Wenn ich die Paragrafen im Hochschulgesetz in Baden Würtemberg lese, auf die in den Infomaterialien (58, 59) hingewiesen wird, dann steht dort, dass ich -eine- der dort beschriebenen Hochschulzugänge brauche (Abi, Fachabi, Meisterprüfung usw.). Wenn ich kein Abi habe, sondern einen Berufsabschluss, dann muss ich eine Prüfung machen und bestehen. Die muss an einer Universität in Baden.W. gemacht werden. Ein Zertifkat ist da nicht aufgeführt. Eine Studienbefähigungsbescheinigung habe ich nirgends gefunden. Sowas passt auch nicht zu dem, was in dem Gesetz beschrieben wird.
Da die AKAD ja in STG steht, gilt ja auch nur dieses Gesetz. So lese ich es auch in den Infomaterialien.
Ich bin jetzt ziemlich verwirrt, was ich machen muss. Im Gesetz steht nämlich auch, dass man ohne einen solchen Hochschulgzugang gar nicht studieren darf.

Bin ich dann also nur ein Gaststudent?
Macht die AKAD solche Abiturersatzprüfungen?
Muss ich diese Zugangsprüfung (Abinacholung) denn machen, damit ich überhaupt "richtig" studieren darf?
