Hallo allerseits!
Im MDÜ (Mitteilungen für Dolmetscher und Übersetzer) 3/05 ist ein Artikel zur Situation der Beeidigung von Sprachmittlern in Deutschland erschienen. Dieser Artikel ist zwar nicht im Internet abrufbar, aber dafür hat der BDÜ eine Tabelle ins Internet gestellt, die einen Überblick über die Bedingungen für die Vereidigung/Beeidigung/Ermächtigung von Sprachmittlern in Deutschland bietet.
Diese Tabelle zeigt, wie vielfältig oder auch zerissen die Situation in Deutschland ist; sie gibt auch einen recht guten Überblick darüber, welche unterschiedlichen Anforderungen, Auflagen und Einschränkungen sich der Dolmetscher und Übersetzer unterwirft, wenn er beeidigt werden möchte.
Die Tabelle gibt es hier als PDF-Datei.
Viele Grüße
Christian
Beeidigung von Sprachmittlern in Deutschland
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Dolmetscher und Übersetzer im Landesrecht
Dieses Buch, das vom BDÜ herausgegeben wird, soll voraussichtlich noch in diesem Monat erscheinen. Es befasst sich unter anderem mit den insbesondere für Berufsanfänger oft schwer nachzuvollziehenden landesrechtlichen Regelungen, die zu beachten sind, wenn man sich als Übersetzer und/oder Dolmetscher beeidigen lassen möchte.
Inhalt:
Prüfung, Beeidigung, Ermächtigung bzw. Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern sind - wie auch zum Teil die Ausbildung für diese Berufe - in Deutschland landesrechtlich geregelt. Der BDÜ legt hier eine erste Übersicht über die Vielfalt an Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer vor.
Bestellen kann man dieses Buch hier.
Viele Grüße
Christian
Dieses Buch, das vom BDÜ herausgegeben wird, soll voraussichtlich noch in diesem Monat erscheinen. Es befasst sich unter anderem mit den insbesondere für Berufsanfänger oft schwer nachzuvollziehenden landesrechtlichen Regelungen, die zu beachten sind, wenn man sich als Übersetzer und/oder Dolmetscher beeidigen lassen möchte.
Inhalt:
Prüfung, Beeidigung, Ermächtigung bzw. Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern sind - wie auch zum Teil die Ausbildung für diese Berufe - in Deutschland landesrechtlich geregelt. Der BDÜ legt hier eine erste Übersicht über die Vielfalt an Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer vor.
Bestellen kann man dieses Buch hier.
Viele Grüße
Christian
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Hallo allerseits!
Das Buch Dolmetscher und Übersetzer im Landesrecht, habe ich gestern von der Bundesgeschäftsstelle des BDÜ erhalten.
Einerseits ist es sehr nützlich, da man in diesem Buch sämtliche Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und auch Prüfungsordnungen findet, die in den einzelnen Bundesländern gelten. Andererseits sollte nicht unerwähnt bleiben, dass man viele Informationen, die in diesem Buch enthalten sind, auch im Internet oder von den entsprechenden Prüfungsämtern bekommen kann. Wer aber keine Lust hat, nach diesen Informationen im "WorldWideWait" zu suchen, kann sich dieses Buch direkt beim BDÜ zum Preis vom 35 EUR zzgl. 4 EUR Versandgebühren bestellen.
Viele Grüße
Christian
Das Buch Dolmetscher und Übersetzer im Landesrecht, habe ich gestern von der Bundesgeschäftsstelle des BDÜ erhalten.
Einerseits ist es sehr nützlich, da man in diesem Buch sämtliche Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und auch Prüfungsordnungen findet, die in den einzelnen Bundesländern gelten. Andererseits sollte nicht unerwähnt bleiben, dass man viele Informationen, die in diesem Buch enthalten sind, auch im Internet oder von den entsprechenden Prüfungsämtern bekommen kann. Wer aber keine Lust hat, nach diesen Informationen im "WorldWideWait" zu suchen, kann sich dieses Buch direkt beim BDÜ zum Preis vom 35 EUR zzgl. 4 EUR Versandgebühren bestellen.
Viele Grüße
Christian
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Hallo Christian,
habe ich das der Tabelle richtig entnommen: in Berlin kann man nur beeidigt werden, wenn man Dipl-Dolmetscher ist? Und ein Übersetzer ohne Dolmetscherausbildung kann nicht beeidigt werden?
Lg
habe ich das der Tabelle richtig entnommen: in Berlin kann man nur beeidigt werden, wenn man Dipl-Dolmetscher ist? Und ein Übersetzer ohne Dolmetscherausbildung kann nicht beeidigt werden?

Lg
- Reinold Skrabal
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Hallo Judith,
das mit dem "Diplom-Dolmetscher" als Voraussetzung für die Beeidigung als Übersetzer/in in Berlin dürfte definitiv falsch sein. Das dortige Staatliche Prüfungsamt nimmt nur staatliche und keine akademischen Ü-Prüfungen ab und die erfolgreiche Absolvierung der staatl. Ü-Prüfung in Berlin ist die Grundlage für die Beeidigung für Gerichte und Notare nicht nur als Übersetzer/in, sondern sogar auch als Dolmetscher/in, obwohl der Fachbereich "Dolmetschen" im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern dort überhaupt nicht geprüft wird.
Wenn man den "Diplom-Dolmetscher" in einem anderen Bundesland gebaut hat, müsste man beim Prüfungsamt nachfragen, ob dieser Abschluss in Berlin im Sinne der Beeidigung als gleichwertig mit der staatlichen Ü-Prüfung angesehen wird.
Im Merkblatt des Staatl. Prüfungsamtes Berlin (Stand 2005!!) steht ganz klar: Urkunde und Zeugnis über die bestandene Prüfung für Übersetzer/innen werden bei der Bestellung als "für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter Dolmetscher" (eine verwirrende Formulierung!) anerkannt. Auskünfte zu dieser Bestellung erteilt nur der Präsident des Landgerichts Berlin, Tel. 90188-0. Die Durchwahl der Sachbearbeiterin beim Prüfungsamt ist: 9026 5266 (Frau Heidi Schiesser).
Viele Grüße
Reinold Skrabal
Moderator
das mit dem "Diplom-Dolmetscher" als Voraussetzung für die Beeidigung als Übersetzer/in in Berlin dürfte definitiv falsch sein. Das dortige Staatliche Prüfungsamt nimmt nur staatliche und keine akademischen Ü-Prüfungen ab und die erfolgreiche Absolvierung der staatl. Ü-Prüfung in Berlin ist die Grundlage für die Beeidigung für Gerichte und Notare nicht nur als Übersetzer/in, sondern sogar auch als Dolmetscher/in, obwohl der Fachbereich "Dolmetschen" im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern dort überhaupt nicht geprüft wird.
Wenn man den "Diplom-Dolmetscher" in einem anderen Bundesland gebaut hat, müsste man beim Prüfungsamt nachfragen, ob dieser Abschluss in Berlin im Sinne der Beeidigung als gleichwertig mit der staatlichen Ü-Prüfung angesehen wird.
Im Merkblatt des Staatl. Prüfungsamtes Berlin (Stand 2005!!) steht ganz klar: Urkunde und Zeugnis über die bestandene Prüfung für Übersetzer/innen werden bei der Bestellung als "für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter Dolmetscher" (eine verwirrende Formulierung!) anerkannt. Auskünfte zu dieser Bestellung erteilt nur der Präsident des Landgerichts Berlin, Tel. 90188-0. Die Durchwahl der Sachbearbeiterin beim Prüfungsamt ist: 9026 5266 (Frau Heidi Schiesser).
Viele Grüße
Reinold Skrabal
Moderator
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Hallo Judith,
nach bestandener Übersetzerprüfung (staatliche Üb.-Prüfung, Dipl.-Üb. oder Dipl.-Wirtschaftsüb.) kannst du dich auf jeden Fall in Berlin vereidigen lassen. Es ist nicht notwendig, eine abgeschlossene Ausbildung als Dolmetscher(in) zu haben.
ABER: Eine kleine Hürde gibt es dennoch (daran bin ich in Berlin gescheitert, so dass ich mich an ein Landgericht in einem anderen Bundesland wenden musste, um mich vereidigen zu lassen). Wenn du angestellt bist, also nicht freiberuflich tätig bist, wird vom Landgericht Berlin eine Freistellungsbescheinigung deines Arbeitgebers verlangt, aus der hervorgeht, dass du jederzeit als beeidigte Dolmetscherin den Berliner Gerichten und Notaren zur Verfügung stehst; hier kommt es auf das Wörtchen "jederzeit" an. Mein Arbeitgeber wollte mir eine solche Bescheinigung nicht ausstellen. Meine Personalstelle hatte wohl Angst, dass ich ständig außer Haus sein könnte.
In anderen Bundesländern besteht dieses Problem nicht, da hier strikt zwischen Übersetzer und Dolmetscher unterschieden wird, und eine solche Freistellungsbescheinigung wird von dir auch nicht verlangt, wenn du dich als Übersetzerin vereidigen lassen möchtest.
Viele Grüße aus und nach Berlin
Christian
nach bestandener Übersetzerprüfung (staatliche Üb.-Prüfung, Dipl.-Üb. oder Dipl.-Wirtschaftsüb.) kannst du dich auf jeden Fall in Berlin vereidigen lassen. Es ist nicht notwendig, eine abgeschlossene Ausbildung als Dolmetscher(in) zu haben.
ABER: Eine kleine Hürde gibt es dennoch (daran bin ich in Berlin gescheitert, so dass ich mich an ein Landgericht in einem anderen Bundesland wenden musste, um mich vereidigen zu lassen). Wenn du angestellt bist, also nicht freiberuflich tätig bist, wird vom Landgericht Berlin eine Freistellungsbescheinigung deines Arbeitgebers verlangt, aus der hervorgeht, dass du jederzeit als beeidigte Dolmetscherin den Berliner Gerichten und Notaren zur Verfügung stehst; hier kommt es auf das Wörtchen "jederzeit" an. Mein Arbeitgeber wollte mir eine solche Bescheinigung nicht ausstellen. Meine Personalstelle hatte wohl Angst, dass ich ständig außer Haus sein könnte.

Viele Grüße aus und nach Berlin

Christian
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Hi Christian,
danke für die kompetente Antwort. "Jederzeit" ist naürlich mit Vorsicht zu genießen, weil das eben heißt, dass man/frau dann auch wirklich muss; wenn man Pech hat, zu jeder Tages- und Nachtzeit (z. B. Verhöre bei der Polizei).
LG,
Irmgard
PS
Christian: When will you pop the word?
danke für die kompetente Antwort. "Jederzeit" ist naürlich mit Vorsicht zu genießen, weil das eben heißt, dass man/frau dann auch wirklich muss; wenn man Pech hat, zu jeder Tages- und Nachtzeit (z. B. Verhöre bei der Polizei).
LG,
Irmgard
PS
Christian: When will you pop the word?
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I'm a bit slow on the uptake this morning. What are you getting at? (Just send me a PN).Irmgard Wildangel hat geschrieben: Christian: When will you pop the word?
