Steuererklärung Angabe des Erststudiums

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
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lilian79
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Hallo zusammen,

ich habe von meinem zuständigen Betreuer (FH) gehört, dass ich beim Steuerjahresausgleich nur Kopien der monatlichen AKAD-Rechnungen mit einreichen muss.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die Kosten für das Studium (in meinem Fall Erststudium) bei den Sonderausgaben angibt, wenn man nicht über 4.000,00 € / Jahr kommt. Sehe ich das so richtig?

Habt ihr alle eure Reisebelege beigefügt: Bahntickets, Hotelrechnungen etc.? Oder einfach Pauschalen berechnet und fertig?

Ich würde es nur gerne wissen, wie ich hier am "erfolgreichsten" bin ohne lange Rückfragen seitens des FA usw. Und Steuerlehre hatte ich noch nicht 8)

Herzlichen Dank schon mal :P
Lilian
dynamis
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Hallo,

als erstes ist zu klären, ob Du ein Erststudium oder ein Zweitstudium absolvierst. Ich unterstelle Deinen Angaben, dass Du ein Erststudium besuchst. Deine Kosten sind dann wirklich bis zu 4.000 € absetzbar. Einen einheitlichen Weg ohne Rückfragen beim FA auszukommen gibt es - pauschal gesagt - nicht, da jedes FA andere Vorgaben und jeder Sachbearbeiter andere Einstellungen hat. Daher wird Dir auch jeder von anderen Erfahrungen mit dem FA erzählen. Auch unterstützt Dich die AKAD ja nicht durch Gebührenübersichten. Ich schlage Dir folgendes Vorgehen vor: Excel Tabelle - Aufstellung Deiner Gebühren (Kontoauszüge u. Vertrag bzw. Rechnung AKAD beilegen), Aufstellung Deiner Reisen immer mit Angabe DAtum, Ort, Kosten der Reise (Bahn oder KFZ Reisekostenpauschale), Kosten der Übernachtung (Hotelbeleg, ohne Nachweis werden in 2007 zumindest noch 20 € die Nacht anerkannt), Kosten der Verpflegung (Pauschalen je nach Länge Deiner Reise gem. Bundesreisekostengesetz). Rückfragen kannst Du immer am besten vermeiden, wenn Du Transparenz schaffst - d.h. vielleicht lieber mal einen Beleg zu viel als zu wenig.

Gruß Hans
Toby66
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Hallo zusammen,

da kann ich Hans nur zustimmen. Wer schnell seine Penunzen zurück haben will, sollte für das Studium eine übersichtliche Aufstellung über die Kosten machen, die einzelnen Posten durchnumerieren und die Belege entsprechend auch und natürlich sind für Hotel und Bahnreisen die entsprechenden Belege beizufügen.

Übrigens: als Autofahrer bekommt man die Kilometerpauschale nicht nur für eine Strecke (wie bei der Fahrt zur Arbeit) gewährt, sondern für beide Strecken. Das ist bei einer Fahrt Düsseldorf-Stuttgart ein ganz schöner Batzen! Gleiches gilt für Lerngemeinschaften (möglichst übersichtlich zusammenstellen).

Viele Grüße,
Thomas
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lilian79
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Herzlichen Dank, das hilft mir schon sehr viel weiter!!! :P :P :P
angie82
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ist das wirklich so, dass ich die Km Pauschale nicht nur einfach bekomme?
Wie gebe ich das dann an?

Bsp:
München - Leipzig (Hin-und Rückfahrt) = 800km
dies entspricht xy EUR

???

Vielen Dank für den Tipp!
Dann hab ich es die letzten Jahre leider immer falsch gemacht :-(
Toby66
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Hallo zusammen,

soweit mir bekannt hat sich daran nichts geändert, daß man - im Gegensatz zum Arbeitsweg, wo ja nur die einfache Wegstrecke angegeben werden kann - beide Wegen ansetzen kann. Was ich leider nicht weiß, ist, wie sich die 20 km auswirken, für die man bei Arbeitswegen ja jetzt keine Erstattung mehr bekommt. Ob das auch für Weiterbildungsveranstaltungen gilt müßte man noch erfragen - wobei das bei 800 km Gesamtstrecke ja wirklich nicht ganz so tragisch ist.

Viele Grüße,
Thomas
Inke
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Hallo,

jetzt mal ganz klar und deutlich von einer, die beim Steuerberater arbeitet.

Für die Fahrten zur AKAD, Lerngemeinschaft können ab dem ersten Kilometer 0,30 € (Hin- und Rückfahrt) angesetzt werden. Zur Transparenz schreibt man es am besten so auf.

Seminar, am 2.2.07 in Hamburg: 300 km x 2 x 0,30 = 180,00 €
Das "x 2" da die einfach Entfernung 300 km beträgt.

Falls noch Fragen sind, einfach melden.

Gruß
Inke
Toby66
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Hallo Inke,

na also, jetzt sollte doch alles klar sein.

Viele Grüße,
Thomas
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hotty
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deine "Lerngruppe" kannst du natürlich auch absetzen. =)
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