Ab dem Immatrikulationstermin garantiert die akad die Möglichkeit innerhalb der Regelstudienzeit den Bachelor abzuschließen.
Danach kann es sein das keine/weniger Module angeboten werden und der Wechsel in die reformierte SPO erforderlich wird.
Gleiches ist auch beim Diplom (hier hat sich natürlich nichts geändert, mein Post oben bezieht sich nur auf den Bachelor), sollte das von der Landesregierung gekippt werden, besteht weiterhin die Möglichkeit es abzuschließen im Rahmen der Regelstudienzeit.
Spannend wird etwas anderes, dass ich an folgendem Beispiel zeigen möchte:
BachelorALT hat WIN01 + INT01 abgeschlossen. Muss jetzt aber (warum auch immer) in BachelorNEU wechseln. Dann findet man in oben geposteter SPO das Modul WIN22 das die Inhalte abdeckt. Leider aber nicht vollständig, da in WIN22 Aktualisierungen in den Modulen vorgenommen wurden. Somit werden WIN01 und INT01 nicht mehr anerkannt und man darf WIN22 absolvieren.
Noch ein Beispiel:
VWL23 (siehe SPO oben) besteht aus WIR04 und VWL03
Wenn der BachelorALT WIR04 hat und VWL03 nicht, darf man VWL23 neu ablegen.
Möchte aber nicht alles schlechtreden. So ein kleinwenig klang schon durch das da akad intern ein bißchen was schiefgegangen ist.
Und wenns soweit sein wird das die ersten BachelorALT nach BachelorNEU wechseln müssen wird die akad sich bestimmt was einfallen lassen, nicht das der Wikipediaartikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Studentenrevolte bald eine Zeile mehr hat
