hi,
wenn nach IFRS ein assoziiertes unternehmen et equity in den konzernabschluss einbezogen wird, wird die beteiligung ja entsprechend der entwicklung des eigenkapitals des assoziierten unternehmens bewertet und damit der wert fortgeschrieben.
nach deutschem steuerrecht ist eine solche beteiligung immer unverändert in höhe der anschaffungskosten zu bilanzieren.
so, nun zu meiner frage: wo gibt es dazu im steuerrecht eine norm, die genau das besagt, dass eine solche beteiligung an einem assoziierten unternehmen - unabhängig der wertänderung in der handelsbilanz - grundsätzlich mit den anschaffungskosten zu bilanzieren ist? oder ergibt sich diese regelung aus einer generalnorm? wenn ja, welche?
vielen dank schonmal im voraus für die antworten.
gruß HF
Equity-Beteiligung
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Gruß HF
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nachtrag:
wo finde ich in den IAS die angabe zur verpflichtenden angabe der konzerneigenkapitalspiegels?
wo finde ich in den IAS die angabe zur verpflichtenden angabe der konzerneigenkapitalspiegels?
Gruß HF