ich muss zu der Klausur leider erneut antreten.
Mies war, dass in meiner keine Aufgabe dabei gewesen ist, die den Musterklausuren im Ansatz entsprach.
Hab jetzt Anspruch auf Einsicht gestellt, aber wenn ich diese wieder verhaue, war es das oder?

LG
Der Tipp war ja deshalb: - Du musst ja nun nicht sofort die Klausur erneut schreiben. Du könntest genauso einfach erst einmal BWL02 liegen lassen und z.B. erst mal BWL03 machen: Seminar + Klausur. Und dann BLW04, BWL05. Und dann dich noch mal an die Klausur in BWL02 ranwagen.eigeh89 hat geschrieben:Leider habe ich aber keine anderen BWL-Module, sondern nur das eine.