NEU: "Geprüfte(r) Übersetzer/in - Dolmetscher/in"

Englisch, Französisch...
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Reinold Skrabal
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Hallo allerseits,

Seit Mai 2004 und mit Wirkung ab 1.1.2005 gibt es im IHK-Bereich den neuen bundeseinheitlichen Abschluss "Gepr. Übersetzer/in - Dolmetscher/in". Die bisher allzu dünnen Anforderungen sind zumindest vom Umfang her wesentlich angehoben worden.

ÜbersetzerInnen müssen im schriftl. Teil der Klausur künftig 2
Übersetzungen in die Muttersprache und 2 Übersetzungen in die Fremdsprache sowie einen Aufsatz anfertigen, im mündl. Teil ein Gespräch in der Fremdsprache sowie 2 Übersetzungen in die Muttersprache und 2 Übersetzungen in die Fremdsprache.

Die Dolmetscherprüfung kann erst nach bestandener Ü-Klausur absolviert werden. Anforderungen (mündlich): 2 Textwiedergaben in die Muttersprache, 2 Textwiedergaben in die Fremdsprache und 1 konsekutives Gesprächsdolmetschen.

Die prüfungsrelevanten Handlungsbereiche sind VWL, BWL, Bank- und Finanzwesen, IT-Bereich, Umwelt, Recht, Politik und landeskundliche Qualifikationen.

Es ist k e i n e staatl. Prüfung; die Abschlussbezeichnung lautet nur "Geprüfter Übersetzer". Eine öffentliche Bestellung und Beeidigung ist ausgeschlossen, weil die Beeidigungsbestimmungen ausdrücklich eine "staatliche" Abschlussprüfung (staatl. gepr. Ü/D) verlangen.

Mit der neuen Prüfungsordnung dürften sich die Durchfallquoten bei den IHKn weiter erhöhen, weil sich nach Auskunft der Prüfungsverantwortlichen immer noch zu viele "Möchtegernsprachler" anmelden, die dann unweigerlich ihr "Waterloo" erleben ("Meine Tochter hat den Leistungskurs belegt, sie spricht perfekt Englisch und Französisch").

Viele Grüße
Reinold Skrabal
-Christian-
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Hallo Herr Skrabal,

vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag.

Woran mag es liegen, dass die Durchfallquoten so hoch sind? Es liegt vermutlich zum Teil auch daran, dass die Anforderungen an die Prüflinge recht hoch sind. Ich bin allerdings auch davon überzeugt, dass viele Prüflinge keine rechten Vorstellungen vom Schwierigkeitsgrad dieser Prüfung haben. "Ich hatte immer sehr gute Noten in Englisch, also werde ich ja wohl auch diese Prüfung bestehen". Wer so denkt, hat schon verloren.

Man sollte sich wirklich gezielt und vor allem langfristig auf diese Prüfung vorbereiten. Gute bis sehr gute allgemeinsprachliche Fremdsprachenkenntnisse reichen mit Sicherheit nicht aus, diese anspruchsvolle Prüfung zu bestehen. Wer diese Prüfung ablegen möchte, sollte sich Zeit lassen. Die Prüfung im Jahr 2006 oder 2007 zu bestehen ist bestimmt besser als im Jahr 2005 durchzufallen.

Viele Grüße
Buddel
marilu
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Wie anerkannt ist eigentlich der geprüfte Übersetzer IHK? Wie sind die Berufchancen im Vergleich zum staatlich geprüften Übersetzer? (Dass ich mich dann nicht vereidigen lassen kann, weiss ich schon) Vielleicht hat jemand Erfahrungen?
Grüsse,
Maria
Gast

Hallo Marilu,

die formale, öffentl. rechtl. Anerkennung des Abschlusses "Gepr. Übers.IHK" ist unbestritten. Zu den Berufschancen im Vergleich zum staatl. gepr. Übers. ist folgendes zu sagen:

Nach den Beobachtungen der letzten drei Jahrzehnte sind die IHK-Übers. meist im Angestelltenverhältnis beschäftigt (freie Wirtschaft, Export/Import, Fremdenverkehr etc.). Der Abschluss wird - berufs- bzw. tätigkeitsbedingt - überwiegend als sprachliche Zusatzqualifikation für SachbearbeiterInnen und Sekretärinnen angesehen und von Personen angestrebt, die oftmals bereits über die Qualifikation des Fremdsprachenkorrespondenten mit Praxiserfahrung (!) verfügen und weit überwiegend n i c h t an eine berufliche Selbständigkeit als ÜbersetzerIn (mit Beeidigung) denken.

Nachdem die Prüfungsanforderungen aber nun erheblich zugenommen haben (nur was den Umfang betrifft, nicht den Schwierigkeitsgrad, hier liegen natürgemäß noch keine Erfahrungen vor, obwohl in der Prüfungsordnung von "inhaltlich und sprachlich anspruchsvollen Texten aus dem breiten Spektrum der Wirtschaft" die Rede ist und ausdrücklich die Handlungsbereiche BWL, VWL, Bank- und Finanzwesen, Recht und Politik, Bank- und Finanzwesen, Umwelt und internationaler Handel angesprochen werden), liegt die logische Schlussfolgerung nahe,
g l e i c h die staatl. Ü-Prüfung anzustreben, weil

a) für die IHK-Prüfung nur (sehr) wenige Ausbildungsstätten zur
Verfügung stehen (Fernunterricht gleich Null),

b) die Ausbildung im bundesweiten Fernunterricht durch die AKAD in den
Sprachen E / F / S gesichert ist, die Ausbildung etwas mehr "Gene-
ralistencharakter" hat, die Anerkennung bundesweit und auch aus-
ländischen Institutionen gegenüber gegeben ist und die berufliche Ziel-
planung konkret mit einbezogen wird, auch wenn zunächst noch keine
klaren Vorstellungen über die spätere Berufsausübung bestehen.

Die ganz Schlauen werden sagen: Wenn ich bereits ein paar Jahre sprachliche Praxiserfahrung im Bereich der freien Wirtschaft habe, lege ich zunächst die IHK-Prüfung ab, gewissermaßen als Test, weil ich dann schon einen Schein in der Tasche habe (einschl. Prüfungserfahrung) und gelassener in eine event. spätere staatl. Prüfung gehen kann (was in Bayern allerdings leider nicht möglich ist, denn dort wird vermutlich auch die neue IHK-Prüfung nicht als ausreichende Qualifikation für die Meldung zur Staatl. Ü-Prüfung anerkannt). Andere Bundesländer sehen das weniger eng.

Erfolg will sorgfältig geplant sein und "Glück" ist eine Eigenschaft, die man sich mit Fleiß, Ausdauer und Zielbewusstsein erwerben kann.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
Boloney

Hallo,

auf den Webseiten der IHK habe ich leider keine Informationen zu besagter Übersetzer-Prüfung gefunden. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich hätte gern ein bißchen "offizielles" Info-Material. ;-)

LG,
Boloney
-Christian-
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Hallo Boloney,

auf der Website der IHK Dortmund wird bereits ein Lehrgang angeboten, in dem man sich auf die o. g. Prüfung vorbereiten kann:
http://ihkdo.webtop.de/Kaufmaennisch/Ge ... /1490.html
http://ihkdo.webtop.de/Kaufmaennisch/Ge ... /1706.html

Weitere Informationen hierzu wird es von den Industrie- und Handelskammern bestimmt in den nächsten Wochen geben. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich vorab telefonisch mit der IHK in Verbindung zu setzen, um Einzelheiten zu klären. Vielleicht kann man dir ja schon jetzt deine Fragen beantworten.

Gruß
Buddel
Boloney

Vielen Dank, Buddel! :)
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Reinold Skrabal
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Hallo Boloney und Buddel,

auf der Website der IHK Dortmund hat sich ein Fehler eingeschlichen, auf den ich den Seminarverantwortlichen heute telefonisch aufmerksam machte, der dieses Missgeschick auch einräumte:

Unter "Zielsetzungen" ist von einer "staatl. anerk. Übersetzerprüfung" die Rede. Hier wurden Äpfel mit Birnen gemischt. Dieser Vermerk bezieht sich n i c h t auf den "geprüften Übersetzer". Die in NRW von den IHKn unter Beteiligung eines Prüfungskommissars vom Ministerium bisher durchgeführte, staatl. anerk. Ü-Prüfung soll nach meinen Informationen abgeschafft werden bzw. bereits abgeschafft worden sein. Genaueres erfahre ich nächste Woche, wenn der verantwortliche sachkundige Sprachensachbearbeiter aus dem Urlaub zurück kommt.

Der Leser dieser Website erhält jedoch einen ganz anderen Eindruck! Inwieweit sich die nordrhein-westfälischen Justizbehörden mit der neuen Prüfung im Sinne einer Beeidigung anfreunden werden, ist auch noch nicht bekannt. Wir werden hoffentlich bald mehr erfahren.

Und noch etwas: Wäre die neue IHK-Prüfung staatlich anerkannt, dann müsste dies zwingend in der Prüfungsordnung stehen, tut es aber nicht. Es ist eine öffentlich-rechtliche und keine staatliche Prüfung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Abschlussarten ist selbst Kammerverantwortlichen nicht immer klar!

Viele Grüße
Reinold Skrabal
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Reinold Skrabal
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Hallo allerseits,

der neueste Stand (Jan. 2005) ist laut IHK-Auskunft (Dortmund) folgender:

Den bisher in NRW möglichen "staatl. anerk. Übers./Dolm." gibt es nicht mehr. Für TeilnehmerInnen, die sich noch in Ausbildung befinden, wird die Prüfung allerdings noch veranstaltet.

Die bisher staatl. anerkannte Ü-Prüfung wird durch die neue Prüfung zum
"Gepr. Übers. / Dolm." auf der Grundlage der im Mai 2004 bundeseinheitlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassenen Prüfungsordnung ersetzt. Es ist eine reine IHK-Prüfung ohne Beteiligung eines Prüfungskommissars vom Kultusministerium. Eine staatl. Anerkennung wird also nicht ausgesprochen.

Für Juli 2005 ist für die neue Prüfung die Erstellung eines "Rahmenstoff-
plans" vorgesehen, ferner eine so genannte "Prüfungstext-Nullserie", mit der die Ausbildungsinstitute mit den Anforderungen (Schwierigkeitsgrad) vertraut gemacht werden. Laut IHK-Auskunft wird also erst 2006 nach dieser neuen PO geprüft, und das bundesweit.

Die Außenwirkung und der Anerkennungsgrad der Staatl. Ü-Prüfung auf der Grundlage der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) sind eindeutig besser als jene der IHK-Prüfung. Letztere dürfte sich jedoch als "Testprüfung" v o r dem staatl. Examen eignen, um die eigenen Kenntnisse zu testen und um sich Prüfungserfahrung anzueignen. Erwähnenswert ist, dass in der IHK-Prüfung nur wirtschaftsbezogene, jedoch keine "allgemeinsprachlichen" Prüfungsleistungen zu erbringen sind und die Prüfung allein schon deshalb nicht den in den KMK-Beschlüssen verankerten Anforderungen gerecht wird. Auf Grund dieses eindeutigen Mankos werden Absolventen dieser neuen IHK-Prüfung in Bayern nicht zur Staatsprüfung zugelassen!

Wer also "Nägel mit Köpfen" machen will, entscheidet sich für den Abschluss "staat. gepr. Übers."!

Wie die NRW-Justiz mit der neuen Prüfung in Bezug auf die "Beeidigung" der künftigen AbsolventInnen umgehen wird, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich dürfte es bei der bisherigen Regelung bleiben, dass nur AbsolventInnen mit der Abschlussnote "gut" beeidigt werden.

Viele Grüße und Euch allen ein gutes Neues Jahr!
Reinold Skrabal
marilu
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Weiss eigentlich jemand, in welchem Bundesland man mit dem IHK-Übersetzer als Vorraussetzung zur staatlichen Prüfung zugelassen wird? ( Ich würde wirklich gerne den staatl. geprüften Übersetzer an der AKAD machen, aber kann aus familiären Gründen die Seminare schlecht organisieren!)
Gruss,
Maria
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Reinold Skrabal
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Die Möglichkeit der Zulassung zur Staatl. Ü-Prüfung nach Absolvierung des neuen Abschlusses "Gepr. Übers." ab 2006 muss bei den jeweiligen Prüfungsämtern buchstäblich erfragt werden, weil bisher noch keine Erfahrungen vorliegen und kaum bekannt ist, wie die Prüfungsämter die neue Prüfung einordnen.

Viele Grüße
Reinold Skrabal
schtrippe
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Hallo allerseits,

gibt es jemanden, der mir aktuelle Infos zu der IHK-Prüfung "geprüfter Übersetzer-Englisch" geben könnte?

Ich bin zur Prüfung im März 2014 in Dortmund angemeldet aber außer den allgemeinen Infos, wie die Prüfung zusammengesetzt ist, kann man ja leider nicht viel erfahren.

Zum Beispiel wurde mir gesagt, dass bei den Aufsatzthemen meist die ausschließen kann, die im letzten Jahr vorkamen.
Die von Oktober weiss ich, weil jemand aus der Schule, wo ich den Vorbereitungskurs mache, daran teil genommen hat. Für März & Mai 2013 allerdings niemand und die IHK gibt auch keine Auskunft (alles vertraulich :x ), was sehr frustrierend ist, da man bei jedem anderen Studium auch alte Prüfungen bzw. Themen einsehen kann. Gibt es Themen, die besonders wahrscheinlich sind?

Gibt es noch jemand, der an der Prüfung am 19. März teilnehmen wird? Es wäre schön, jemanden zu finden, mit dem man sich mal austauschen könnte!

Viele Grüße
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