Hallo,
eine Frage: ich arbeite in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis und mache an der AKAD ein Fernstudium zum Wi.-Ing. Kann ich mich jetzt als Student zu günstigen Beiträgen in einer Krankenversicherung versichern lassen?
Gruß
chrisly
Krankenversicherung
Hi Chrisly,
als AKAD-Fernstudent und ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter und Krankenkassenbetriebswirt muss ich Dir die Illusion rauben.
Die günstigen Studentenbeiträge gibt es nur für "reine" Studenten, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Solltest Du neben einem Angestelltenverhältnis studieren bist Du ganz normal versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (KV, PV, RV, AV)!
Nachzulesen ist das ganze im SGB (Sozialgesetzbuch) und zwar in den §§ 5 ff. SGB V
als AKAD-Fernstudent und ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter und Krankenkassenbetriebswirt muss ich Dir die Illusion rauben.
Die günstigen Studentenbeiträge gibt es nur für "reine" Studenten, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Solltest Du neben einem Angestelltenverhältnis studieren bist Du ganz normal versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (KV, PV, RV, AV)!
Nachzulesen ist das ganze im SGB (Sozialgesetzbuch) und zwar in den §§ 5 ff. SGB V
[quote="AlexR."]
als AKAD-Fernstudent und ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter
...kann dir mit der gleichen Ausbildung nur zustimmen... schön dass es noch mehr SOFA's bei der AKAD gibt!
als AKAD-Fernstudent und ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter
...kann dir mit der gleichen Ausbildung nur zustimmen... schön dass es noch mehr SOFA's bei der AKAD gibt!
bei einem regelstudium (uni / fh), nicht fernstudium. wird man grundsätzlich mit aufnahme des studiums versicherungspflichtig, wenn man nicht bereits wegen einer beschäftigung versicherungspflichtig ist. dann kommt drauf, was überwiegt. da aber bei der akad meines wissens nur berufstätige studieren (und das auch so von der akad gefordert wird) ist eine kvds (krankenversicherung der studenten) somit ausgeschlossen, weil die berufstätigkeit überwiegt oder aus gründen wie z.b. elternzeit derzeit nur reduziert ausgeübt wird. damit du 97 privat versichert bleiben konntest mußtest du dich von der versicherungspflicht als student befreien lassen, oder?