Hi zusammen,
hat jemand Interesse sich zum oben genannten Modul auszutauschen?
Viele Grüße
Austausch WIR02 / WIR20 / WIR28
-
- Neues Mitglied
- Beiträge: 8
- Registriert: 03.06.20 20:31
Hallo Ich hätte auch Interesse!
Gibt es eine WhatsApp Gruppe?
Lg
Gibt es eine WhatsApp Gruppe?
Lg
-
- Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 21.09.20 19:27
Hi!
Hat jemand Erfahrungen mit der SOK gemacht?
Hat jemand Erfahrungen mit der SOK gemacht?
Hallo zusammen,
falls ihr mit dem Modul noch nicht angefangen habt - ich gründe gerade eine Whatsappgruppe.
Dort könnte man dann eine Sammlung der SOK Fragen erstellen.
Aktuell hänge ich noch bei einem anderen Modul, aber ich dachte mir, dass ich schon mal rechtzeitig Leute suche
Bei Interesse gerne PN
falls ihr mit dem Modul noch nicht angefangen habt - ich gründe gerade eine Whatsappgruppe.
Dort könnte man dann eine Sammlung der SOK Fragen erstellen.
Aktuell hänge ich noch bei einem anderen Modul, aber ich dachte mir, dass ich schon mal rechtzeitig Leute suche

Bei Interesse gerne PN

Hi

leider kann ich selbst noch nichts zur Klausur sagen, da ich jetzt auch anfange mich auf das Modul vorzubereiten.
Hast du dieses Wochenende wie geplant geschrieben? Wenn ja, bist du bereit deine Erfahrung zu teilen und zu sagen, was deine Freitextaufgabe war?

LG
Habe die Klausur in WIR28 geschrieben und bei mir kam die Frage mit der Konkretisierung dran
Ansonsten hatte ich eine 1 Punkte Aufgabe dabei die mir unbekannt war von den Übungen, an diese erinnere ich mich aber leider nicht mehr (Ist bei einem Punkt aber zum glück auch nicht so tragisch denke ich) und eine 5 Punktefrage die ich nicht kannte über "Kontrahierungszwang", die habe ich wohl richtig beantwortet, denn dank der Excel hier im Forum habe ich eine echt gute Note geschafft. Vielen Dank nochmal an die, die ihr Wissen hier teilen. 
Zu der 5 Punkte Frage:
Die Frage war über den Kontrahierungszwang, das Thema findet man in WIR101, man konnte aus 3 Antwortmöglichkeiten eine auswählen, die richtige Antwort war irgendetwas mit Vertragsabschluss. Im Skript steht es dort so:
"Als Ausnahme zur Abschlussfreiheit ist der Kontrahierungszwang zu nennen. So kann
z.B. im Bereich der Daseinsvorsorge der Anbieter lebenswichtiger Versorgungsgüter
(Krankenhaus, Gas, Wasser, Strom) zu Abschluss eines Vertrages verpflichtet sein."
Wünsche euch allen viel Erfolg mit dem Modul.
Glaube in dem alten Format hätte ich niemals eine 1,3 geschafft


Zu der 5 Punkte Frage:
Die Frage war über den Kontrahierungszwang, das Thema findet man in WIR101, man konnte aus 3 Antwortmöglichkeiten eine auswählen, die richtige Antwort war irgendetwas mit Vertragsabschluss. Im Skript steht es dort so:
"Als Ausnahme zur Abschlussfreiheit ist der Kontrahierungszwang zu nennen. So kann
z.B. im Bereich der Daseinsvorsorge der Anbieter lebenswichtiger Versorgungsgüter
(Krankenhaus, Gas, Wasser, Strom) zu Abschluss eines Vertrages verpflichtet sein."
Wünsche euch allen viel Erfolg mit dem Modul.
Glaube in dem alten Format hätte ich niemals eine 1,3 geschafft

-
- Neues Mitglied
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.04.21 20:50
Hallo zusammen,
ich habe heute WIR28 geschrieben.
So ziemlich alle Aufgaben die abgefragt wurden waren in der Exceltabelle vorhanden.
Daher ist die Prüfung mit der Vorbereitung durch Üben der Übungsaufgaben und Probeklausuren problemlos zu meistern.
Die Komplexaufgabe war auch schon in der Aufgabensammlung vertreten:
Bei Rücktritt oder Schadensersatz bei behebbarem Schaden einer Kaufsache muss sich an gewisse Gesetzesfristen gehalten werden.
Ist das auch bei Minderung so? Weshalb?
Ist das auch bei Mangelfolgeschäden so? Weshalb?
Erkläutere mit den Gesetzespassagen.
Es kamen lediglich zwei neue Aufgaben dran (Ich hab sie leider nicht komplett notiert):
- Neben einem Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens gem. § 437 Ziff. 3, 280 Abs. 1 BGB besteht häufig ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.
Bestehen Unterschiede zwischen den beiden Ansprüchen?
Man konnte zwischen Ja und Nein bei den Antwortmöglichkeiten auswählen, dahinter stand noch mehr als Erläuterung.
- in § 311 Absatz 3 BGB ist geregelt: Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst ...
Welche Personen sind damit gemeint?
Es gab mehrere Antwortmöglichkeiten:
§ 164 ff BGB
§ 278 BGB
§ 831 BGB
und noch zwei weitere, die ich nicht mehr weiß.
Im Anhang befindet sich die aktualisierte Excel-Tabelle, falls sie jemand weiter führen will.
Viel Erfolg,
Julia
ich habe heute WIR28 geschrieben.
So ziemlich alle Aufgaben die abgefragt wurden waren in der Exceltabelle vorhanden.
Daher ist die Prüfung mit der Vorbereitung durch Üben der Übungsaufgaben und Probeklausuren problemlos zu meistern.
Die Komplexaufgabe war auch schon in der Aufgabensammlung vertreten:
Bei Rücktritt oder Schadensersatz bei behebbarem Schaden einer Kaufsache muss sich an gewisse Gesetzesfristen gehalten werden.
Ist das auch bei Minderung so? Weshalb?
Ist das auch bei Mangelfolgeschäden so? Weshalb?
Erkläutere mit den Gesetzespassagen.
Es kamen lediglich zwei neue Aufgaben dran (Ich hab sie leider nicht komplett notiert):
- Neben einem Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens gem. § 437 Ziff. 3, 280 Abs. 1 BGB besteht häufig ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.
Bestehen Unterschiede zwischen den beiden Ansprüchen?
Man konnte zwischen Ja und Nein bei den Antwortmöglichkeiten auswählen, dahinter stand noch mehr als Erläuterung.
- in § 311 Absatz 3 BGB ist geregelt: Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst ...
Welche Personen sind damit gemeint?
Es gab mehrere Antwortmöglichkeiten:
§ 164 ff BGB
§ 278 BGB
§ 831 BGB
und noch zwei weitere, die ich nicht mehr weiß.
Im Anhang befindet sich die aktualisierte Excel-Tabelle, falls sie jemand weiter führen will.
Viel Erfolg,
Julia
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Hallo Julia, Danke das Du die Informationen mit uns geteilt hast.
Liebe Grüße,
Florian
Liebe Grüße,
Florian
WIR28 SOK 22.04
Hi zusammen, hab gestern die SOK geschrieben, so gut wie alle Fragen waren in der Excel-Tabelle vorhanden - meine Freitextaufgabe war zum Goldarmband mit Kaufpreisminderung. Es kamen Fragen dran, welche in der Excel zwar gelistet, aber nicht vollendet sind. Bspw. die Espressomaschinen Aufgabe;
Eine Aufgabe die ca. wie folgt ging: Wenn ein Vertrag mit monatlicher Abzahlungsrate und mit Kaufoption am ende besteht, handelt es sich um einen Leasing oder Franchising Vertrag?
Wenn man alle Fragen aus der Excel Tabelle beherrscht und sich die Zeit nimmt die fehlenden Antworten herauszufinden wird dabei wahrscheinlich eine sehr gute Note rauskommen. Ich werde Update geben was bei mir rauskommt, soweit habe ich aber kein schlechtes Gefühl. Definitiv ein sehr machbares Modul seit der Umstellung auf die SOK.
Update: Ist eine 1.7 geworden, für den Aufwand def. zufriedenstellen.
LG
Hi zusammen, hab gestern die SOK geschrieben, so gut wie alle Fragen waren in der Excel-Tabelle vorhanden - meine Freitextaufgabe war zum Goldarmband mit Kaufpreisminderung. Es kamen Fragen dran, welche in der Excel zwar gelistet, aber nicht vollendet sind. Bspw. die Espressomaschinen Aufgabe;
Eine Aufgabe die ca. wie folgt ging: Wenn ein Vertrag mit monatlicher Abzahlungsrate und mit Kaufoption am ende besteht, handelt es sich um einen Leasing oder Franchising Vertrag?
Wenn man alle Fragen aus der Excel Tabelle beherrscht und sich die Zeit nimmt die fehlenden Antworten herauszufinden wird dabei wahrscheinlich eine sehr gute Note rauskommen. Ich werde Update geben was bei mir rauskommt, soweit habe ich aber kein schlechtes Gefühl. Definitiv ein sehr machbares Modul seit der Umstellung auf die SOK.
Update: Ist eine 1.7 geworden, für den Aufwand def. zufriedenstellen.
LG
Hallo,
ich hatte ebenfalls diese Komplexaufgabe:
Bei Rücktritt oder Schadensersatz bei behebbarem Schaden einer Kaufsache muss sich an gewisse Gesetzesfristen gehalten werden.
Ist das auch bei Minderung so? Weshalb?
Ist das auch bei Mangelfolgeschäden so? Weshalb?
Erläutere mit den Gesetzespassagen.
LG
ich hatte ebenfalls diese Komplexaufgabe:
Bei Rücktritt oder Schadensersatz bei behebbarem Schaden einer Kaufsache muss sich an gewisse Gesetzesfristen gehalten werden.
Ist das auch bei Minderung so? Weshalb?
Ist das auch bei Mangelfolgeschäden so? Weshalb?
Erläutere mit den Gesetzespassagen.
LG
Hi ,
ich habe gestern geschrieben: WIR20
Meine Freitextaufgabe war auch die selbe …"Bei Rücktritt oder Schadensersatz bei behebbarem Schaden einer Kaufsache" ansonsten waren mir eigentlich fast alle Aufgaben aus den POK oder den jeweiligen Modulübungen bekannt.
Habe diese aber wirklich richtig häufig wiederholt.
Insgesamt waren es 13 Aufgaben , wovon 1 die Freitext war.
Viel Erfolg Euch.
VG
ich habe gestern geschrieben: WIR20
Meine Freitextaufgabe war auch die selbe …"Bei Rücktritt oder Schadensersatz bei behebbarem Schaden einer Kaufsache" ansonsten waren mir eigentlich fast alle Aufgaben aus den POK oder den jeweiligen Modulübungen bekannt.
Habe diese aber wirklich richtig häufig wiederholt.
Insgesamt waren es 13 Aufgaben , wovon 1 die Freitext war.
Viel Erfolg Euch.
VG
Hi,
Ich habe auch heute die Klausur in WIR20 geschrieben.
Als Freitext Aufgabe kam der Fall mit dem minderwertigen Armband dran. Alle weiteren 12 Aufgaben waren aus den Übungen und Probe Klausuren bekannt.
Liebe Grüße
Ich habe auch heute die Klausur in WIR20 geschrieben.
Als Freitext Aufgabe kam der Fall mit dem minderwertigen Armband dran. Alle weiteren 12 Aufgaben waren aus den Übungen und Probe Klausuren bekannt.
Liebe Grüße
Geschafft: MKG23 / BWL26/ UFU78/ WIR20 / VWL22 / LPM21 / CON21 / IUF22 / STA23
Aktiviert: MAT25
Noch offen: Projektarbeit/ UFU79 / PER74 / Abschlussarbeit
Aktiviert: MAT25
Noch offen: Projektarbeit/ UFU79 / PER74 / Abschlussarbeit