beim Finanzamt können ja anscheinend nur beim ERST-Studium die Aufwendungen steurlich geltend gemacht werden, oder? Ich habe vor ca. 10 Jahren einige Semester BWL studiert...ein paar Prüfungen geschrieben...kein Vordiplom. Zählt das damalige "Hineinschnuppern" als Erststudium. Ist mein nun begonnenes AKAD-Studium deshalb "nur" ein Zweitstudium? Kann ich die ganzen Aufwendungen deshalb nicht mehr absetzen? Es muss doch irgendwelche Rahmenbedingungen geben die ein ERST-Studium definieren, wie z.B. erfolgreicher Abschluß, erfolgreiches Vordiplom etc.
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