Geschäftsübernahme (Buchungsfrage)

...planmässig, lückenlos und ordnungsgemäss bitte hier alle Themen zur Buchführung und Bilanzierung posten.
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Arinchen

Hallo,
Für meinen neuen Betrieb muss ich eine Ablöse von € 25 000 bezahlen.
Das Geld hierfür habe ich, ich bräuchte also keinen Kredit. Oder ist es besser einen Kredit in Anspruch zu nehmen?
Wie soll ich das in meine Buchhaltung einbuchen, damit ich nach und nach diesen Betrag entnehmen kann? Damit mindere ich natürlich den Gewinn.
Die Ablöse ist für Sachgegenstände die sich im Laden befinden ( schon abgeschrieben ) und eigentlich nur dafür, damit ich den umsatzstarken Laden bekomme. Gibt es einen buchhalterischen Begriff dafür?
Muss ich die Einrichtungsgegenstände einzeln auflisten oder kann ich sie pauschalieren?
Durch eine Inventur wird vom Vorgänger der Warenwert ermittelt, der noch extra bezahlt werden muss.

Danke
Mit freundlichen Grüßen
Arinchen
Gast

Hallo Arinchen,
die Antworten auf Deine Fragen stellen streng genommen eine steuerliche Beratung dar, die nur von Angehörigen der steuerberatenden Berufe ge-
leistet werden darf. Daher nur soviel: Wenn Du 25.000 € für Sachan-
lagevermögen hingibst, mußt Du diesen Betrag auf die einzelnen Wirt-
schaftsgüter aufteilen und auch einzeln erfassen. Pauschalierung gibt es
nur ausnahmsweise. Zahlst Du mehr als die Teilwerte der einzelnen
Wirtschaftsgüter, ergibt sich als Differenz ein so genannter Firmenwert.
Sofern Deine Frage einen realen Hintergrund hat, laß Dich steuerlich
beraten.
Gast

Eine steuerliche Beratung Sehrlustiger Kommentar.

Man darf als Student also nicht mehr Komilitonen fragen wenn es Steuerlehre betrifft sondern muss beim Steuerberater lernen :-)

Es gibt schon komische Leut hier im Forum.
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alfred
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Registriert: 20.04.04 09:43
Wohnort: Leipzig

Hallo ihr Gäste!

Ich wäre mit der Antwort auf steuerliche Fragen mit einem direkten Bezug auf Tatsachen (Firmenerwerb) auch vorsichtig. Immerhin gibt es ein Steuerberatungsgesetz - oder???

Stellt die Fragen doch allgemein, nicht "ich kaufe" sonder "der Kaufmann K. erwirbt usw. blablabla..... So wie halt die zum Teil "tollen" :roll: Formulierungen bei unseren Prüfungsfragen sind.

Dann wird jeder gerne helfen.

Viele Grüße

Alfred
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