auch bei VWL03 gibt's wieder dieses Spielchen: In der VH steht etwas von "verbindlicher" Downloadaufgabe, die es herunterzuladen und zu bearbeiten gilt.
Nun kennt man das ja nun schon aus anderen Modulen: So "verbindlich" ist das dann in fast allen Fällen doch nicht. Hellhörig werde ich ja erst, wenn die "obligatorisch" anstatt "verbindlich" schreiben.

Hat jemand Erfahrungen, ob diese "verbindliche" Aufgabe wirklich so verbindlich oder gar obligatorisch ist, oder ob das wieder das übliche ist (Mülltonne auf, Downloadaufgabe rein, Mülltonne wieder zu)?
Danke!
Viele Grüße,
Q