keine ahnung ob ich hier richtig bin, aber probieren kann man ja alles mal...
vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen!!



"§150 AktG zwingt zu einer 5%-igen gesetzlichen rücklage an den jahresüberschuss. welchen sinn hat das? warum gilt diese regelung nicht, wenn die gesetzliche rücklage und die kapitalrücklage bereits 10% des gezeichneten kapitals übersteigt?"



wäre ziemlich wichtig!!
antworten bitte an meine e-mail-adresse!!
corvus.arrogant@web.de
ihr wäret echt eine große hilfe!!!!!!!