIM ist das deshalb noch lange nicht. Auch für eine Putzhilfe mit ganz wenigen Stunden pro Woche müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden (in diesem Fall muss dies der AG machen) und auch die Putzhilfe hat Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle. Alles andere (keine Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) wäre im Grunde Schwarzarbeit.
Dass für Studenten da ganz eigene Vertragsmöglichkeiten bestehen sollen, kommt mir merkwürdig vor.
Ich weiß, dass Studenten nur max. 20 Stunden die Woche arbeiten DÜRFEN, sonst haben sie keinen Studentenstatus mehr. Das Studium ist der "Hauptberuf" und eben die ganze Energie und Kraft soll da hinein investiert werden und nicht in irgendwelche Jobs.
Das stimmt so sicherlich. Du wirst nicht als Vollzeitstudentin angesehen, wenn du mehr als 20 Stunden arbeitest. Mit der Gestaltung der Arbeitsverträge hat das aber meines Erachtens nichts zu tun.
In den vorlesungsfreien Zeiten können die Studenten dann auch so viel arbeiten, wie sie wollen - sei es auch eine 100 Stunden-Woche...
Hmm, mag sein, wobei man doch eigentlich unterstellt wird, dass die vorlesungsfreie Zeit für Seminararbeiten, evtl. Praktika, Vor- und Nacharbeiten benötigt wird. Aber egal. Auf jeden Fall müssen die jobbenden Studenten meines Wissens wie alle anderen auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern abführen. (Letztere können sie beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Steuererklärung unter Umständen vollständig wieder zurückbekommen. Aber darum müssen sie sich schon selbst bemühen.)
Beim Fernstudium sieht es etwas anders aus:
Klar, das Fernstudium ist ja für Berufstätige konzipiert. Trotzdem müsstest du sehen, wie viele Arbeitsstunden du tatsächlich unterbringen kannst. Du hast ja neben den Studienheften auch noch Präsenzseminare zu bewältigen. Aber vielleicht hast du ja ganz viel Energie.
Ich glaube, was Feiertage, Urlaub & Co angeht, muss man auch noch unterscheiden zwischen "normalen" Arbeitsverträgen und "Stundenbezogenen Arbeitsverträgen" bzw. "Aushilfsverträgen"...
Tja, und das glaube ich eben nicht. Es gibt für Arbeitsverträge (aller Art) gesetzliche Mindestbestimmungen. Die betreffen Aushilfen ganz genauso wie Vollzeitkräfte. Was "stundenbezogene Arbeitsverträge" sein sollen (außer - siehe oben - Dienstleistungs- udn Werkverträge von Selbständigen) weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich habe leider im Moment keine Zeit die entsprechenden Paragraphen rauszusuchen.
Aber vielleicht gibt es ja tatsächlich für Schüler und Studenten irgendwelche "Sonderregelungen"??
Schöne Grüße
Marlene