Hallo allerseits,
im Forum "Kunterbunt" schrieb Kiki unter dem Titel "Übersetzerprüfung im Alleingang": "Ich habe an der Uni 10 Semester Französisch und Deutsch auf Lehramt studiert. (...) Kann man sich auf die Übersetzerprüfung nicht selbst vorbereiten? Ist das überhaupt machbar? Vielleicht hat sogar jemand noch bessere Ideen und Vorschläge für mich.
Ich schrieb Kiki folgendes:
Ihnen kann geholfen werden: Die Weiterbildungsakademie (WAF) unserer (Staatlichen) Hochschule bietet seit kurzem auf meinen Vorschlag hin eine akademische Fachübersetzer-Externenprüfung an (keine Konkurrenz zur Akad, weil wir nicht ausbilden!). Diese Prüfung baut auf nachweisbaren Vorkenntnissen im translatorischen Bereich bzw. auf einem vergleichbaren grundständigen Studium (oder langjähriger Praxis) auf und führt nach bestandener Prüfung zur Verleihung eines „Akademischen Sprachenzeugnisses“, das vom Prorektor der Hochschule und wissenschaftlichen Leiter dieses Projekts unterzeichnet wird. Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine akademische Höherqualifikation, jedoch nicht um einen akademischen Abschluss im Sinne eines Hochschulgrades der wissenschaftlichen Diplom-, Bachelor- und Masterstudienabschlüsse (also auch hier keine Konkurrenz zum wissenschaftlichen Ausbildungsangebot der Akad).
Die Abschlussbezeichnung lautet: „Fachübersetzer/in Hochschulakademie WAF-HfWU“.
Die Prüfung umfasst auf der Grundlage der PO vom 01.07.2005 sechs Übersetzungen gehobenen bzw. höheren Schwierigkeitsgrades: Gemeinsprachliche Übersetzung, Fachübersetzung „Wirtschaft“ und aus einem weiteren frei wählbaren Fachgebiet (Recht, Technik, Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Politik), jeweils Deutsch-Fremdsprache-Deutsch, also 6 Teile (Vollprüfung). Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die translatorischen Kernkompetenzen (ohne Aufsatz, ohne Landeskunde, ohne mündliche Prüfung, weil diese Teile bereits Gegenstand vorangegangener Examen waren und die diesbezüglichen Kenntnisse vorausgesetzt werden). Geprüft wird in den Sprachen E, F, S, I, P sowie Russisch, Türkisch, Griechisch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch.
.
Auf Anraten der Vizepräsidentin des BDÜ haben wir (ganz neu in Deutschland!) eine „Teilprüfung“ für Personen eingeführt, die grundsätzlich nur von der Fremdsprache ins Deutsche übersetzen. In diesem Fall besteht die Prüfung aus 3 Teilen (jeweils Fremdsprache > Deutsch). Sämtliche Prüfungsunterlagen sind über die Vizepräsidentin dem Vorstand des BDÜ zur Begutachtung eingereicht worden.
Vorbereitungskurse für beide Abschlussarten erfolgen nicht. Die Vorbereitung bleibt den Interessenten überlassen. Die Klausuren finden jeweils im Juli und Februar an unserer Hochschule statt.
Das Prüfungsangebot füllt eine lang erwartete Marktlücke und wird in ersten internen Umfragen von langjährigen Praktikern und von der Vizepräsidentin des BDÜ sehr begrüßt
(Kommentar eines versierten Praktikers und staatl. gepr. Übersetzers: „Ein Sahnehäubchen zum Draufpacken, damit erhöhe ich meine Akzeptanz am Markt“; „höchste Zeit für alternative Abschlussmöglichkeiten“).
Wichtiger Hinweis: Diese Prüfung ist nicht für Anfänger bestimmt! Die Zulassung erfolgt nur bei nachweisbarer, einschlägiger (!) und vergleichbarer Vorqualifikation (Ausbildung, Studium oder langjährige Praxis, nicht jedoch Abitur, Cambridge Certificate, Alliance Française, Prüfung B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Advanced English Studies oder dergleichen).
Wenn Sie im Rahmen des Fremdsprachenprogramms Ihres Lehramtsstudiums translatorische Leistungen nachweisen können, dann besteht Aussicht auf Zulassung. Sie zahlen dann lediglich die Prüfungsgebühr (Vollprüfung: 580 €, Teilprüfung 360 €, jeweils MWST-frei).
Sollte dies nicht zutreffen, wäre der Ausbildungsweg über die Akad sinnvoller.
Ich habe die vorgenannte Vollprüfung als „Gabriel Mustermann“ in meinen Hauptsprachen Französisch und Italienisch in den Vertiefungsrichtungen Wirtschaft und Recht vor kurzem (testhalber) absolviert (die Bewertung erfolgte durch Fremdkorrektoren). Sie ist zu schaffen, wenn langjährige und einschlägige Erfahrungen im Übersetzen von Texten gehobenen Schwierigkeitsgrades vorliegen.
Info-Material wird demnächst von der Weiterbildungsakademie (WAF) an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen e.V. und auf meiner eigenen Heimseite ins Netz gestellt.
Prüfungskoordinator und Mitglied der Hochschule (zuständig für Infos und Anmeldung):
Senator E.h. Reinold Skrabal, Univ.-Lektor und Lehrbeauftragter
reinold.skrabal@t-online.de
Moderator des Akad-Forums „Fremdsprachen“
Viele Grüße
Reinold Skrabal
Neu: Akademisches Fachübersetzer-Sprachenzeugnis
- Reinold Skrabal
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Hallo Reinold,
zu dieser großartigen Idee kann ich Dir nur gratulieren! Alleine schon die Abschlussbezeichnung "Fachübersetzer/in Hochschulakademie..." hat eine kraftvolle Außenwirkung. In den Bewerbungsunterlagen ist dies sicherlich ein weiterer "Türöffner" - insbesondere bei Arbeitgebern, die Diplom-Übersetzer für höherqualifiziert halten. Somit ist nun endlich auch dieses leidige Problem aus der Welt geschafft..
Und - Judith hatte es an anderer Stelle schon erwähnt - auf dem hart umkämpften Übersetzermarkt ist jede weitere Qualifikation, die einen von der Masse abhebt, wertvoll.
Sogar die Prüfungsgebühren sind - wenn man diese in Relation zu z.B. Meisterabschlüssen im Handwerk setzt - geradezu niedrig.
Ich freue mich jetzt schon auf diese Prüfung, natürlich dauert es bei mir noch ein paar Jahre
...
Viele Grüße
Andreas
zu dieser großartigen Idee kann ich Dir nur gratulieren! Alleine schon die Abschlussbezeichnung "Fachübersetzer/in Hochschulakademie..." hat eine kraftvolle Außenwirkung. In den Bewerbungsunterlagen ist dies sicherlich ein weiterer "Türöffner" - insbesondere bei Arbeitgebern, die Diplom-Übersetzer für höherqualifiziert halten. Somit ist nun endlich auch dieses leidige Problem aus der Welt geschafft..

Und - Judith hatte es an anderer Stelle schon erwähnt - auf dem hart umkämpften Übersetzermarkt ist jede weitere Qualifikation, die einen von der Masse abhebt, wertvoll.
Sogar die Prüfungsgebühren sind - wenn man diese in Relation zu z.B. Meisterabschlüssen im Handwerk setzt - geradezu niedrig.
Ich freue mich jetzt schon auf diese Prüfung, natürlich dauert es bei mir noch ein paar Jahre

Viele Grüße
Andreas
- pinkpanther
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Hallo Andreas,
also, so wie du an die Sache rangehst, glaube ich nicht, daß es noch ein paar Jahre dauert, sondern eher schneller gehen dürfte.
Und selbst wenn - was sind schon ein paar Jahre, wenn du dir anschaust, was du hinterher in der Tasche hast, was du dir erarbeitet hast!
Liebe Grüße
Judith
also, so wie du an die Sache rangehst, glaube ich nicht, daß es noch ein paar Jahre dauert, sondern eher schneller gehen dürfte.

Und selbst wenn - was sind schon ein paar Jahre, wenn du dir anschaust, was du hinterher in der Tasche hast, was du dir erarbeitet hast!
Liebe Grüße
Judith
Hallo Herr Skrabal, wissen Sie, ob das Landgericht einen derartigen Abschluss zur Vereidigung anerkennen würde? Mit freundlichen Grüßen, Anja Giese
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Lieber Reinold,
dafür müssten eigentlich die Sekt - nein, warte! - die Champagner-Korken knallen!
Großartig, endlich ein Abschluss, der viele Lücken schließt.
Für mich bedeutet dies konkret, dass ich ein weiteres Fachgebiet aufbauen und per Prüfung auch nachweisen kann. Desweiteren finde ich konkurrenzlos super, dass ich mit bestandener AKAD-Prüfung an diesem Examen teilnehmen darf (stimmt doch, oder?).
Ich überlege mir auf jeden Fall, ob ich zu dieser Prüfung noch vor der staatlichen Prüfung antreten werde.
Gratulation, Reinold! Und Danke, dass du soviel Zeit und Arbeit geopfert hast.
Herzliche Grüße,
Irmgard
dafür müssten eigentlich die Sekt - nein, warte! - die Champagner-Korken knallen!
Großartig, endlich ein Abschluss, der viele Lücken schließt.
Für mich bedeutet dies konkret, dass ich ein weiteres Fachgebiet aufbauen und per Prüfung auch nachweisen kann. Desweiteren finde ich konkurrenzlos super, dass ich mit bestandener AKAD-Prüfung an diesem Examen teilnehmen darf (stimmt doch, oder?).
Ich überlege mir auf jeden Fall, ob ich zu dieser Prüfung noch vor der staatlichen Prüfung antreten werde.
Gratulation, Reinold! Und Danke, dass du soviel Zeit und Arbeit geopfert hast.
Herzliche Grüße,
Irmgard
- Reinold Skrabal
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Hallo Frau Giese,
Hallo Irmgard,
ob die Gerichte auf Grund der neuen Prüfung die Beeidigung aussprechen, muss sich noch zeigen. Auf Anerkennung im Sinne der Beeidigung hoffe ich vor allem dann, wenn die/der Absolvent/in die Fachrichtung "Recht" nicht nur für die schriftliche, sondern auch für die mündliche Prüfung wählt und zusätzlich noch das "Fachzertifikat Gerichts- und Behördenterminologie" vorlegen kann. Das wäre dann ein "rundes Paket", das die Gerichte überzeugen könnte.
Ich habe es genauso gemacht und warte jetzt - für die diesbezüglichen Schritte bzw. Verhandlungen - nur noch auf meine eigenen akademischen Zeugnisse, weil ich diese Prüfung (und zwar die achtteilige Vollprüfung) als "Gabriel Mustermann" in meinen Hauptsprachen Frz. und Ital. (an sechs Tagen) absolvierte, um die Außenwirkung zu testen. Die ebenfalls angebotene fünfteilige *Teilprüfung* eignet sich für die Beeidigung nicht, weil hier nur von der Fremdsprache ins Deutsche geprüft wird (ein Novum in Deutschland und vor allem für Kollegen und Kolleginnen interessant, die grundsätzlich nur von der Fremdsprache ins Deutsche übertragen und einen Abschluss explizit für diese Sprachrichtung anstreben!), die Beeidigung jedoch für b e i d e Sprachrichtungen wirksam ist.
Zeugnismuster werden demnächst ins Netz gestellt.
Ja, liebe Irmgard, Absolventen der AKAD-internen Abschlussprüfung werden ebenfalls zugelassen, weil diese Prüfung ein hohes Niveau hat.
Eine Konkurrenz für die AKAD sind wir nicht, weil wir nicht ausbilden und die Prüfungen in bisher nicht angebotenen Sprachen und Fachrichtungen anbieten. Die AKAD behält ihre in ganz Deutschland beispiellos positive Ausbildungsfunktion also auch in Zukunft.
Bis bald ...
Viele Grüße
Reinold
PS: Die Endnoten/Gesamtergebnisse der schriftlichen und mündlichen (insgesamt jeweils achtteiligen) Prüfung liegen jetzt vor: Franz. 1,4 und Ital. 1,6. Das klingt zwar gut, ist aber nach über 30-jähriger Berufs- und Lehrtätigkeit nicht besonders eindrucksvoll (stressig war es trotzdem).
Die Korrekturen erfolgten durch "Fremdprüfer", die nicht dem Lehrkörper unserer Hochschule angehören.
Hallo Irmgard,
ob die Gerichte auf Grund der neuen Prüfung die Beeidigung aussprechen, muss sich noch zeigen. Auf Anerkennung im Sinne der Beeidigung hoffe ich vor allem dann, wenn die/der Absolvent/in die Fachrichtung "Recht" nicht nur für die schriftliche, sondern auch für die mündliche Prüfung wählt und zusätzlich noch das "Fachzertifikat Gerichts- und Behördenterminologie" vorlegen kann. Das wäre dann ein "rundes Paket", das die Gerichte überzeugen könnte.
Ich habe es genauso gemacht und warte jetzt - für die diesbezüglichen Schritte bzw. Verhandlungen - nur noch auf meine eigenen akademischen Zeugnisse, weil ich diese Prüfung (und zwar die achtteilige Vollprüfung) als "Gabriel Mustermann" in meinen Hauptsprachen Frz. und Ital. (an sechs Tagen) absolvierte, um die Außenwirkung zu testen. Die ebenfalls angebotene fünfteilige *Teilprüfung* eignet sich für die Beeidigung nicht, weil hier nur von der Fremdsprache ins Deutsche geprüft wird (ein Novum in Deutschland und vor allem für Kollegen und Kolleginnen interessant, die grundsätzlich nur von der Fremdsprache ins Deutsche übertragen und einen Abschluss explizit für diese Sprachrichtung anstreben!), die Beeidigung jedoch für b e i d e Sprachrichtungen wirksam ist.
Zeugnismuster werden demnächst ins Netz gestellt.
Ja, liebe Irmgard, Absolventen der AKAD-internen Abschlussprüfung werden ebenfalls zugelassen, weil diese Prüfung ein hohes Niveau hat.
Eine Konkurrenz für die AKAD sind wir nicht, weil wir nicht ausbilden und die Prüfungen in bisher nicht angebotenen Sprachen und Fachrichtungen anbieten. Die AKAD behält ihre in ganz Deutschland beispiellos positive Ausbildungsfunktion also auch in Zukunft.
Bis bald ...
Viele Grüße
Reinold
PS: Die Endnoten/Gesamtergebnisse der schriftlichen und mündlichen (insgesamt jeweils achtteiligen) Prüfung liegen jetzt vor: Franz. 1,4 und Ital. 1,6. Das klingt zwar gut, ist aber nach über 30-jähriger Berufs- und Lehrtätigkeit nicht besonders eindrucksvoll (stressig war es trotzdem).
Die Korrekturen erfolgten durch "Fremdprüfer", die nicht dem Lehrkörper unserer Hochschule angehören.
- Reinold Skrabal
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Hallo allerseits,
es ist soweit, die akademische Externenprüfung für Übersetzer/innen steht! Näheres unter "Berufsbild Übersetzer", Beitrag vom 2.9.05.
Viele Grüße
Reinold Skrabal
es ist soweit, die akademische Externenprüfung für Übersetzer/innen steht! Näheres unter "Berufsbild Übersetzer", Beitrag vom 2.9.05.
Viele Grüße
Reinold Skrabal