ich habe gerade bei handelsblatt.de gelesen, dass sich unsere Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Opposition ein neues Gesetz beschlossen hat. Dieses gilt rückwirkend zum 01. Januar 2004.
Kosten für die Berufsausbildung können ab sofort nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch bis zu 4 000 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Dies geht aus einem weitgehend unbekannten Gesetz hervor, das der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats bereits Ende Juli beschlossen hat. Die Abzugsbeschränkung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft.
Die erwarteten Steuerausfälle gehen auf eine – von Wissenschaft und Beraterpraxis viel bejubelte – Kehrtwende des BFH in puncto Ausbildungskosten zurück. Bis dato hatten die Finanzgerichte stets umständlich zwischen Aus- und Weiterbildung unterscheiden müssen. Weiterbildungskosten wurden als berufsbedingte Aufwendungen angesehen – mit der Folge, dass sie als Werbungskosten voll absetzbar waren. Ausbildungskosten hingegen, zu denen auch Kosten für ein Erststudium zählten, rechnete man der privaten Lebensführung zu. Folge: Diese Kosten konnten allenfalls als Sonderausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 1 227 Euro im Jahr abgesetzt werden.
Um die finanziellen Auswirkungen dieses Urteils zu bremsen, haben Bund und Länder deshalb jetzt zu einem Trick gegriffen. Per Gesetz haben sie zwar die Sonderausgaben- Obergrenze auf 4 000 Euro angehoben. Gleichzeitig legten sie aber fest, dass diese Grenze sowohl für Berufsausbildung als auch Erststudium gilt. Damit hebelten sie den vollen Abzug für nahezu alle Ausbildungskosten aus.
Quelle: http://www.handelsblatt.de/pshb/fn/relh ... index.html
