Hallo!
Wer kann mir bitte erklären wie man beim Konkursverfahren (Zwangsvollstreckung) Massengläubiger nach dem Rang befriedigt. Rang 1, Rang 2, usw. Beispiel Rang 1 Lohnforderungen der Arbeitnehmer, Rang 2 Staats und Gemeindekassen.
Nach welchen Kriterien geht man da vor? Z. B. langfristige Krediete oder Kaufpreisforderungen sind erst in 5 Jahren fällig, werden nach einem höheren Rang eingeordnet.
Welche Möglichkeiten gibt es noch Z. b. bei Gebühren des Konkursverwalters. oder Gerichtskosten usw.
Wonach muss man da gehen. § 152 u. 209 InsO ist zwar eine kleine Hilfe aber zu ungenau beschrieben.
Welche Regeln sind noch zu beachten?