Hallo Gäste,
mein Infostand ist:
1. der Nachweis über die Berufserfahrung muß bereits für die Immatrikulation nachgewiesen werden (wie oben schon beschrieben, entweder über Arbeitszeugnis oder eben eine formlose Bescheinigung des/der letzten Arbeitgeber)
2. die Berufserfahrung zählt ab dem Zeitpunkt, an dem die Ausbildung abgeschlossen ist.
Kann natürlich sein, daß die AKAD diese Regelung (Hochschulgesetz Schleswig -Holstein) etwas großzügiger auslegt, also wenns halt bloß 4 Jahre Berufserfahrung sind, wird das vielleicht auch gehen
Hier der Link auf die Zulasssungsvoraussetzungen, dort steht alles Wichtige zur Immatrikulation:
http://www.akad-fernstudium.de/fs/detail/545
Wenn noch Fragen da sind, könnt ihr Euch ruhig bei mir melden, es gibt immer Spezialfälle, ich war z.B. früher Beamter...
M.f.G.
Figo
