A.1 Was ist ein Mangelfolgeschaden und wie heißt der zugehörige Schadensersatzanspruch?
A.2 Wie hängen Gattungsschuld und Unmöglichkeit zusammen?
A.3 a) Für welche zwei Fälle sind Mängelrechte grundsätzlich ausgeschlossen?
b) Bei welchem Geschäft zwischen welchen Parteien und für welche Sachen ist ein Mängelrechteausschluss
unzulässig?
A.4 Zu welchem Preis findet der Wiederkauf statt, zu welchem der Vorkauf?
B1.1. Kaffeehändler H schickt an das Cafe der Inhaberin K unbestellt eine Kaffeemaschine mit dem Hinweis, dass er von einem Kauf ausgeht, wenn er in 14 Tagen nichts hört. K reagiert nicht und stellt die Maschine ins Lager, H fordert nach Ablauf der Frist den Kaufpreis. Zurecht?
Abwandlung: H schickt der Privatperson P unaufgefordert mit dem gleichen Hinweis Kaffeepulver, P verbraucht dieses. Kann H den Kaufpreis fordern?
B1.2 Fabrikinhaber F kauft Korrosionsschutzlack von Händler H. Im Vertrag steht "jede Haftung ist ausgeschlossen". Nach Anwendung des Lacks rostet alles, F muss die Teile teuer entrosten lassen. Ein Gutachter stellt fest, dass der Lack bei zu hoher Temperatur gelagert worden sein muss.
1) Kann F von H den Kaufpreis für den Lack zurückfordern?
2) Kann F bei H die Kosten für das Entrosten verlangen?
B1.3 Kunstsammler S hat vor einem Jahr ein Gemälde von H gekauft, dass er für echt hält. Zufällig stellt sein Bekannter fest, dass es sich um eine Fälschung handelt. S will das Gemälde behalten weil es ihm gefällt, er will jedoch den zu viel gezahlten Kaufpreis zurück. Welche Möglichkeiten hat er?
B2.1. Hausbesitzer A lässt von Firma des F sein Haus neu verputzen. Dabei fällt dem sonst zuverlässigen Mitarbeiter M des F aus Unachtsamkeit der Spachtel aus der Hand und trifft den A, der sich verletzt. A hat Arztkosten in Höhe von 850€.
1) Kann A von F vertraglich bzw. deliktisch Schadensersatz fordern?
2) Kann A von M deliktisch Schadensersatz fordern?
3) Was steht A evtl. noch zu und von wem?
B2.2 A leiht seinem Freund B ein Aufnahmegerät für ein Konzert. Dort verkauft der B es dem K und gibt sich als der Besitzer aus.
1) Kann A von K das Gerät verlangen?
2) Was kann A von B verlangen?`
Abwandlung: Auf dem Konzert lässt B das Gerät kurz liegen, D nimmt es an sich und verkauft an K. Kann A nun das Gerät zurück fordern?
B.2.3 K kauft von V privat zu privat einen gebrauchten Hometrainer. Beim ersten Ausprobieren geht die Einstellung der Schwierigkeit nicht. Kann K von V die Reparatur verlangen? Kann K vom Vertrag zurücktreten, wenn V sich weigert?
Fazit: Die A Fragen waren gut machbar, für A3 und A4 stehen die Antworten sogar direkt im BGB.
Komplex B2 zumindest behandelt nur Themen, die alle so in der Musterklausur drankamen und zu erwarten waren.
Am Ende noch ein paar Lerntipps: Das Heft WIR204 hat mich mehr verwirrt, als es mir geholfen hat. Die Fälle in der echten Klausur sind selten so komplex und verschachtelt.
Das, was man laut Tutorium nicht machen soll, nämlich die Hefte einfach durchlesen, hat mir sehr geholfen. So verschafft man sich als Rechts-Neuling einen guten Überblick und baut ein Grundwissen auf. Natürlich weiß man dann nicht alles auswendig, aber wenn man die Übungsfälle durchgeht, hat man ein Gefühl von "dazu hab ich schon mal was gelesen" und kann es nachschlagen.
Anschließend alle Musterklausuraufgaben und die hier im Forum befindlichen Aufgaben durchgehen, und dann alle § die in den Lösungen vorkamen im BGB markieren. Laut Hinweis dürfen wir "beschriftete Reiter mit Verweisen" verwenden, das habe ich exzessiv getan. An meiner 280 klebt z.B ein Reiter mit "Mangelfolgeschaden" und darunter "241,276,278" weil die häufig zusammen drankommen. Das hat mir sehr geholfen.
Achtung: In der hier im Forum herumgeisternden B-Aufgaben Sammlung sind ein paar Fehler in den Lösungen

Viel Erfolg bei eurer Klausur an alle!
