Verpflegungspausche

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Antworten
matze*

Hallo,
mit welche Wert kann ich die Verpflegungspauschale ansetzen wenn ich z.B. ganztägig am samstag wegen eines seminars unterwegs bin?

lg
matze
Bjoern_Langer
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 181
Registriert: 20.08.03 10:49
Wohnort: KA

Hi,

das hängt von der dauer der abwesenheit ab:

8 stunden - 6 oder 8 euro (? - hab ich vergessen, ich tendier eher zu 8)

12 stunden - 12 euro

24 stunden - 24 euro

oder ruf einfach deinen sachbearbeiter im finanzamt an, die wissen das (hoffentlich) auch. übernachtungskosten nicht vergessen, die kannst du auch ansetzen

grüße
björn :wink:
Bjoern_Langer
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 181
Registriert: 20.08.03 10:49
Wohnort: KA

hoppla, das passiert wenn man wie'n wilder mit der maus rumklickt. wollte sagen, dass ich zu 8 euro tendiere, meine mich zu erinnnern, dass ich die bei meiner erklärung angesetzt habe.
matze*

hehe... ok danke erstmal :)

sollte ich mir eine bescheinigung zur notwendigkeit der ausbildung von meinem arbeitgeber besorgen oder ist solch eine weiterbildungsmaßnahme in der "heutigen zeit" nicht mehr notwendig?
Bjoern_Langer
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 181
Registriert: 20.08.03 10:49
Wohnort: KA

Also ich hab so eine Bescheinigung nie gebraucht, hatte auch nie probleme mit meinem finanzamt, hab aber schon oft gehört, dass es besser ist, diese bescheinigung beizulegen.

wenn du die kriegst, dann leg sie einfach dazu, würd ich sagen, schaden kanns ja nicht
Antworten