STL-Klausur am 15.06.13 in Stuttgart

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Stups
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So ich mal versucht mich an die Klausur vom Samstag zu erinnern.

Detailfragen:
1.) Steuerarten zuordnen, ähnlich wie in der Musterklausur (Info aus dem Seminar: Tanken in Italien, davon ist in Deutschland natürlich keine Steuer betroffen) 4P
2.) Rechtsnormen nennen und sagen, an wen sie gerichtet sind. Gesetze und Durchführungsverordnungen an alle, Richtlinien etc. nur an Finanzverwaltung 6P
3.) Steuergläubiger und eine Steuer nennen, die ihnen jeweils zusteht. 6P
4.) fällt mir nicht mehr ein 4P

Komplex:
Die eine war zu ESt und KSt, die hab ich nur überflogen. Bei der ESt mussten die Vorsorgeaufwendungen berechnet werden und noch mal irgendwas, war aber kein ganzer Fall. Bei der KSt kam ein ganzer Fall dran.

Die andere Komplex war zur USt und GewSt
1.) a)Soll und Istbesteuerung erläutern, Vorteil der Istbesteuerung nennen
b) Was sollte Herr xy wählen? -> Istbesteuerung, weil Grenzen unterschritten waren
c) USt-Zahllast bzw. Erstattung ausrechnen. Be Istbesteuerung. Von der Warenausgangsrechnung nur den Anzahlungbetrag in den aktuellen Voranmeldungszeitraum reinnehmen, von der Eingangsrechnung darf die Vorsteuer sofort kompllett in den Voranmeldungszeitraum genommen werden.

2.) USt: verschiedene Sachverhalte waren gegeben. Alle sollten erläutert werden (steuerbar, steuerfrei, Ort der Lieferung, was halt so zur Aufgabe passte).
- Kfz-Kauf des Unternehmer: VSt ziehen (falls er den Wagen von einem Unternehmer gekauft hat, der auch VSt ausweisen durfte und eine ordnungsgemäße Rg. vorlag)
- Versicherungsentschädigung: nicht steuerbar, da bei Kriterium "Entgelt" aus §1 (1) Nr. 1 die Gegenleistung fehlt.
- Privatentnahme
- Kauf von Ware in Österreich: igE Unternehmer in Österreich liefert steuerfrei, in D. steuerbar und steuerpflichtig, USt muss ans Finanzamt abgeführt werden, diese darf aber gleichzeitig als VSt zurückgeholt
werden. Also gleichzeitig plus und minus!! Ich bin mir nicht sicher, ob der Sachverhalt so ausführlich irgendwo in den Heften stand.
- eins fehlt noch, fällt mir aber nicht mehr ein.

3.) GewSt-Fall
Keine große Abweichung zu denen aus den Übungsaufgaben.
Zuerst die Voraussetzungen für die GewSt-Pflicht aufführen
Dann war gefragt warum die GEwSt im Vergleich zu andern Steuern immer komplizierte wird. Gab ein Punkt. Keine Ahnung was die dsa hören wollten... So schwer ist die GewSt ja auch wieder nicht eigentlich...
Gegen war eine OHG, als eine Personengesellschaft (FReibetrag steht zu) Miete an den Gesellschafter musste draufgerechnet werden, genauso wie das Geschäftsführergehalt und die GewSt-VZ. Dann bei den Kürzungen und Hinzurechnen gabe es Einheitswert, Spenden, Zinsen, Leasing, stiller Gesellschafter. Bei den Hinzurechnungen war der Betrag über 100000€, also dann vom übersteigenden Betrag noch 1/4 als Hinzurechnungen nehmen.

Ich gehe davon aus, dass die Klausur auch für nicht Steuerprofis machbar war. Da nicht viel unbekanntes drankam.

Das Seminar in Stuttgart war leider überhaupt nicht gut. Wir sind eine alte Klausur durchgegangen. Und der Dozent musste leider immer in der Musterantwort nachschauen, ob die Lösung denn jetzt tatsächlich stimmt. Auf Fragen der Studenten konnte er nicht richtig eingehen, weil ihm die Berechnungsschmata nicht mehr geläufig waren. Auch wäre es nicht zuviel verlangt, wenn man sich schon keine große Mühe für das Seminar gibt, die Fragen als Power-Point Präs. zu erstellen, damit auch die hintere Reihe sie lesen kann.

Ich häng mal noch meine Zusammenfassung der Detailfragen an.

Dann mal allen viel Erfolg, die das Fach noch vor sich haben.

Liebe Grüße
Kathrin
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iife
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