"Ich versichere, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst, keine anderen als die an-gegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen in der Arbeit gekennzeichnet habe."
Guten Abend.
Nein, das Lektorieren verstoesst nicht gegen die eidesstattliche Erklaerung.
Gruss
Olaf
stefanott hat geschrieben:"Ich versichere, dass ich diese Ausarbeitung selbstständig verfasst, keine anderen als die an-gegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen in der Arbeit gekennzeichnet habe."
Lektorin und Dozentin (Deutsch-, Biologielehrerin) liest seit 20 Jahren z. B. Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor-, Masterarbeiten, Dissertationen sowie Manuskripte Korrektur.
Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau, Ausdruck, Fußnoten, Zitierweise etc.
Lektorin und Dozentin (Deutsch-, Biologielehrerin) liest seit 20 Jahren z. B. Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor-, Masterarbeiten, Dissertationen sowie Manuskripte Korrektur.
Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau, Ausdruck, Fußnoten, Zitierweise etc.
Lektorin und Dozentin (Deutsch-, Biologielehrerin) liest seit mehr als 20 Jahren z. B. Haus-, Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbeiten, Dissertationen sowie Manuskripte Korrektur.
Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau, Ausdruck, Fußnoten, Zitierweise etc.
Ein sprachliches Lektorat ist auf jeden Fall erlaubt und völlig legitim. Lektorat DR. EISELE
Ich lektoriere seit fast 20 Jahren wissenschaftliche Arbeiten für Studenten, Doktoranden und Autoren (bisher über 7000). Als ich damit anfing, habe ich beim Deutschen Hochschulverband nachgefragt, ob das erlaubt sei. Die Antwort lautete: Ja, ein Korrekturlesen ist erlaubt, ein inhaltliches Fachlektorat ist indes streng verboten. Daher biete ich generell nur ein sprachliches Lektorat an. Da ich selber Soziologie studiert habe, aber vor allem BWL- und Jura-Arbeiten korrigiere (bwl-lektorat.de, jura-lektorat.com), habe ich inhaltlich mit den Themenbereichen der korrigierten Arbeiten nichts zu tun, was auch immer ein Beleg dafür ist, dass ich die wissenschaftliche Leistung des Autors / der Autorin nicht in unerlaubter Weise verändert habe – anders als andere Lektoren und große Lektoratsportale, die oft damit werben, die Arbeiten immer von passenden Fachlektoren korrigieren zu lassen, nach dem Motto: „juristische Arbeiten können nur von Juristen korrigiert werden“, was nicht nur falsch ist, sondern wie dargelegt eben auch zu massiven Problemen für die Studierenden führen kann, da solche Fachlektorate wie gesagt streng verboten sind. Ghostwritern und Coaching sind natürlich auch nicht erlaubt.
Mein Rat lautet daher: Lassen Sie kein inhaltliches, wissenschaftliches Fachlektorat machen, und auf keinen Fall ein Ghostwriting, da das streng verboten ist, sondern ein ganz normales, sprachliches Lektorat.