Kann mir mal jemand dabei weiterhelfen ich bin mir bei diesem Fall total unsicher.
Der Fall
E verkauft sein gebrauchtes Cabrio an B, da dieser mit Scheck bezahlt, verkauft E unter Eigentumsvorbehalt bis zum Erhalt des Kaufpreises. E schließt damit aus, dass B über die Sache auch nicht eher verfügen darf. E übergibt B die KFZ-Papiere. Der Schek platzt Seitens B.
B verkauft in der Zwischenzeit das Cabrio an D weiter. Er fälscht dazu einen Personalausweis auf den Namen von E. D hat keine Ahnung. E entdeckt das Cabrio bei D.
Kann E von D die Herausgabe des Wagen verlangen und kann E von B den Verkaufserlös von 2000,- herausverlangen?
Ich würde es als 2 fragen behandeln, Leistngskondiktion und 433 pflichten der Käufers bzw. Verzug