Hallo alle,
ich habe mal Elektrotechnik Studium abgebrochen und will jetzt bei AKAD Sprache studieren. Da ich ALG2 beziehe, kommt ein Vollzeitstudium für mich nicht in Frage. Ich habe einen Anwalt gefragt, er meint ein Studium das 15h/Woche beansprucht, darf man neben ALG2 machen.
Das Studium kostet insgesamt 7000-8000euro(Studiengebühren und Reisekosten), Frage: wird die ARGE das auch noch bezahlen?
hat jemand Erfahrung damit?
Gr.
pandalein
ALG2, AKAD vom Staat bezahlen lassen?
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Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Du bist ja nicht darauf angewiesen bei der AKAD zu studieren. Eine private Gesellschaft wird da wahrscheinlich nicht finanziert.
Aber hier handelt es sich nur um Vermutungen. Frag mal bei der AKAD. Die arbeiten doch auch mit Handwerkskammern usw zusammen bei anderen Ausbildungen (die beispielsweise durchaus auch als Umschulung anerkannt werden könnten). Ich glaube zwar kaum, das dir das bei einem AKAD-Studium was bringen würde, aber fragen kostet ja nichts!
Aber hier handelt es sich nur um Vermutungen. Frag mal bei der AKAD. Die arbeiten doch auch mit Handwerkskammern usw zusammen bei anderen Ausbildungen (die beispielsweise durchaus auch als Umschulung anerkannt werden könnten). Ich glaube zwar kaum, das dir das bei einem AKAD-Studium was bringen würde, aber fragen kostet ja nichts!
Hi,
ich würde da nicht bei der AKAD sondern bei der ARGE bzw. optierenden Kommune (je nach Wohnort und Zuständigkeit) fragen.
Wie auch Martin bezweifle ich aber stark, dass die Studiengebühren übernommen werden. Würdest du ALGI beziehen würdest du die Gebühren jedenfalls definitiv ersetzt bekommen da die AKAD kein von der Arbeitsagentur zertifizierter Träger ist. Die ARGEn betzahlen zwar einige Sachen mehr als das Arbeitsamt, aber gleich ein ganzes Studium??? Ich bin fast sicher, dass nicht.
Das mit den 15h/Woche kommt von der Vorschrift, dass man von einer Nebenbeschäftigung spricht wenn weniger als 15h/Woche gearbeitet werden. Jemand der 15h oder mehr arbeitet steht der Arbeitsvermittlung offiziell nicht mehr zur Verfügung. Wenn man einen vernünftigen Vermittler hat kann man mit ihm sicherlich reden und die Verfügbarkeit kann prinzipiell anerkannt werden - insbesondere wenn man versichert, das Studium hintenan zu stellen wenn man eine Arbeit findet.
Wenn du von der ARGE Bescheid hast, dann sag uns doch mal Bescheid, würde mich sehr interessieren.
Heike
ich würde da nicht bei der AKAD sondern bei der ARGE bzw. optierenden Kommune (je nach Wohnort und Zuständigkeit) fragen.
Wie auch Martin bezweifle ich aber stark, dass die Studiengebühren übernommen werden. Würdest du ALGI beziehen würdest du die Gebühren jedenfalls definitiv ersetzt bekommen da die AKAD kein von der Arbeitsagentur zertifizierter Träger ist. Die ARGEn betzahlen zwar einige Sachen mehr als das Arbeitsamt, aber gleich ein ganzes Studium??? Ich bin fast sicher, dass nicht.
Das mit den 15h/Woche kommt von der Vorschrift, dass man von einer Nebenbeschäftigung spricht wenn weniger als 15h/Woche gearbeitet werden. Jemand der 15h oder mehr arbeitet steht der Arbeitsvermittlung offiziell nicht mehr zur Verfügung. Wenn man einen vernünftigen Vermittler hat kann man mit ihm sicherlich reden und die Verfügbarkeit kann prinzipiell anerkannt werden - insbesondere wenn man versichert, das Studium hintenan zu stellen wenn man eine Arbeit findet.
Wenn du von der ARGE Bescheid hast, dann sag uns doch mal Bescheid, würde mich sehr interessieren.
Heike
Hi,
dafür gibts bestimmt Vorschriften. Wenn dein Anwalt meint, dass das die ARGE übernimmt, dann basiert ja seine Antwort auf irgendeiner Rechtsgrundlage. Geh halt mal mit seiner Aussage zu deinem Betreuer und red mit dem - mehr als "Nein" sagen kann der nicht...
cu
Dieter
dafür gibts bestimmt Vorschriften. Wenn dein Anwalt meint, dass das die ARGE übernimmt, dann basiert ja seine Antwort auf irgendeiner Rechtsgrundlage. Geh halt mal mit seiner Aussage zu deinem Betreuer und red mit dem - mehr als "Nein" sagen kann der nicht...
cu
Dieter
Hallo,
das Studium NICHT bei der ARGE anzuzeigen könnte fatale Folgen haben. Wenn die sich stur stellen könnte man dir die evtl. Verfügbarkeit aberkennen und du verlierst den ALGII-Anspruch!!!!!!!!! Bei sowas würde ich mich auf gar keinen Fall auf den Anwalt verlassen.
Grüße
Heike
das Studium NICHT bei der ARGE anzuzeigen könnte fatale Folgen haben. Wenn die sich stur stellen könnte man dir die evtl. Verfügbarkeit aberkennen und du verlierst den ALGII-Anspruch!!!!!!!!! Bei sowas würde ich mich auf gar keinen Fall auf den Anwalt verlassen.
Grüße
Heike