Komplex 1:
1. geänderte Aufgabe aus dem roten Buch mit der Reinigung der Vorhänge im Hotel. Die AGBS beziehen sich nur auf die Vorhänge, die Vase ist extra zu beurteilen, aus meiner Sicht nach 280, 823, 831. Der Dozent meinte, dass die Anspruchsgrundlage für die Vorhänge eher lauten sollte: 634Nr. 4 iv. 280 und nicht wie im roten Buch, die AGBS als Anspruchsgrundlage.
2. Bekannter Fall mit Bürgschaft, nur dass es ein Mietvertrag war. Auch hier hatten wir im Seminar eine Abwandlung besprochen, sodass die Anspruchsgrundlage auch abweichend vom roten Buch 765 BGB war.
3. abgewandelter Fall aus Musterklausur ( Fall 3 mit Erwerb unter Lebenden ), war ein wenig tricky, weil nicht so deutlich aus dem Text hervorging, ob es ein Handelsgeschäft ist oder nicht.
An sich ist die vorbereitung mit dem roten Buch durchaus zu empfehlen, allerdings sollte man sich nicht blind darauf verlassen. Die Zeit wurde zunehmend knapp, da die Fälle mit den Abwandlungen doch recht zeitintensiv waren. Auch der Dozent meinte, dass das Buch gut sei, aber genauso wie im Buch statt Anspruchsgrundlage mit Entscheidungsgrundlage gearbeitet wird, kanne es auch bei anderen Sachen zu leichten Abweichungen kommen.
Es war allerdings machbar

Komplex 2 war ähnlicher Fall aus rotem Buch mit finanzierungsleasing, die Aufgabe mit der OHG ( prüfen ob OHG wirksam, da Kaufvertrag vor Eintragung HR abgeschlossen ), sowie die Aufgabe mit den Ananas, wo dann ein Selbsthilveverkauf durchgeführt wird.