ich studiere akt. BWL auf Bachelor an der AKAD-Leipzig. Die Entscheidung für Leipzig als Studienstandort viel, da ich ohne Abi studiere und mich über die 3 Jahre Berufserfahrung qualifiziert habe. Mein sog. "Probestudiengang" beinhaltet also zunächst die ersten zwei Semester + WIM01 und ENB21. Ich bin mittlerweile bis auf eine Klausur soweit durch und meine Assignments liegen zur Korrektur in Leipzig. Weiter studieren kann ich erst, wenn ich alle Module aus dem zweiten Semester bestanden habe.
Auf eine Nachfrage bei der Studienbetreuung wurde mir letztes Jahr mitgeteilt, ich könne mich melden, wenn ich nur noch 1-2 Klausuren zu schreiben hätte und man würde mir dann den Fortsetzungsvertrag zusenden und ich solle doch für die letzte Klausur eine Vorabkorrektur beantragen (welche es ja als Soches - wie ich hier lesen konnte - nicht mehr gibt). Gesagt getan - am Montag eine Email an die Studienbetreuung und heute die Antwort, dass es aufgrund eines Gesetzes im sächsischen Landtag, welches am 01.01.13 in Kraft trat, zu Änderungen gekommen ist, welche ggf. auch die AKAD Leipzig betreffen. Man müsse mögliche Auswirkungen und Änderungen nun prüfen und könne mir aufgrund von Übergangsfristen keinen Folgevertrag zusenden. Der Satz der mich dann am meisten beunruhigte: Wir bemühen uns die Prüfung Ihres hochschulrechtlichen Status schnellstmöglich vorzunehmen.
Ist jemand in der gleichen Situation bzw. steht gerade am Ende seines Probestudiums? Über das Gesetz bin ich grob informiert, aber durch die Email jetzt zugegebenermaßen beunruhigt. Ich hätte gerne meine Terminplanung für 2013 rechtzeitig vorgenommen. Jetzt kann ich gar nicht mehr planen - das macht mich gerade total wahnsinnig

Ich habe mich auch schon gefragt, ob ich nicht einfach die Hochschule wechseln kann nachdem die letzte Klausur durch ist?
Für Tipps oder Anregungen wäre ich echt dankbar.
