ich habe 1999 mein Abitur und anschließend eine Ausbildung an einer privaten Sprachenschule zur Wirtschaftskorrespondentin -übersetzerin und -dolmetscherin in Englisch und Spanisch gemacht. Zur Zeit arbeite ich als Fremdsprachensekretärin in einer Wirtschaftskanzlei, habe dort allerdings nicht wirklich viel mit den Fremdsprachen zu tun und mir deshalb Infomaterial von der AKAD zukommen lassen. Ich möchte mich auf jeden Fall in einem Fernstudium (in der Sprache Englisch) weiterbilden, bin mir nur unsicher, ob ich den Teilstudiengang Witschaftsübersetzen belegen sollte, um danach die Prüfung zum staatl. geprüften Übersetzer abzulegen, oder den FH-Studiengang zur Diplom -Wirtschaftsübersetzerin machen sollte. Eigentlich dachte ich, zuerst den Teilstudiengang zu belegen, um dann die staatliche Prüfung zu machen und falls ich dann noch die Motivation habe, ein Diplom "draufzusetzen". Mir wurde bereits am Telefon gesagt, dass es besser sei, sich zu entscheiden, obwohl ja der Teilstudiengang sowohl finanziell als auch inhaltlich auf den FH-Studiengang angerechnet wird, oder? Mir ist ebenfalls unklar, ob ich nach der Diplomprüfung, falls ich mich für den Diplom-Studiengang entscheide, auch noch die staatliche Prüfung ablegen muss, oder ob ich auch so freiberuflich als Übersetzerin arbeiten könnte. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Schon mal vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Nadine
