Hallo zusammen,
auf Nachfrage erhielt ich folgende Stellungnahme von der AKAD, die vermutlich nicht jeden begeistern wird (weil es dabei bleibt, daß eigentlich die Überweisungsbelege bzw. Kontoauszüge benutzt werden sollten), aber das grundsätzliche Problem löst, da jeder seinen Gebührenbescheid auf Wunsch erhält:
Als Nachweis für das Finanzamt ist ein Gebührenbescheid nicht nötig. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihres Studienvertrags mit der Kopie Ihrer Zahlungsbelege beim Finanzamt ein. Hierbei ist es in vielen Fällen ausreichend, nur den ersten und letzten Zahlungsbeleg eines Steuerjahres zu kopieren, um die Zahlungen an AKAD zu bestätigen. Somit haben Sie künftig bereits mit der letzten geleisteten Zahlung im Steuerjahr einen Beleg für die unmittelbare Berücksichtigung in Ihrer Steuererklärung.
Für alle diejenigen, bei denen die Zahlungen nicht steuerrelevant sind bzw. bei denen der Arbeitgeber oder eine andere Person die Studiengebühren übernimmt, waren diese Bescheide in der Vergangenheit ohnehin ohne Belang.
Sollten Sie trotzdem auf eine Gebührenbescheinigung als Anlage für Ihre Steuererklärung nicht verzichten wollen, erhalten Sie diese selbstverständlich von uns. Diese Anfragen werden wie bisher gern von unserem Rechnungswesen (
rw@akad.de) bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Darüberhinaus muß man zugeben: wer das mit den Kontoauszügen oder anderen Zahlungsbelegen bewerkstelligen kann, hat einen Zeitvorteil.
Die Seminar-Teilnahmebescheinigung hat mit dem Gebührenbescheid aber nichts zu tun und sollte eigentlich wie gewohnt demnächst auch unabhängig davon zugestellt werden.
@ Sarah: Im Falle des Studienkredites ist mir da etwas unklar: wenn man den in Anspruch nimmt, heißt das doch, daß man das Studium über die SEB finanzieren läßt und quasi im Nachhinein erst die Raten an die SEB für diesen Kredit zurückzahlt, oder? Rein von der Systematik her ist es nach meinem Verständnis dann aber doch so, daß Du zur Zeit keine Zahlungen leistest. Wenn man aber keine Ausgaben hat, kann man doch tatsächlich normalerweise nichts absetzen (was ich als Steuer-Laie natürlich nicht weiß: wie geht das Finanzamt mit der Kredit-Rückzahlung um, denn dann hast Du ja die Ausgaben, die man absetzen könnte).
Viele Grüße,
Thomas