2. praktisches Studiensemester

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
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Guten Morgen!

Ich bin ganz neu hier, hab mich erst vor gut einer Woche an der FH Stuttgart immatrikuliert. Nach Lesen der Studien- und Prüfungsordnung bin ich etwas verwirrt, was das zweite praktische Studiensemester betrifft. Ich bin - wie vermutlich viele hier - voll berufstätig und kann bzw. will meinen Arbeitgeber nicht über mein Studium informieren. Wie soll denn dieses "praktische Studiensemester mit Tätigkeitsnachweis" ablaufen, wenn man doch bereits 8 Stunden / Tag arbeitet? Ich denke nicht, dass ich in unserem Betrieb ein BWL-Projekt durchführen kann. Wie regelt ihr denn das???

Vielen Dank für eure Hilfe!

Sabine :oops:
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marcomondavi
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Hi Sabine!

Deine Berufstätigkeit wird als Praktikum bzw. berufspraktisches Semester angerechnet. Ist also nur eine Formalie!

Gruß,
marcomondavi
Sabine4478
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So hatte ich das auch erst verstanden. Das heißt, ich schreibe also einen Projektbericht über ein theoretisches Thema, das nicht in einem Betrieb umgesetzt werden muss???

Sorry, hatte bei meiner Frage vergessen, mich einzuloggen.

LG, Sabine
stsnake
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Hi Sabine, bei uns wurde beim einführungsseminar gesagt, das es möglich ist ein theoretisches Thema (Projektbericht) zu bearbeiten.

Es sollte also kein Problem sein deinem Arbeitgeber nichts zu sagen. Du brauchst dann eben einen anderen Nachweis also z.B. Lohnsteuerkarte etc.

gruss
Steffen
Sabine4478
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Super, vielen Dank! Ich hatte gestern schon einen kleinen Schock erlitten, als ich das gelesen hab. Dann kann es ja jetzt weitergehen. Mein Einführungsseminar ist erst am 12. November in Düsseldorf.

Danke für eure Hilfe!

Sabine
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sven.schmidt
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Bei Abgabe meiner Projektarbeit mußte ich ein Tätigkeitsnachweis vorlegen, aus dem hervorging das ich in dem Bereich mind. 1 Semester tätig war, wo ich meine Projektarbeit geschrieben habe.

Habe mir eine Arbeitsbescheinigung ausstellen lassen, wo meine Abteilung und die der Abteilungsschwerpunkt drauf stand. Das war ok und galt als Praxissemester. Das gleiche wird für die Diplomarbeit sicherlich auch funktionieren.
Gruß
Sven
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Sabine4478
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Hallo Sven!

Ich arbeite während dieser Zeit auch - allerdings nicht in dem Bereich BWL, sondern als "ganz normale" Sekretärin. Von Akad hab ich auch noch keine Antwort auf diese Frage erhalten, obwohl ich die E-Mail bereits am 14. Oktober abgeschickt habe. Bin da etwas ratlos.

Viele Grüße

Sabine
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sven.schmidt
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Vielleicht klärt ein Anruf deine Fragen. ICh würde einfach einmal bei der AKAD anrufen.

Gruß
Svne
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Sabine4478
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Auf meine zweite Nachfrage habe ich nun die folgende Antwort von der Akad erhalten:

"Wenn Sie berufstätig sind, wird Ihnen auch das zweite praktische Studiensemester angerechnet, wenn Sie 1) eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über eine Vollzeitbeschäftigung im in der SPO genannten Umfang vorlegen (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) und 2) Ihr Projektbericht (= 1. Wissenschaftliche Arbeit) mit 4,0 oder besser benotet worden ist. Dabei ist wichtig, dass die Berufstätigkeit IM HAUPTSTUDIUM nachgewiesen wird, d.h. nach Absolvieren Ihrer letzten Prüfungsleistung des Grundstudiums.

Sie können einen "rein theoretischen " Projektbericht schreiben, unsere Dozenten werden Sie zu gegebener Zeit gern dazu beraten."

Also scheint es doch so zu sein, dass man einfach nur eine Beschäftigung (welcher Art auch immer) nachweisen muss. Aber ich werde auf jeden Fall auch nochmals beim Einführungsseminar nachfragen.

Viele Grüße

Sabine
johnsonixx
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hmm,

ich dachte der Projektbericht wird nicht bewertet :?
Sabine4478
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Also irgendwie scheint das ganze Thema doch sehr verwirrend zu sein. Vielleicht sollte AKAD dazu mal ne Info-Seite in der VH zur Verfügung stellen ... So ganz genau weiß darüber scheinbar keiner Bescheid.

Liebe Grüße

Sabine
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sven.schmidt
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Der wird bewertet? Meine INfo von der AKAD ist, dass er nicht bewertet wird (Stand 2004)

8O
:?:

Gruß
Sven
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c509
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:lol:
Also beim Lesen habe ich mich gefragt, wie ich das als Selbständiger regeln soll - ich kann mir ja kaum selbst eine Bescheinigung schreiben... oder doch ? Na klar - leichter gehts ja wohl nicht.

Schon lustig ...

c509
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sven.schmidt
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Das ist eine sehr gute Frage, wie das bei einer Selbständigkeit ist? Das würde mich auch einmal interessieren. Eventl. steht da was in der Prüfungsordnung oder Studienordnung?

Gruß
Sven
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karstenb
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@ c509:

Als Selbstständiger kannst Du z.B. eine Bescheinigung (d)eines Steuerberaters vorlegen, in der steht "Hiermit bestätigen wir, dass Herr xyz seit 1970 als Kirmes-Clown selbstständig tätig ist".

Das hat der AKAD zumindest bei mir gereicht.

Dankbar wäre sicherlich auch ein Auszug aus dem Handelregister/ Handwerkskammer oder Ähnliches.


8) Karsten
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