WIR02

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
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sven.schmidt
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Hallo, wer von Euch hat schon WIR02 geschrieben. Bei mir steht es als nächstes an. Da die Bücher ziemlich umfangreich sind würd mich mal interessieren ob man in der Prüfung ehe Fälle lösen muß, Gesetzestexte zitieren muß und was generell so gefragt wird. Für Tips bin ich natürlich auch immer dankbar.

Ist die Klausur eigentlich ziemlich schwer. Beim lesen habe ich nämlich manchmal nur Bahnhof verstanden.

Danke
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karstenb
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Hi Sven,

soweit ich gehört habe sind hauptsächlich Fälle zu lösen, also auf jeden Fall die Übungshefte richtig durchmachen !!
Habe zwar noch nicht selber geschrieben, aber schon mit ein paar Leuten geredet !

Gruß,
Karsten
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sven.schmidt
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Aber welche Klausurfragen daran kamen weißt du nicht mehr? Vielleicht weiß ein anderer von Euch einige Fragen noch?
Auf meiner Seite findet Ihr jede Menge über Fernstudium, AKAD, Skripte, HA, Buchempfehlungen incl.Klausurfragen, Lernmethoden, Erfahrungen, wichtige Bücher die sich bewährt haben bzw das Studium vereinfachen.
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sven.schmidt
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So ich komme gerade aus Leipzig und bin immer noch gefrustet. Ich glaube mit §§ kann ich nicht mein täglich Brot verdienen :cry:

Falls ich das noch einmal machen müßte, würde ich folgendes anders machen:
- Anspruchsgrundlagen lernen (noch intensiver)
- das BGB im allgemeinen studieren
- Die fälle im Buch und in der Musterklausur sind eigentlich dazu einfach
- Mir selbst FÄlle ausdenken


Bei uns kam dran.
- Schuldrecht gesetzlich / vertraglich (Unterschiede 3 Stück)
- Bei welchen verträgen hat man gesetzlichen Wiederspruchrecht
- Wann trägt der Verkäufer die Schuld beim Versendungskauf
- Anspruchsgrundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld

Meiner Meinung war die Zeit viel zu kurz. Ich habe bei der ersten Komplexaufgabe die noch einmal in 2 Fälle unterteilt ist, nur für den ersten Fall fast eine stunde gebraucht. Für die Detailfragen habe ich 40 Miunten gebraucht. Für fall 2 und war keine zeit mehr.

Mein problem war, das ich nicht alle Anspruchsgrundlagen wußte bzw gefunden haben. Denn es kam leider kein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Mietvertrag dran (waren meine schwerpunktsetzungen). Es kamen eher sachen dran, die wir so gar nicht im Buch hatten.

Das Seminar war 1. Klasse.

Gruß
Sven
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Beate2
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Hallo,

werde am 19.03. WIR02 schreiben. Wenn in Deiner Klausur KEIN Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht dran kam, was denn dann??

Beate
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MikaPu
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Ist die Klausur vom Schwierigkeitsgrad her denn mit der Musterklausur vergleichbar gewesen!?

Bin Anfang April dran mit dem Schmarrn :(
Hab' noch nicht so wirklich raus, wie ich mich am besten auf die Klausur vorbereiten soll - vom Klausurfälle lösen mal abgesehen, an denen ich irgendwie ständig scheitere.

Hat jemand vielleicht einen Tipp für ne optimale Klausurvorbereitungsmethode? :roll:
Beate2
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Ich habe am 19.03. in PIN die Klausur geschrieben. M.E. ist die Musterklausur etwas einfacher, aber von der Struktur identisch. D.h. also 15 Detailfragen und 2 x 2 Komplexfragen. Besonders die Details waren ziemlich knackig. Tip: auf gar keinen Fall länger als 40 min für die Details, die restliche Zeit wird unbedingt für die Komplexfragen benötigt. Und daran erinnere ich mich noch:

- Erklären: gesetzl. Gewährleistungsrechte und Garantie, Hol-, Bring- u. Schickschuld, Abstraktionsprinzip
- Welches sind die 5 Voraussetzungen für Mietminderung
- Wann kann der Mieter Aufwendungsersatz verlangen
- Welche Rechte hat der Mieter bei Mangel der Mietsache
- Wann liegt ein Rechtsmangel vor
- Wann kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
- Welche Verträge bedürfen einer besonderen Form
- Welche Voraussetzungen für Rücktritt vom Vertrag
... mehr weiß ich nicht

Komplex 1
1. Fall:
Geschäftsmann kauft vom Büromarkt Drucker und läßt ihn eilig liefern. Büromarkt schickt Kurier zur Lieferung, unterwegs Unfall, Drucker kaputt.
Frage: hat Büromarkt Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises?
Abwandlung:
Studentin kauf Drucker für Privatzwecke.
Frage: dto.

2. Fall:
A kauft von B ein gebrauchtes Auto. Nach einigen Wochen Ölleitung defekt. B. will Reparatur; A. würde reparieren, bekommt aber keine Ersatzteile mehr.
Frage: Kann B. sofort vom Vertrag zurücktreten?


Komplex 2
1. Fall:
A verkauft B ein Auto, Anzahlung + Übereignung mit Eigentumsvorbehalt; Anzahlung erfolgt mit Scheck, dieser platzt
Frage: weiß ich nicht mehr, wahrscheinlich: Wie erhält A sein Auto zurück

2. Fall:
Werkvertrag, Fallbeschreibung weiß ich aber auch nicht mehr

Ich hoffe, es hilft Euch.
Beate
Gast

Hallo,

ich schreibe nun endlich nach mehreren vergeblichen Anläufen Anfang April in FFM WIR02 und WIR03.
Und ich weiß nicht so recht, wie ich den Stoff lernen soll.

Kann mir hier jemand helfen?
Stimmt es, daß es reicht bei WIR03 die Zusammenfassungen am Ende der Hefte zu lernen sowie die Übungsklausuren zu lesen/lösen?
Was wird in den Detailfragen verlangt?
Worum geht es in den Komplexaufgaben?

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Auch über weitere Infos zu WIR02 wäre ich sehr dankbar.
Gast

lies die Hefte, löse die Aufgaben.

Wenn beides gelingt, dann schaffst du es.
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MikaPu
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Sodele, mal sehen was ich von heute noch zusammenbekomme... bitte korrigieren, wenn ich aufgrund rechtsbedingter geistiger Umnachtung Mumpitz verzapft habe :wink:


Detailaufgaben
(5 Punkte mit je 3 Fragen, zwischen 1-3 Punkte pro Frage)

- Unterschied Miete - Pacht
- 3 Arten nennen, wie man Eigentum an beweglichen Sachen erlangen kann
- 3 wichtigste gesetzliche Schuldverhältnisse nennen
- 4 Schutzmechanismen bei Verbracherdarlehensverträgen nennen
- Unterschied Gattungsschuld - Stückschuld
- 4 Fälle der unerlaubten Handlung
- In welchem Fall geht beim Versendungskauf die Gefahr vom Verkäufer nicht bei Übergabe an den Spediteur über
- 2 Gruppen von Sicherungsrechten nennen mit je 2 Beispielen
- Was ist Bürgschaft
- Was ist Geschäftsführung ohne Auftrag
- Wann gibt es für immatrielle Schäden Schadensersatz
- Ansprüche aus Eigentum nennen
- Welche zwei Kaufvertragstypen benötigen besondere Form
- ...


Komplexaufgabe:
...was mir noch so an wirrem Zeugs und Bruchstücken einfällt... :lol:

1. Fall:
Kauf einer Videokamera bei einem Versandhaus durch einen 16jährigen der beim Alter geschummelt hat. Er bekommt die Ware geschickt.
Eltern sind dagegen, teilen dies dem Versandhaus mit.
Versandhaus will Kamera zurück, jedoch wurde die bereits vom Gerichtsvollzieher gepfändet, der wg. einer unbeglichenen Handyrechnung von sehrviel € bei dem 16jährigen gepfändet hat.
Die Frage war was komisches... krieg' ich nimmer zusammen.
... so irgendwie ...

2. Fall:
Einbau einer Heizungsanlage durch W. Kostenvoranschlag von 10000 €.
B. geht mit W. nach Einbau durch und stellt ratternde Geräusche fest, welche B. beanstandet.
a) Kostenvoranschlag wurde überschritten, Rechnung beträgt 13000 €. Muss der Besteller diese zahlen?

Abwandlung: Kostenvoranschlag wurde eingehalten, Heizung macht Geräusche und B. beanstandet diese bei Durchgang. W. sagt jedoch, B. müsse erst die Rechnung begleichen, bevor sie sich über das Geräusch unterhalten können.
b) Ist W.'s Aussage zurecht?
c) Welche Rechte hat B. bzgl. des Mangels
... oder so ...

Die andere Komplexaufgabe weiss ich leider nicht mehr :-(
Martin...

Die Frage bei Komplexaufgabe 1 Teil 1 war:

Kann das Versandhaus O bei dem Mobilfunkbetreiber (der hat die Pfändung betrieben und damit u.a. auch die Kamera gepfändet) die Kamera zurückbekommen?

Als Hinweis gabs irgendwas aus der ZPO was sinngemäß so war, dass eine Sache unpfändbar ist, wenn kein Veräußerungsrecht bestand (bei dem Schuldner).

Da der ganze Fall aufgrund der Verweigerung der elterlichen Zustimmun nichtig ist, ist das Eigentumsrecht bei dem Versandhaus. Demnach kann man wohl die Herausgabe verlangen. Dies ist nur eine Vermutung von mir ^^

Naja, wie auch immer. Diese Klausur habe ich bestanden. Nur die Note kann ich schlecht abschätzen....
Gast

Achja, da war noch eine Frage, was man unter Naturalres..... (weiss das Wort nicht mehr genau) versteht.

Soweit ich weiß dreht es sich hier um § 249 BGB. Es geht um das Recht, dass eine Sache wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden muss (also ohne Eintritt des Schadens- oder sonstwie Ereignis ^^).
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MikaPu
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Aaah, genau! Was ist Naturalrestitution!

Merci fürs Ergänzen :D
HeikeB
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WIR02 vom 8.4.05

Detailfragen:

Was ist ein Schutzgesetz?
Realsicherheiten
Personalsicherheiten
Welche unerlaubte Handlungen gibt es außer § 823 BGB?
Wann geht die Gefahrtragung beim Versendungskauf nicht auf den Käufer über?
Nenne die gesetzlichen Schuldverhältnisse
Unterschied Mietverhältnis – Pachtverhältnis
Wie kann Eigentum an einer bewegl. Sache übertragen werden?
Welche Rechte ergeben sich aus dem Eigentum?
Was ist Naturalrestuation?
Bei welchen besonderen Arten des Kaufes gibt es Formvorschriften?

Komplex:
Firma A verkauft Glasplatten an Firma B unter Eigentumsvorbehalt. Firma B baut die Platten in Profile für Wintergärten ein. Die Sachen können nicht getrennt werden ohne sie zu zerstören.
Firma B macht Pleite – Firma A will die Glasplatten vom Insolvenzverwalter zurück. Hat sie darauf Anspruch?
(Anspruchsgrundlage aus der InsO war auszugsweise abgedruckt)

A kauft von Händler H ein gebrauchtes Kfz. Laut Vertrag ist es unfallfrei. 1 Jahr Gewährleistung ab Übergabe.
nach 1,5 Jahren stellt A aufgrund eines Werkstattbesuch fest, dass das Wagen einen erheblichen Unfallschaden hat. H wusste hiervon nichts.
Frage: Kann A noch vom Vertrag zurücktreten?


An die anderen Fälle kann ich mich leider nicht mehr erinnern.
Heike
MartinJ

WIR02 vom 8.4. ist bereits korrigiert.

Ich Minimalist habe mal wieder eine 4.0 ^^

Wie war das noch? Achja "Vier gewinnt" :D

Erstaunlicherweise sind KLR1 und ANS1, die deutlich vorher geschrieben wurden noch nicht korrigiert :(
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