Weiterbildung Übersetzerin Englisch

Englisch, Französisch...
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Nicole77
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Liebe Forenteilnehmer,
ich infomiere mich derzeit über die Weiterbildung zur staatl. geprüften Übersetzerin Englisch bei der AKAD. Nun stellt sich mir die Frage, ob man die staatl. Prüfung auch in einem anderen Bundesland als dem ablegen kann, in dem man wohnt. Ich lebe nämlich im Saarland und dort ist für die Zulassung zur Prüfung Pflicht, dass man einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt nachweisen kann.
Ich würde mich auch freuen, wenn Ihr mir auch einige Eurer Erfahrungen mitteilen könntet, was das Fernstudium betrifft. Gibt es Besonderheiten, die man als "Neuling" vielleicht nicht bedenkt.
Vielen Dank vorab für Eure Mühe
Nicole
Anke Lutz
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Hallo Nicole,

selbstverständlich kannst Du die Übersetzerprüfung auch in einem anderen Land als Deinem Heimatland ablegen (ich z. B. komme aus Bayern und muss - da die AKAD-Ausbildung zur Zulassung an bayerischen Prüfungsorten nicht genügt - meine Übersetzerprüfung auch woanders ablegen, z. B. Karlsruhe oder Darmstadt). Du musst Dich nur erkundigen, wenn Du später in Deinem Heimatland als Gerichtsdolmetscherin oder -übersetzerin arbeiten möchtest und vereidigt werden musst, ob die Gerichte in Deinem Heimatland, also Saarland, den Abschluss aus einem anderen Bundesland anerkennen. Das ist nicht immer und überall so, leider...

Viel Spaß beim Studium,

Anke
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Reinold Skrabal
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Hallo allerseits,

da wäre nur noch hinzuzufügen, dass die Akad-Übersetzerausbildung in Bayern zwar nicht anerkannt wird, wohl aber die von den bayerischen Akad-Absolventen in Karlsruhe oder Darmstadt erlangten Prüfungsurkunden mit der Abschlussbezeichnung "staatl. gepr. Übers."!!
Der Antrag auf Beeidigung in Bayern geht also glatt über die Bühne.
Der früher übliche "Gleichstellungsbescheid" ist schon vor ein paar Jahren aufgehoben worden.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
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