Reihenfolge WIR02 und WIR03

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Sandra-AC
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Hallo zusammen!

Weiss jemand, ob man WIR03 vor WIR02 absolvieren kann oder ob man die Reihenfolge, sofern man kein Experte auf dem Gebiet ist, besser einhalten sollte?

Vorab vielen Dank!

Sandra
Toby66
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Hallo Sandra,

als nicht-Experte würde ich eher empfehlen, die Reihenfolge beizubehalten, da WIR 02 Schuld- und Sachenrecht allgemein ist und WIR 03 das Schuld- und Sachenrecht auf Unternehmen konkretisiert, also quasi die Besonderheiten behandelt. Insofern stellt WIR 02 sozusagen die Grundlagen für WIR 03 bereit. Es mag auch andersherum gehen, aber da zumindest die WIR 03 Klausur, die ich in 11/2006 in Frankfurt geschrieben habe, fast ausschließlich aus diesen Spezialfällen Schuld- und Sachenrecht bestanden hat (was so angesichts des Lehrmaterials nicht wirklich zu erwarten war, denn da ging es ja auch um andere Besonderheiten der verschiedenen Unternehmensformen), würde ich zu der Reihenfolge WIR 02 und danach WIR 03 raten.

Viele Grüße,
Thomas
Aleph
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kann ich nur bestätigen :roll:
hallokoeln
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Ich auch: unbedingt erst WIR02 - ich hatte es andersrum gebucht u. konnte auch kurzfristig daran nix mehr ändern. Habe dann in einem frustrierenden Crashkurs innerhalb meiner WIR03-Vorbereitungszeit auch WIR02 grob durchgearbeitet. Ohne geht es nicht! (Die WIR03-Klausur sind Fälle, für die man das WIR02-Wissen als Grundlage braucht u. dann kommt als Sahnehäubchen noch eine handelsrechtliche Spezialisierung drauf.)

Hatte die AKAD danach auch gebeten, die Reihenfolge der beiden Module doch offiziell zu empfehlen.

Gruß und viel Spaß, Sibylle
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