Disagio - außerplanmäßige Auflösung möglich?

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Pappert, S.
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Hallo,

ich habe folgende Frage: Kann man aktivierte Geldbeschaffungskosten (gem. § 250 Abs. 3 HGB) sonderauflösen, und wenn ja, muss man dafür gesonderte Gründe angeben?

Vielen Dank für alle Antworten, bitte möglichst auch unter Angabe der Quelle (Bilanzkommentar, Lehrbuch o. ä.)
Gast

Hallo,

die Kommentatoren sind sich da nicht ganz einig.
Im Beck'schen Bilanzkommentar (Verlag C.H. Beck, 6 Auflage 2006) heißt es in § 250 Tz. 75-78, dass außerplanmäßige Abschreibungen grundsätzlich vorgenommen werden müssen, wenn sich die Laufzeit des Darlehens ändert, d. h. verkürzt. Möglich evtl. auch bei einer Senkung des dem Vertrag zugrundeliegenden Effektivzinssatzes.
Eine freiwillige außerplanmäßige Abschreibung ist umstritten. Zitat Beck:
"Freiwillige außerplanmäßige Abschreibungen auf ein Disagio in der HB (=Handelsbilanz) sind strittig. ADS § 250 Anm 99 halten sie zur Vollabschreibung für zulässig, da auf die Aktivierung verzichtet oder für die Abschreibung auf eine kürzere Laufzeit verteilt werden darf; für Zulässigkeit auch WPH I E 201. Gegen die freiwillige Mehr-Abschreibung ist einzuwenden, dass sie nicht der vom Gesetz geforderten "planmäßigen" Abschreibung entspricht. Abs. 3 verlangt zwar auch "planmäßige jährliche Abschreibungen". Man wird diese jedoch auch als Mindestabschreibungen verstehen und freiwilliege außerplanmäßige Abschreibungen bis zur Vollabschreibung als mit dem Zweck der Aktivierung vereinbar ansehen dürfen." Zitat Ende
Ich würde empfehlen, den Originaltext von ADS (Kommentar Adler-Düring-Schmaltz nochmal zu Rate zu ziehen (habe ich leider nicht, ist aber sicher in einer Uni- oder FH-Bibliothek einsehbar).
Aber Vorsicht: Dieses "Wahlrecht" gründet nur auf dem für die Handelsbilanz bestehenden Aktivierungswahlrecht für das Disagio.
In der Steuerbilanz besteht aber Aktivierungspflicht, d. h. eine freiwillige Auflösung - ohne Verkürzung der Laufzeit oder Senkung des Zinsniveaus - scheidet definitiv aus. Dies sieht auch der Beck-Kommentar so.
Pappert, S.
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Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!
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