Hallo zusammen,
Ich habe gerade eben meine Staatliche Uebersetzerpruefung frisch bestanden und wollte gerne wissen, was ich tun muss, um mich vereidigen lassen zu koennen.
Kann ich mich trotzdem vereidigen lassen, obwohl ich gerade im Ausland wohne und nicht mehr in Deutschland gemeldet bin?
Vielen Dank fuer evtl. Antworten.
Gruss,
Nicole
Vereidigung?
Hallo Nicole,
erst mal Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
Auch ich habe mich gerade erkundigt, was man für eine Vereidigung alles vorweisen muss. Dazu habe ich mir vom Landgericht II in München (das ist für meinen Wohnort zuständig) das Merkblatt für Dolmetscher und Übersetzer schicken lassen. Das kannst du telefonisch unter der Nummer 089-5597-3926 erledigen (solltest du Wohnsitz hier im Umland von München haben/gehabt haben). Wahrscheinlich wird es aber Probleme geben, wenn du überhaupt nicht mehr in Deutschland gemeldet bist. Dann müsstest du dich wahrscheinlich an deinem jetzigen Wohnort schlau machen, ob deine Prüfung dort anerkannt wird und du dich dort vereidigen lassen kannst. Soweit ich weiß ist eine Vereidigung nur im Meldebereich zulässig.
Viel Erfolg!
Anja
erst mal Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
Auch ich habe mich gerade erkundigt, was man für eine Vereidigung alles vorweisen muss. Dazu habe ich mir vom Landgericht II in München (das ist für meinen Wohnort zuständig) das Merkblatt für Dolmetscher und Übersetzer schicken lassen. Das kannst du telefonisch unter der Nummer 089-5597-3926 erledigen (solltest du Wohnsitz hier im Umland von München haben/gehabt haben). Wahrscheinlich wird es aber Probleme geben, wenn du überhaupt nicht mehr in Deutschland gemeldet bist. Dann müsstest du dich wahrscheinlich an deinem jetzigen Wohnort schlau machen, ob deine Prüfung dort anerkannt wird und du dich dort vereidigen lassen kannst. Soweit ich weiß ist eine Vereidigung nur im Meldebereich zulässig.
Viel Erfolg!
Anja
- pinkpanther
- Forums-Profi
- Beiträge: 158
- Registriert: 11.11.04 08:00
- Wohnort: Wiesbaden
Hallo Nicole und Anja,
eine Beeidigung in Deutschland ist nur möglich, wenn man auch in Deutschland lebt.
Das Ganze ist bundeslandabhängig, d.h. wenn man in Hessen wohnt, kann man sich in Hessen ermächtigen lassen (so heißt das hier), lebt man in Baden-Württemberg, ist Baden-Württemberg zuständig.
Beim Landgericht München II kann man sich zwar auch als "innerdeutscher Ausländer" beeidigen lassen (z.B. wenn man in Hessen lebt).
Aber die Grundvoraussetzung ist, daß man in Deutschland gemeldet ist, sonst geht es gar nicht.
Viele Grüße
Judith
eine Beeidigung in Deutschland ist nur möglich, wenn man auch in Deutschland lebt.
Das Ganze ist bundeslandabhängig, d.h. wenn man in Hessen wohnt, kann man sich in Hessen ermächtigen lassen (so heißt das hier), lebt man in Baden-Württemberg, ist Baden-Württemberg zuständig.
Beim Landgericht München II kann man sich zwar auch als "innerdeutscher Ausländer" beeidigen lassen (z.B. wenn man in Hessen lebt).
Aber die Grundvoraussetzung ist, daß man in Deutschland gemeldet ist, sonst geht es gar nicht.
Viele Grüße
Judith