Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckung, Konkursverfahren

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Autodiakt
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Registriert: 14.10.06 14:56

Hallo!

Wer kann mir bitte erklären wie man beim Konkursverfahren (Zwangsvollstreckung) Massengläubiger nach dem Rang befriedigt. Rang 1, Rang 2, usw. Beispiel Rang 1 Lohnforderungen der Arbeitnehmer, Rang 2 Staats und Gemeindekassen.

Nach welchen Kriterien geht man da vor? Z. B. langfristige Krediete oder Kaufpreisforderungen sind erst in 5 Jahren fällig, werden nach einem höheren Rang eingeordnet.

Welche Möglichkeiten gibt es noch Z. b. bei Gebühren des Konkursverwalters. oder Gerichtskosten usw.

Wonach muss man da gehen. § 152 u. 209 InsO ist zwar eine kleine Hilfe aber zu ungenau beschrieben.

Welche Regeln sind noch zu beachten?
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