Hallo AKAD-Gemeinde,
hier ein Link, der einige von Euch interessieren dürfte:
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf
Gruß,
Alex
Studium als Werbungskosten - Neuregelungen!
Hallo zusammen,
wie sieht es denn bei euch mit der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers aus. Mir wurde letztes Jahr mein Arbeitszimmer gestrichen, mit der Begründung, es gehöre nicht überwiegend zu meinem Berufsalltag.
Mir kommt das so vor, als würde jeder Finanzbeamte nach Lust und Laune entscheiden, ob er ein Arbeitszimmer genehmigt.
VG
wie sieht es denn bei euch mit der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers aus. Mir wurde letztes Jahr mein Arbeitszimmer gestrichen, mit der Begründung, es gehöre nicht überwiegend zu meinem Berufsalltag.
Mir kommt das so vor, als würde jeder Finanzbeamte nach Lust und Laune entscheiden, ob er ein Arbeitszimmer genehmigt.

VG
Hi,
das kenn ich auch so.
Unter meinen 13 Kollegen die in der IT Branche tätig sind und in Rufbereitschaftseinsätzen zu Hause mit Ihrem privat PC oder in ihrem Arbeitszimmer tätig sind, bin ich der einzige der das Arbeitszimmer als solches durchbekommen habe.
Mal sehen wie lange.
Gruss Mike
das kenn ich auch so.
Unter meinen 13 Kollegen die in der IT Branche tätig sind und in Rufbereitschaftseinsätzen zu Hause mit Ihrem privat PC oder in ihrem Arbeitszimmer tätig sind, bin ich der einzige der das Arbeitszimmer als solches durchbekommen habe.
Mal sehen wie lange.
Gruss Mike
Hallo Axel,
dem Dokument nach ist die Sachlage schon ziemlich eindeutig.
Allerdings habe ich für letztes Jahr trotzdem die Studienkosten "durchbekommen". Ich hatte sie einfach als Werbekosten angesetzt. Erstaunlicherweise wurden sie ohne Nachfrage akzeptiert.
Allerdings sehe ich es persönlich nicht so, dass diese Studienkosten für mich Sonderausgaben sind. Schließlich sind nach § 1 EStG Abs 1 Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnnahmen.
Ich für mich begründe mein Fernstudium als Sicherung meiner Einnahmen. Der Vorteil der AKAD ist, dass sie mehrere Standorte in Deutschland hat. Als Berufstätiger ist das für mich der ausschlaggebende Punkt gewesen. Für mich kann sich immer mal der Arbeitsort (auch drastisch) ändern. Da kann ich nicht alle zwei Wochen quer durch Deutschland kutschen.
Aber ob die Abrechnung per Werbungskosten akzeptiert wird, ist wohl aber wirklich eher Glück.
MfG Stephan
dem Dokument nach ist die Sachlage schon ziemlich eindeutig.
Allerdings habe ich für letztes Jahr trotzdem die Studienkosten "durchbekommen". Ich hatte sie einfach als Werbekosten angesetzt. Erstaunlicherweise wurden sie ohne Nachfrage akzeptiert.
Allerdings sehe ich es persönlich nicht so, dass diese Studienkosten für mich Sonderausgaben sind. Schließlich sind nach § 1 EStG Abs 1 Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnnahmen.
Ich für mich begründe mein Fernstudium als Sicherung meiner Einnahmen. Der Vorteil der AKAD ist, dass sie mehrere Standorte in Deutschland hat. Als Berufstätiger ist das für mich der ausschlaggebende Punkt gewesen. Für mich kann sich immer mal der Arbeitsort (auch drastisch) ändern. Da kann ich nicht alle zwei Wochen quer durch Deutschland kutschen.
Aber ob die Abrechnung per Werbungskosten akzeptiert wird, ist wohl aber wirklich eher Glück.
MfG Stephan