Hallo!
Ich habe 2 konkrete Fragen zur aktuellen Steuererklärung und ich hoffe es kann mir jemand helfen:
Seit September mache ein ein Studium bei der AKAD mit dem Ziel Dipl. Wirtschaftsinformatiker.
Zuvor habe ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht und arbeitete seit 5 Jahren in diesem Beruf.
Mein Arbeitgeber beteiligt sich zu 50% an den Studiengebühren.
Daraus ergeben sich nun für mich folgende Fragen:
1. Setze ich die anfallenden Kosten in dieser Konstellation als Werbungskosten oder Sonderausgaben ab?
2. Legt man bei Fahrten zu Lerngemeinschaft + Klausuren die Dienstreisegrundsätze zu Grunde (30ct, hin und zurück) oder nicht?
Danke schonmal & viele Gruesse
waeller
Hilfe bei 2 Fragen zur Steuererklärung
Hallo Waeller,
zu 1.: Die Frage nach Sonderausgaben oder Werbungskosten richtet sich danach, ob es sich bei dir um ein Erststudium (Sonderausgaben) oder Zweitstudium (Werbungskosten) handelt.
zu 2. Es scheint, als ob die Finanzämter unterschiedliche Arbeitsanweisungen haben. An deiner Stelle würde ich den höchst möglichen Betrag in Ansatz bringen, kürzen können sie immer noch.
Viele Grüße
Heike
zu 1.: Die Frage nach Sonderausgaben oder Werbungskosten richtet sich danach, ob es sich bei dir um ein Erststudium (Sonderausgaben) oder Zweitstudium (Werbungskosten) handelt.
zu 2. Es scheint, als ob die Finanzämter unterschiedliche Arbeitsanweisungen haben. An deiner Stelle würde ich den höchst möglichen Betrag in Ansatz bringen, kürzen können sie immer noch.
Viele Grüße
Heike
Hi!
Ich habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert.
Zur Sicherheit habe ich 2mal angerufen und auch 2 Berater dran gehabt
Die Antwort war beidemale folgendes:
Wenn man ein berufsbegleitendes Studium macht, also im gleichen Bereich wie der in dem man Tätig ist,
wird das Studium wie eine Weiterbildung angesehen und es ist als Werbungskosten abzusetzen.
Bildet man sich berufsfremd weiter(In meinem Fall beispielsweise als Förster) sind es Sonderausgaben.
Die Frage nach Erststudium stellt sich bei abgeschlossener Berufsausbildung mit anschließendem Fernstudium nicht.
Bei den Fahrtkosten gibt es auch Unterschiede:
Bei Werbungskosten sind die Dienstreisegrundsätze anzuwenden
(30ct hin und zurück ab dem ersten KM).
Bei Sonderausgaben wird hingegen nur eine Strecke berücksichtigt und die KM erst ab dem 20. berücksichtigt.
Gruesse
waeller
Ich habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert.
Zur Sicherheit habe ich 2mal angerufen und auch 2 Berater dran gehabt

Die Antwort war beidemale folgendes:
Wenn man ein berufsbegleitendes Studium macht, also im gleichen Bereich wie der in dem man Tätig ist,
wird das Studium wie eine Weiterbildung angesehen und es ist als Werbungskosten abzusetzen.
Bildet man sich berufsfremd weiter(In meinem Fall beispielsweise als Förster) sind es Sonderausgaben.
Die Frage nach Erststudium stellt sich bei abgeschlossener Berufsausbildung mit anschließendem Fernstudium nicht.
Bei den Fahrtkosten gibt es auch Unterschiede:
Bei Werbungskosten sind die Dienstreisegrundsätze anzuwenden
(30ct hin und zurück ab dem ersten KM).
Bei Sonderausgaben wird hingegen nur eine Strecke berücksichtigt und die KM erst ab dem 20. berücksichtigt.
Gruesse
waeller