Klausur/Test: Auch im Aufgabenblatt antworten ?

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
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bmx83
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Hallo,

habt ihr erfahrungen ob es auch legitim ist eine Antwort auf eine Klausur/Test-Frage im Aufgabenblatt zu beantworten ? Speziell bei Mathe oder Programmieren ist es Teilweise so das eine Tabelle etc. gegeben und die dann fortzuführen ist. Bei dem übertragen schleichen sich (neben dem Zeitaufwand) nur zusätzliche Fehler ein.
Eigendlich müsste das doch gehen, da ja beides mit Namen etc. versehen ist und abgegeben wird. Meine Bedenken sind zum einen ob diese Methode erlaubt ist und ob der/die Korrektor die Antorten dann auch finden ?!
Wenn jemand erfahrungen hat -Danke !
Gahst
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Hallo!

Hab durchaus schon Aufgaben auf dem Aufgabenblatt beantwortet... bisher hab ich alles bestanden, sodass ich davon ausgehe, dass es gezählt hat (weil ohne wäre es sonst seeeehr knapp geworden)...

der gahst
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kraemi
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Ich weiß nicht ob das allgemein ok ist (da die AKAD ja manchmal doch sehr genau is) aber in einer Prüfung haben wir es alle so gehandhabt und es war ok. Allerdings hat es sich um eine Fremdsprache gehandelt, kann sein dass die da andere Vorgaben haben. Nach dem zugehörigen Seminar gabs auch einen anderen Evaluationsbogen als sonst.
Es war keine externe Prüfung oder so, sondern EVW01, das auch zum Bachelor mit dazugehört. Diese Prüfung war auch in der Hinsicht anders, dass ich bereits in der Hälfte der Zeit fertig war. War aber das erste und letzte Mal :lol:
Marco
S
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Hallo!

Also ich habe das bei Kosten- und Leistungsrechnung so gemacht, dass die vorgegebene Tabelle auf dem Aufgabenblatt vervollständigt habe. Und das war auch okay so.

Ansonsten solltest Du vielleicht sicherheitshalber beim Seminar des entsprechenden Moduls den Dozenten einmal fragen. Aber eigentlich sollte das so in Ordnung sein. Ich würde dies dann nur auf dem "Papier" vermerken (also z.B. Auf. 3.1 siehe Arbeitsblatt o.ä.)

Viele Grüße
Toby66
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Hallo zusammen,

wenn Tabellen vorgegeben sind, die ergänzt werden müssen, ist das meines Wissens in Ordnung bzw. so gewünscht, da es keine Prüfungsleistung ist, eine Tabelle abschreiben zu können (und somit nur unnütze Zeit kostet). Ob der jeweilige Dozent die Frage beantworten kann, wage ich zu bezweifeln, da ja vielfach nicht der Dozent die Klausuren stellt und er diese somit ja nicht kennt. Am ehesten würde ich es auch so handhaben, daß ich in die normalen Unterlagen hereinschreibe "Aufgabe 2a - siehe Aufgabenblatt" o. ähnl. Ich bin ziemlich sicher, daß man das selbst in Zweifelsfällen anstandslos anerkennen wird.

Viele Grüße,
Thomas
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kerberos
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Hallo
Habe auch schon mehrfach auf den Aufgabenblättern in Klausuren/Tests geschrieben, aber immer mit einem Hinweis auf der Klausur (siehe Aufgabenblatt).
Hat immer ohne Problme geklappt.:D

Greets
Kerberos
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