ich habe Kolloquium am 14.06. im fach Master (nk) BWL.
In einer e-mail heute habe ich über den Aufbau folgendes erfahren:
"1. Vortrag über Master-Arbeit. Dauer: ca. 15 Minuten. Inhalte: Ziel der Arbeit, Aufbau, wissenschaftliche Methoden und theoretische Fundierung, Erkenntnisse der Arbeit, Schlussfolgerungen und kritische Reflexion.
2. Verteidigung der Master-Arbeit. Dauer: ca. 30 Minuten. Fragen zu der Master-Arbeit, den fachlichen Grundlagen, fachübergreifenden Zusammenhängen und außerfachlichen Bezügen."
Dies ist der einzige Hinweis auf den Inhalt des Kolloquiums, den ich bis dato erhalten habe. Der in der Mail erwähnte §14 der SPO gibt gar nichts her.
Hier im Forum habe ich nun erschrocken festgestellt, dass im Kolloquium, das ich bisher als Verteidigung der Abschlussarbeit angesehen habe, auch irgendwelche anderen Dinge aus dem Studium gefragt werden können!?
Wisst Ihr, ob das wirklich so ist, oder sind das höchstens immer etwas abschweifende Fragen, die aber einen direkten Bezug zu meiner Arbeit haben?
Vielen Dank!
